Ihr Ratgeber für Bauland verkaufen Oberursel – Erfolgreich und stressfrei

Sie beabsichtigen Bauland verkaufen in Oberursel und fragen sich, welche Schritte erforderlich sind? Ein Grundstücksverkauf wirft zahlreiche Fragen auf – angefangen bei der Bewertung über rechtliche Anforderungen bis hin zu steuerlichen Aspekten. In diesem detaillierten Ratgeber führen wir Sie durch alle Phasen. Sie erfahren, worauf es ankommt, wie Sie den besten Preis erzielen und wie Anna Gloux Immobilien Ihnen dabei hilft, den Verkauf reibungslos und erfolgreich zu gestalten.


Sie möchten ein Grundstück verkaufen in Oberursel – sei es aus einer Erbschaft, aus wirtschaftlichen Gründen oder weil Sie es nicht mehr benötigen? In diesem Beitrag erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie den Bauland verkaufen in Oberursel optimal vorbereiten.

Bauland verkaufen – die wichtigsten Schritte zusammengefasst

➤ Grundbuchauszug einholen: Klärt Eigentum und Belastungen.
➤ Zu teuer oder zu günstig? Beides kann Verkaufschancen schmälern.
➤ Wichtige Papiere griffbereit: So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
➤ Passende Vermarktung bringt Tempo: Zielgerichtete Strategie spart Zeit.
➤ Überblick behalten: Maklerkosten, Unterlagen, Spekulation – alles einplanen.
➤ Entspannt verkaufen mit Makler: Wir begleiten Sie persönlich & professionell.


So weit die Kurzfassung. Im Folgenden steigen wir nun in jedes Thema tiefer ein.


➤ Standort ist Trumpf: Je besser die Lage, desto höher der erzielbare Preis. Ein durchdachter Plan ist entscheidend für Ihren Bauland verkaufen in Oberursel.


1. Was vor dem Bauland verkaufen zu beachten ist – Dokumente & Eigentum prüfen

Bevor Sie mit dem Bauland verkaufen loslegen, ist eine rechtliche Klärung unerlässlich. Nur wer als Eigentümer im Grundbuch steht, darf ein Grundstück veräußern. Bei mehreren Eigentümern – wie Geschwistern oder Miterben – ist eine gemeinsame Verkaufsentscheidung notwendig. Der Grundbuchauszug, den Sie für rund 10–20 € beim Grundbuchamt erhalten, liefert hier die nötige Sicherheit.
Neben dem Eigentum gibt der Auszug auch Aufschluss über bestehende Belastungen – etwa Hypotheken, Wegerechte oder alte Grundschulden. Diese Informationen sind nicht nur für Sie wichtig, sondern auch für potenzielle Käufer.
Tipp: Ist eine Grundschuld längst getilgt, sollte sie unbedingt gelöscht werden. Dafür benötigen Sie eine Löschungsbewilligung der Bank und den Notar. Die Kosten liegen bei etwa 0,2 % des eingetragenen Werts und gehen üblicherweise zu Lasten des Verkäufers.
Zusätzlich sollten Sie rechtliche Rahmenbedingungen wie Bebauungspläne oder eventuelle Vorkaufsrechte der Kommune prüfen. Diese Punkte beeinflussen Preis, Käufersuche und Verkaufsdauer. Wir von Anna Gloux Immobilien Oberursel unterstützen Sie dabei – kompetent, zuverlässig und transparent.


2. Was für ein Grundstück möchten Sie veräußern? Die Art macht den Unterschied.

Beim Bauland verkaufen ist es wichtig, die Grundstücksart zu kennen. Denn ob Bauland oder Landwirtschaftsfläche: Die Nutzungsmöglichkeiten bestimmen, für wen das Grundstück interessant ist und wie hoch der Preis ausfallen kann.

➤ Agrarfläche: Nicht bebaubar, eher für Landwirte oder Nachbarn. Günstiger Preis, geringer Aufwand, steuerlich vorteilhaft.

➤ Bauerwartungsfläche: Potenzielles Bauland. Hohe Renditechance, aber Zeitfaktor entscheidend. Für Investoren spannend.

➤ Unerschlossenes Bauland: Genehmigt, aber ohne Anschlüsse. Aufschläge für Erschließung nötig. Zielgruppe: Erfahrene Bauherren.

➤ Erschlossenes Grundstück: Sofortige Bebauung möglich. Ideal für Eigenheime, besonders bei Familien gefragt.

➤ Grundstück mit Bebauung: Bestehendes Gebäude kann genutzt oder entfernt werden. Bewertungsgrundlage entscheidend.

Wer die Grundstücksart kennt, verkauft schneller – und zum besten Preis.


3. Den richtigen Preis finden – mit Marktkenntnis und Analyse

Ein realistischer Preis bringt Bewegung in Ihren Bauland verkaufen. Mit einer fundierten Bewertung vermeiden Sie unnötige Verhandlungen oder lange Leerstände.
➤ Bodenrichtwert nutzen: Die erste Orientierung bietet der Bodenrichtwert in Oberursel. Er liefert Durchschnittswerte vergleichbarer Grundstücke, doch individuelle Faktoren wie Lage und Form sind entscheidend für den echten Wert.
➤ Vergleichswerte beachten: Nutzen Sie vergangene Verkäufe ähnlicher Grundstücke als Basis – je aktueller die Daten, desto verlässlicher die Einschätzung. Ein erfahrener Makler hilft bei der richtigen Einordnung.
➤ Bebauungsplan prüfen: Was darf gebaut werden? Je mehr Möglichkeiten der Bebauung bestehen, desto höher fällt der Grundstückswert aus. GRZ und GFZ geben hier die Richtung vor.
➤ Zustand und Erschließung: Ein voll erschlossenes Grundstück in ebener Lage ist für viele Bauherren besonders attraktiv. Fehlt die Erschließung, sollte das im Preis berücksichtigt werden.
➤ Einflüsse wie Altlasten: Vorhandene Altlasten, rechtliche Belastungen oder Denkmalschutz können den Wert deutlich mindern. Eine Prüfung vorab ist daher ratsam.
➤ Beratung nutzen: Lassen Sie Ihr Grundstück z. B. von Anna Gloux Immobilien einschätzen – auf Wunsch auch mit offizieller Marktanalyse und unverbindlichem Erstgespräch.


4. Dokumente für den Bauland verkaufen – diese Unterlagen sollten Sie bereithalten


Je strukturierter und vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser wird der Bauland verkaufen verlaufen. Käufer legen Wert auf Transparenz – und erwarten, dass sie alle nötigen Infos erhalten. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.


✅ Grundbuchauszug: Er dokumentiert Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter. Für Käufer ist das ein zentrales Dokument zur Prüfung. Den Auszug beantragen Sie beim Grundbuchamt – meist gegen eine geringe Gebühr.

✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Diese amtliche Karte zeigt den genauen Umriss des Grundstücks, die Flurstücksnummer und angrenzende Flächen. Sie erhalten sie beim zuständigen Katasteramt – ein Standarddokument beim Bauland verkaufen.

✅ Bebauungsplan: Falls vorhanden, regelt der Bebauungsplan, was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Er enthält Vorgaben zu Nutzung, Bauweise, Geschosszahl u. v. m. – erhältlich beim Stadtplanungsamt oder Bauamt der Gemeinde.


✅ Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Dieses Dokument zeigt, ob das Grundstück mit öffentlich-rechtlichen Pflichten belastet ist, z. B. Stellplatzverpflichtung oder Wegerecht. Zuständig ist das Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde.


✅ Grundsteuerbescheid: Der jüngste Steuerbescheid zeigt dem Käufer, welche Abgaben jährlich anfallen. Ein Pflichtdokument für einen transparenten Bauland verkaufen. Erhältlich über Ihr zuständiges Finanzamt.


✅ Nachweis Erschließungsstand: Ein Erschließungsbescheid oder eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde zeigt dem Käufer, dass alle nötigen Anschlüsse vorhanden sind – wichtig für die Preisverhandlung beim Bauland verkaufen.


✅ Auskunft über Altlasten: Dieses Dokument bestätigt, ob der Boden des Grundstücks als belastet gilt oder nicht. Ein „unbelastet“-Nachweis ist verkaufsfördernd. Zuständig ist das jeweilige Umweltamt oder Katasteramt.


✅ Zusatzunterlagen bei Bebauung: Beim Verkauf mit bestehender Immobilie sind Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung Pflicht. Diese Unterlagen helfen Käufern bei der Einschätzung von Zustand und Nutzungspotenzial.


Optional können noch weitere Unterlagen hilfreich sein – z. B. ein externes Gutachten, vorhandene Pachtverträge oder Untersuchungen des Untergrunds. Prüfen Sie, was bei Ihrem Grundstück relevant ist.


Weitere Dokumente wie Gutachten, Verträge bei Verpachtung oder Bodenuntersuchungen können je nach Grundstücksart ebenfalls erforderlich sein. Unser Rat: Warten Sie nicht bis zur Besichtigung – sondern bereiten Sie alle Unterlagen direkt zu Beginn auf. Anna Gloux Immobilien übernimmt diese Aufgabe gern für Sie – damit keine Fragen offenbleiben und alles von Anfang an reibungslos läuft.

Unterlage Inhalt Bezugsquelle
Grundbuchauszug Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten Grundbuchamt
Flurkarte (Katasterkarte) Lageplan mit Grundstücksgrenzen Katasteramt (Vermessungsamt)
Bebauungsplan Zulässige Bebauung (Art und Maß) Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde
Baulastenauskunft Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) Bauordnungsamt (Landratsamt)
Grundsteuerbescheid Höhe der jährlichen Grundsteuer Ihr Finanzamt
Erschließungsbescheinigung Nachweis über vorhandene Anschlüsse Gemeinde / Versorger
Energieausweis (falls Gebäude) Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden


Mit vollständigen Unterlagen und einem durchdachten Exposé sind Sie Ihrer Konkurrenz immer einen Schritt voraus. Käufer schätzen es, wenn sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen erhalten – von der Flurkarte bis zur Baulastenauskunft. Nutzen Sie diesen Vorsprung zu Ihrem Vorteil.


5. Käufer finden leicht gemacht – so vermarkten Sie Ihr Grundstück erfolgreich


Jetzt, da der Preis festgelegt und alle Unterlagen bereit sind, geht es an die Vermarktung Ihres Grundstücks. Hier zeigt sich oft, wie schnell der Verkauf gelingt und zu welchem Preis. Zunächst sollten Sie überlegen, welche Käufergruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Daraus ergibt sich, wo und wie Sie Ihr Grundstück anbieten sollten.

✅ Privatpersonen (z. B. Familien, die selbst bauen möchten): Erreichen Sie diese Zielgruppe klassisch über Immobilienportale (Immoscout24, Immowelt, etc.), Anzeigen in regionalen Zeitungen oder Aushänge. Ein emotional ansprechendes Exposé ist dabei entscheidend – schöne Fotos (z. B. vom Grundstück bei gutem Wetter, gern auch Luftbilder mit Drohne), eine Beschreibung der Wohnlage (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung – all das interessiert Familien) und eine klare Hervorhebung, warum dieses Grundstück der perfekte Ort für ein Zuhause ist. Denken Sie daran: Privatkäufer legen besonderen Wert auf Nachbarschaft, Infrastruktur und das Entwicklungspotenzial des Grundstücks für ihre Familie.


✅ Kapitalanleger sind besonders an Grundstücken interessiert, die ein hohes Wertsteigerungspotential bieten – oft suchen sie in Immobilienportalen und Netzwerken nach solchen Angeboten. Betonung des Renditepotentials ist hier besonders wichtig: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – große Renditechance durch hohe Nachfrage in Oberursel“. Stellen Sie dar, wie viele Wohneinheiten möglich sind und geben Sie Zahlen zu Mieteinnahmen und Renditeprognosen an.


✅ Bauträger und Projektentwickler sind oft auf der Suche nach großen Grundstücken, die Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Ein Makler hat hier einen Vorteil, da er die richtigen Kontakte pflegen kann. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie Bauträger direkt ansprechen – insbesondere wenn Ihr Grundstück für ein Projekt geeignet ist. In der Vermarktung sollten Sie Entwicklungspotenziale betonen: z. B. die Teilbarkeit des Grundstücks, „kein Altbestand – sofort bebaubar“ oder umgekehrt „mit Altbestand – Mieteinnahmen bis zum Baubeginn“. Achten Sie darauf, präzise Informationen wie GFZ, GRZ und vorhandene Pläne zu liefern, damit Bauträger besser kalkulieren können.


Exposé erstellen: Ein gut gestaltetes Exposé ist das A und O für den erfolgreichen Verkauf. Es umfasst alle wichtigen Informationen zum Grundstück: Lagebeschreibung, Größe, zulässige Bebauung, Erschließungssituation sowie alle Vorzüge des Grundstücks. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, wichtigen Auszügen (wie dem Bebauungsplan) und ansprechenden Fotos. Besonders bei Grundstücken bieten sich Luftaufnahmen an, um das gesamte Areal und die Umgebung sichtbar zu machen. Beachten Sie dabei rechtliche Aspekte wie Datenschutz und die Notwendigkeit, bei Überflügen Nachbarn zu fragen. Anna Gloux Immobilien setzt auf professionelle Fotografen, um das Grundstück optimal zur Geltung zu bringen. Vergessen Sie nicht, Ihr Grundstück für die Fotos vorzubereiten: Mäharbeiten, Unratbeseitigung – sorgen Sie für ein gepflegtes „Show-Ready“-Ergebnis.

Sie haben keine Zeit für die Vermarktung oder sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Dann ist es ratsam, diese Aufgabe einem Profi zu überlassen. Makler wie Anna Gloux Immobilien setzen auf bewährte Marketingkanäle und Netzwerke. Sie stellen Ihre Immobilie auf den wichtigsten Plattformen online, nutzen Social Media und greifen auf eine bestehende Interessentendatenbank zurück. Dabei vermeiden sie unnötigen Besichtigungstourismus, indem sie nur ernsthafte Käufer ansprechen.

Inserat schalten: Wenn Sie selbst inserieren, setzen Sie einen fairen Mindestpreis (beim Bieterverfahren, siehe nächsten Abschnitt) oder Verhandlungspreis fest. Achten Sie darauf, das Inserat klar und ehrlich zu formulieren. Geben Sie vollständige Informationen an: Lage (mindestens grob die Adresse), Grundstücksgröße, Art des Baulands und Ihre Preisvorstellung. Erwähnen Sie am besten „Privatverkauf, keine Provision“, um private Käufer anzusprechen. Rechnen Sie jedoch damit, dass auch Makler auf Sie zukommen – viele bieten ihre Hilfe an, wenn sie ein vielversprechendes Grundstück entdecken. Überlegen Sie vorab, ob Sie einen Makler hinzuziehen oder privat verkaufen wollen.


Zielgruppenansprache: Denken Sie an die Bedürfnisse des Käufers: Für Familien sind eine ruhige Lage, Sicherheit (z. B. kein Hochwassergebiet) und eine gute Nachbarschaft wichtig. Investoren hingegen interessieren sich vor allem für die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks. Achten Sie darauf, Ihre Argumente entsprechend anzupassen. Falls erforderlich, erstellen Sie zwei verschiedene Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale Version für Privatkäufer und eine technische, die auf die Interessen von Investoren und Fachleuten eingeht.


6. Grundstück besichtigen – mit diesen Tipps beeindrucken Sie Ihre Käufer

{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|

Grundstück ins rechte Licht rücken: Stellen Sie sicher, dass das Grundstück zugänglich und präsentabel ist. Räumen Sie ggf. Gerümpel weg, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass man das Gelände gut begehen kann. Ein gepflegter Eindruck schafft Vertrauen. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst Tageslicht und gutes Wetter – ein Sonnentag lässt jedes Fleckchen Erde schöner wirken als ein Termin in der Dämmerung oder strömendem Regen. Das Wetter haben Sie natürlich nicht in der Hand, aber Sie können zeitlich etwas steuern. Im Zweifelsfall bieten Sie einen zweiten Termin an, sollte das Wetter beim ersten Mal sehr ungünstig sein.

{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|


Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Fragen von Käufern gestellt werden könnten, und bereiten Sie sich gut vor. Typische Fragen von Privatkunden sind: „Wie sind die Nachbarn?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Kann man einen Keller bauen?“. Bauträger und Investoren stellen spezifischere Fragen wie: „Gibt es eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung des Grundstücks (Nord/Süd)?“, „Sind alle notwendigen Anschlüsse vorhanden?“. Je besser Sie auf diese Fragen vorbereitet sind, desto kompetenter und vertrauenswürdiger wirken Sie. Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, sagen Sie, dass Sie diese Information nachreichen werden, statt zu spekulieren.

Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn zum Beispiel Familien das Grundstück besichtigen, sprechen Sie über nahegelegene Spielplätze, Schulen, Parks – alles, was den Standort attraktiv macht. Bei älteren Interessenten könnten Sie die Nähe zu Ärzten oder Einkaufsmöglichkeiten betonen. Wenn Sie die Nachbarschaft gut kennen, teilen Sie positive Aspekte mit, wie z. B. „In dieser Gegend wohnen viele junge Familien“ oder „Die Nachbarschaft ist sicher und sehr aktiv“. Bei Grundstückskäufen spielt das Umfeld eine bedeutende Rolle, da häufig langfristig geplant wird und zuerst gebaut werden muss.

Professionelle Unterstützung: Wenn Sie wenig Zeit haben oder sich die Präsentation der Immobilie nicht zutrauen, können Sie die Besichtigung gerne an Anna Gloux Immobilien delegieren. Wir übernehmen die Koordination und Durchführung der Besichtigungstermine für Sie. Als erfahrene Makler wissen wir, wie wir die Fragen der Interessenten kompetent beantworten und welche Punkte wir betonen müssen, um eine positive Kaufentscheidung zu fördern. Nach jedem Termin erhalten Sie Feedback, und bei Bedarf übernehmen wir auch die Gespräche mit unentschlossenen Interessenten. So können Sie den Aufwand minimieren und müssen sich nicht persönlich jedem Käufer stellen.

7. Preisverhandlung – wie ein Bieterverfahren den Verkauf beeinflussen kann

{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|

Was ist ein Bieterverfahren? Bei dieser Methode wird das Grundstück ohne festen Preis angeboten, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten können ihre Gebote abgeben, häufig in mehreren Runden. Jedes Mal erfahren alle Teilnehmer das höchste Gebot und haben die Möglichkeit, ihr Gebot zu erhöhen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote der Käufer sind zunächst unverbindlich – erst der Notarvertrag macht den Verkauf verbindlich.

Ein Bieterverfahren kann dann sinnvoll sein, wenn Ihr Grundstück besonders gefragt ist – z. B. in einer stark nachgefragten Lage, wo Sie mit zahlreichen Interessenten rechnen können. Der Wettbewerb kann den Preis in solchen Fällen anheben. In Gebieten mit weniger Nachfrage oder in normaler Lage kann ein Bieterverfahren jedoch kontraproduktiv sein, da es potenzielle Käufer abschrecken könnte (viele bevorzugen einen klaren Preis).

Falls Sie ein Bieterverfahren durchführen wollen, sollten Sie es strukturiert angehen: Setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (darunter würden Sie nicht verkaufen) und kommunizieren Sie den Ablauf transparent an alle. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und informieren Sie nach jeder Runde alle Beteiligten über das Höchstgebot, damit jeder die Chance hat nachzubessern. Am Ende prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und können dann zum Notar gehen.

Hinweis: Ein Bieterverfahren benötigt viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, einen Profi wie Anna Gloux Immobilien hinzuzuziehen. Wir haben Erfahrung mit dieser Verkaufsmethode und moderieren den Prozess so, dass er sowohl fair als auch effizient abläuft. Wir prüfen auch vorab, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist, da es nicht für jedes Grundstück der richtige Weg ist.

Wenn Sie kein Bieterverfahren machen, laufen Verhandlungen klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, Sie handeln sich eventuell in der Mitte ein. Hier gilt: Gut vorbereitet sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze (vielleicht orientiert am Gutachten oder an Ihrer finanziellen Zielsetzung). Lassen Sie sich aber auch auf reale Angebote ein – ein minimal niedrigerer Preis kann besser sein als monatelang kein Verkauf. Behalten Sie auch die Zeit im Blick: Müssen Sie schnell verkaufen (z. B. weil Sie das Kapital benötigen), sind Sie ggf. zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keinen Druck, können Sie auf Ihr Wunschpreis pochen oder weitere Interessenten suchen.

Makler als Verhandlungsexperte: Die Verhandlungen beim Grundstücksverkauf können oft anstrengend und emotional sein. Ein Makler hat hier einen entscheidenden Vorteil: Er tritt als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer auf, was hilft, hitzige Diskussionen zu vermeiden. Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis erzielen, da er geschult in Verhandlungstaktik ist. Als Privatverkäufer könnte man schnell zu nachgiebig werden oder frustriert auf zu niedrige Gebote reagieren. Ein Makler bleibt ruhig und konzentriert sich darauf, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

8. Verkaufsablauf – Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe

Ein Käufer ist gefunden und Sie sind sich handelseinig über den Preis – Glückwunsch! Doch verkauft ist das Grundstück erst, wenn der Notarvertrag unterschrieben und alle Schritte danach erledigt sind. Hier ein kurzer Überblick, wie der formale Ablauf aussieht:

➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: In Deutschland ist ein notarieller Kaufvertrag für Immobilien erforderlich. Beauftragen Sie einen Notar (oder der Käufer stellt einen). Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, der alle wichtigen Informationen wie Kaufpreis, Objektbeschreibung und Zahlungsfristen enthält. Beide Parteien sollten diesen Entwurf aufmerksam durchsehen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Notar oder Anwalt beraten.

➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Es sollte parallel überprüft werden, ob der Käufer den Kaufpreis tatsächlich zahlen kann. Häufig liegt dem Käufer bereits eine Finanzierungszusage seiner Bank vor. In einigen Fällen wird auch eine Finanzierungsbestätigung gefordert. Wenn Sie über einen Makler verkaufen, übernimmt dieser in der Regel die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor es zum Notartermin kommt, um spätere Probleme zu vermeiden.

➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Zum Notartermin treffen sich beide Parteien beim Notar, der den Vertrag vorliest und erklärt. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Mit der Unterschrift ist der Verkauf rechtlich bindend, jedoch noch nicht endgültig vollzogen. Der Notar übernimmt nun die weiteren Schritte zur Abwicklung.

➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar veranlasst dieser die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Auch wenn es kompliziert klingt, bedeutet dies nur, dass der Käufer vorgemerkt wird und das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann. Es schützt seinen Anspruch auf das Grundstück.

➤ Kaufpreiszahlung: Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind (wie etwa die Vorlage von Genehmigungen und Unterlagen), wird der Käufer vom Notar zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Der Käufer muss den Betrag innerhalb der vereinbarten Frist (meist 4–6 Wochen nach dem Notartermin) überweisen. Als Verkäufer warten Sie in dieser Phase noch auf Ihr Geld.

➤ Eigentumsumschreibung: Nachdem der Notar bestätigt hat, dass der komplette Kaufpreis bezahlt wurde und alle anderen Bedingungen wie die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen. Ab diesem Moment ist der Verkauf endgültig abgeschlossen und das Eigentum rechtlich übertragen.

➤ Übergabe: Nach dem Notartermin erfolgt die Übergabe des Grundstücks an den Käufer, in der Regel formlos, manchmal jedoch auch mit einem Übergabeprotokoll. Bei unbebautem Land gibt es keine Schlüssel, aber Sie können z. B. die Grenzsteine zeigen und alle relevanten Unterlagen übergeben. Ab diesem Moment hat der Käufer die vollständige Verfügungsgewalt über das Grundstück.

Als Verkäufer sollten Sie noch wissen: Die Notarkosten und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer. Ebenso zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer (diese fällt in [Bundesland] mit [x] % vom Kaufpreis an). Sie als Verkäufer tragen nur Ihre eigenen Kosten (z. B. die Löschung einer Grundschuld, falls nötig, wie oben erwähnt). Falls Sie einen Makler beauftragt haben, teilen Sie sich mit dem Käufer gemäß Gesetz die Provision meist 50/50 (dazu gleich mehr).

Der Notar koordiniert alle Schritte. Wenn Sie mit Gloux Immobilien verkaufen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie bis zum Ende unterstützen: Wir helfen Ihnen bei der Wahl eines zuverlässigen Notars, bereiten alle Unterlagen für den Vertrag vor und begleiten Sie beim Notartermin. Nach dem Termin bleiben wir an Ihrer Seite – wir überwachen die Zahlung und kümmern uns auf Wunsch um die Übergabe. Mit unserem After-Sales-Service stellen wir sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos verläuft.

Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Bei größeren Baugrundstücken Oberursel sind oft Bauträger die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis zur Übergabe ist hier besonders wichtig.

9. Kosten und Steuern beim Bauland verkaufen Verkauf – was kommt auf Sie zu?

Beim Bauland verkaufen Verkauf entstehen für Sie als Verkäufer nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese berücksichtigen und einplanen.

➤ Maklerprovision: Wenn Sie über einen Makler verkaufen, fällt eine Provision an, die bei erfolgreichem Verkauf gezahlt wird. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer in den meisten Fällen die Provision bei Wohnimmobilien. In [Ihr Bundesland] beträgt die übliche Maklercourtage z. B. 7,14 % vom Kaufpreis, wovon jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das also 7.140 € für Sie. Diese Provision zahlen Sie nur, wenn der Verkauf zustande kommt – das Prinzip „No-Cure-No-Pay“. Außerdem lässt sich diese Provision oft durch einen höheren Verkaufspreis mehr als ausgleichen, da gute Makler häufig höhere Preise erzielen als Privatverkäufer.

➤ Notar- und Grundbuchkosten: In der Regel übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Als Verkäufer müssen Sie hier normalerweise nicht zahlen. Eine Ausnahme besteht bei den Löschungsgebühren für eine bestehende Grundschuld (ca. 0,2 % des Schuldbetrags für den Notar und nochmals 0,2 % für das Grundbuchamt). Wenn Sie z. B. eine Grundschuld von 100.000 € löschen lassen, entstehen für Sie Kosten in Höhe von etwa 400 €.

➤ Unterlagenbeschaffung: Für Dokumente wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen fallen in der Regel geringe Gebühren an, die in der Regel unter 100 € liegen, je nachdem, welche Unterlagen Sie benötigen. Diese Kosten kommen auf den Verkäufer zu.

➤ Erschließungskosten: Falls Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie vor dem Verkauf die Erschließung durchführen lassen (um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen), fallen dafür Kosten an. Die Gemeinde stellt Erschließungskosten in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. Häufig ist es sinnvoller, diese Kosten vom Käufer übernehmen zu lassen und den Verkaufspreis anzupassen, statt die Erschließung selbst durchzuführen, außer das erschlossene Grundstück erzielt signifikant mehr als die Kosten dafür.

➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn auf dem Grundstück noch ein Kredit läuft (z. B. durch eine kürzliche Finanzierung) und dieser beim Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese richtet sich nach der Restschuld und dem aktuellen Zinsniveau. Je höher der Zinssatz des Darlehens war, desto geringer fällt die Entschädigung aus, da die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung weniger Zinsverlust hat. Besprechen Sie mit Ihrer Bank, welche Kosten auf Sie zukommen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder ihn bis zum Vertragsende zu behalten.

Steuern: Hier gibt es im Wesentlichen zwei, die relevant werden können:

➤ Spekulationssteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn aus privaten Grundstücksverkäufen erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es jedoch Ausnahmen – aber unbebautes Land kann nicht „selbst bewohnt“ werden). Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, muss dieser Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn setzt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- und Verkaufskosten zusammen. Je nach Ihrem Steuersatz müssen bis zu etwa 40 % des Gewinns als Spekulationssteuer abgeführt werden. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, zählt auch die Zeit des Vorbesitzers. Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück erben, das der Vorbesitzer vor 8 Jahren gekauft hat, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei verkaufen zu können, da die Haltefrist des Vorbesitzers angerechnet wird. – Steuerspartipp: Wenn Sie nahe an der 10-Jahres-Marke sind, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, den Verkauf bis zum Fristablauf zu verschieben, um die Steuer zu vermeiden.

➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Falls Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien verkaufen, könnte das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler betrachten. In diesem Fall wäre Gewerbesteuer und möglicherweise auch Umsatzsteuer zu zahlen. Diese „Drei-Objekt-Grenze“ betrifft jedoch die meisten Privatverkäufer nicht, da der Verkauf von mehr als drei Objekten in der Regel unüblich ist. Achtung: Wenn Sie mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen, könnte diese Grenze schneller überschritten sein. Die Drei-Objekt-Regel dient nur als Faustregel – auch wenn unter 3 Verkäufe liegen, könnte es in besonderen Fällen zu einer Einstufung als gewerblicher Handel kommen. Falls Sie größere Mengen an Immobilien verkaufen, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen. Ein einmaliger Grundstücksverkauf nach langer Haltedauer führt jedoch in der Regel nicht zu Problemen.

➤ Fazit zu Steuern: Bei den meisten privaten Grundstücksverkäufen, die nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren erfolgen, fällt keine Steuer an. Wenn Ihr Kauf jedoch weniger als 10 Jahre zurückliegt, sollten Sie die Spekulationssteuer einrechnen und überlegen, wie Sie diese unter Umständen vermeiden können. Ein Steuerberater kann Sie hierbei unterstützen und helfen, das Beste aus der Situation herauszuholen.

Sollten Sie für den Grundstücksverkauf einen Makler engagieren?

Die letzte Frage, die es zu klären gilt: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Diese Überlegung begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Nach den vielen Aspekten, die beim Grundstücksverkauf berücksichtigt werden müssen, haben Sie vielleicht bereits eine Vorstellung, welche Option für Sie sinnvoller ist.

Privatverkauf – Ihre Eigenleistung: Sie behalten die volle Kontrolle, müssen jedoch alle genannten Schritte selbst übernehmen. Dies erfordert viel Zeit und bringt einige Risiken mit sich (z. B. falsche Preisgestaltung, unvollständige Unterlagen, unsicheres Verhandlungsgeschick). Wenn Sie bereits Erfahrung im Immobilienverkauf haben, gut vernetzt sind und Freude an Verhandlungen sowie Bürokratie haben, kann der Verkauf gelingen. Sie sparen sich die Maklerprovision, müssen jedoch möglicherweise mit einem niedrigeren Verkaufspreis rechnen, da Ihnen möglicherweise die Reichweite und Expertise fehlt, den besten Preis zu erzielen.

Verkauf mit Makler – Ihr Rundum-Service: Ein guter Makler übernimmt sämtliche Aufgaben für Sie: von der ersten Beratung und Bewertung, über die Vermarktung (Exposé, Inserate, Besichtigungen) bis hin zur Verhandlungsführung und Begleitung zum Notar. Wie oben beschrieben, liegt die Provision im Erfolgsfall typischerweise bei ~3,5% vom Preis (für Sie). Dieser Betrag relativiert sich jedoch, wenn der Makler es schafft, z. B. 5–10% mehr Kaufpreis zu erzielen, als Sie alleine bekommen hätten – was durchaus häufig vorkommt, dank Profi-Marketing und größerem Käufernetzwerk. Zudem nehmen Makler wie Anna Gloux Immobilien Ihnen enorm viel zeitlichen Aufwand ab. Viele unserer Kunden berichten, wie erleichtert sie waren, sich um fast nichts kümmern zu müssen und trotzdem stets informiert zu sein. Sie können sich zurücklehnen, während wir „die Ärmel hochkrempeln“.

Worauf sollten Sie bei der Wahl eines Maklers achten? Wenn Sie in Oberursel einen Makler beauftragen, stellen Sie sicher, dass dieser sich mit dem lokalen Markt bestens auskennt. Anna Gloux Immobilien ist auf den Taunus und das Rhein-Main-Gebiet spezialisiert und kennt die Bodenpreise und Entwicklungen in jeder Region ganz genau. Ein persönliches Kennenlernen ist ein Muss, denn ein Grundstücksverkauf ist eine Vertrauensangelegenheit. Schauen Sie sich Referenzen und Kundenbewertungen an. Wir von Anna Gloux Immobilien bieten Ihnen eine individuelle Betreuung – Sie als Mensch stehen bei uns im Mittelpunkt, ganz im Einklang mit unserer Philosophie. Massenabfertigung gibt es bei uns nicht, sondern maßgeschneiderte Unterstützung. Ein weiterer Punkt: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wissen Sie genau, was in den Leistungen enthalten ist (alles inklusive After-Sales) und es gibt keine versteckten Kosten.

Unser Angebot: Anna Gloux Immobilien Oberursel berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück sinnvoll ist. Sie erhalten von uns eine realistische Preiseinschätzung und wir erklären, was wir für Sie tun können, damit Ihr Grundstück zum Top-Preis, schnell und sicher verkauft wird.

Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen – aber bedenken Sie: Der Verkauf eines Grundstücks ist in der Regel ein einmaliges Ereignis. Es zahlt sich aus, den richtigen Weg zu gehen.

Fazit: Eine gute Vorbereitung führt zum erfolgreichen Bauland verkaufen Oberursel – Wer sich Zeit für den Verkauf nimmt, wird den besten Preis erzielen und den Prozess reibungslos gestalten.

Ein Bauland verkaufen Oberursel scheint zunächst eine Herausforderung, aber mit der richtigen Vorbereitung und der Hilfe von Experten können Sie den Prozess erfolgreich gestalten. Der erste Schritt ist, alles gut zu planen: Klären Sie Ihre Eigentumsverhältnisse, ermitteln Sie den Wert, und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. Danach kümmern Sie sich gezielt um die Vermarktung und gehen die Verhandlungen durchdacht an. Bei Unklarheiten sollten Sie Experten zu Rate ziehen – sei es für die Wertermittlung, steuerliche Themen oder rechtliche Angelegenheiten.

Wenn Sie professionelle Begleitung wünschen, steht Ihnen Anna Gloux Immobilien Oberursel gerne als Partner zur Seite. Als erfahrene Makler kümmern wir uns darum, dass Ihr Bauland verkaufen Oberursel stressfrei abläuft und Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen. Wir verbinden Fachwissen über den lokalen Markt mit Leidenschaft und Engagement für unsere Kunden. Am Ende sollen Sie zufrieden sein und mit gutem Gefühl auf den Verkauf zurückblicken.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Bauland verkaufen Oberursel privat verkaufen oder gemeinsam mit uns – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps gegeben. Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viel Erfolg beim Bauland verkaufen Oberursel!

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