Ihr Ratgeber für Bauland verkaufen Wehrheim – Erfolgreich und stressfrei
Sie beabsichtigen Bauland verkaufen in Wehrheim und fragen sich, welche Schritte erforderlich sind? Ein Grundstücksverkauf wirft zahlreiche Fragen auf – angefangen bei der Bewertung über rechtliche Anforderungen bis hin zu steuerlichen Aspekten. In diesem detaillierten Ratgeber führen wir Sie durch alle Phasen. Sie erfahren, worauf es ankommt, wie Sie den besten Preis erzielen und wie Anna Gloux Immobilien Ihnen dabei hilft, den Verkauf reibungslos und erfolgreich zu gestalten.
Ob geerbt, ungenutzt oder als Kapitalanlage erworben – ein Grundstück zu verkaufen will gut geplant sein. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie mit dem Bauland verkaufen in Wehrheim den besten Preis erzielen und rechtlich sicher handeln.
Bauland verkaufen – kompakt & verständlich erklärt
➤ Verkauf nur mit Zustimmung aller Eigentümer: Gemeinschaftlich entscheiden.
➤ Was ist Ihr Bauland verkaufen wert? Eine realistische Wertermittlung ist zentral.
➤ Frühzeitig planen: Unterlagen wie Flurkarte & Grundbuch rechtzeitig sichern.
➤ Käufer verstehen – besser verkaufen: Kapitalanleger oder Bauherren gezielt ansprechen.
➤ Mit der richtigen Planung Steuern sparen: Verkauf rechtzeitig und strategisch angehen.
➤ Gemeinsam schneller ans Ziel: Ein Profi bringt Struktur und Verhandlungserfahrung mit.
Damit haben Sie die wichtigsten Punkte kennengelernt. Im Anschluss gehen wir weiter in die Tiefe.
➤ Standort ist Trumpf: Je besser die Lage, desto höher der erzielbare Preis. Ein durchdachter Plan ist entscheidend für Ihren Bauland verkaufen in Wehrheim.
1. Wie Sie den Bauland verkaufen richtig starten – Eigentumsverhältnisse klären
Ein erfolgreicher Bauland verkaufen beginnt mit einem genauen Blick ins Grundbuch. Nur wer dort als Eigentümer eingetragen ist, darf rechtlich verkaufen. Wenn Sie sich das Grundstück mit anderen teilen – etwa als Erbengemeinschaft – ist deren Zustimmung notwendig. Der Grundbuchauszug, den Sie gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht beantragen, bringt hier Gewissheit.
Prüfen Sie zusätzlich, ob das Grundstück mit Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten versehen ist. Diese können Auswirkungen auf Preis und Käuferinteresse haben.
Tipp: Nicht mehr benötigte Grundschulden sollten vor dem Verkauf gelöscht werden. Dafür ist eine schriftliche Löschungsbewilligung der Bank notwendig. Die Kosten für den Notar belaufen sich meist auf ca. 0,2 % der Grundschuldhöhe – als Verkäufer sollten Sie diesen Posten einplanen.
Vergessen Sie nicht, auch rechtliche Vorgaben zu prüfen: Gibt es Bauauflagen? Besteht ein Vorkaufsrecht der Stadt? Diese Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Anna Gloux Immobilien Wehrheim sorgt dafür, dass Sie von Beginn an gut vorbereitet in den Verkauf starten.
2. Art des Grundstücks definieren – ein wichtiger Schritt beim Bauland verkaufen
Die Art des Grundstücks beeinflusst, wer es kaufen möchte und welchen Preis Sie erzielen können. Informieren Sie sich vor dem Bauland verkaufen genau, welche Nutzung zulässig ist und wie die Fläche im Bebauungsplan geführt wird.
➤ Land- und Forstwirtschaftsfläche: Eingeschränkte Nutzung. Zielgruppe: Bauern oder Nachbarn. Preislich günstig. Oft steuerlich vorteilhaft.
➤ Bauerwartungsland: Noch kein Baurecht, aber langfristige Perspektive. Geeignet für risikobereite Anleger. Preis über Ackerland.
➤ Nicht erschlossenes Bauland: Baurechtlich okay, technisch noch nicht. Erschließung erforderlich. Mittlerer Preisbereich.
➤ Erschlossenes Bauland: Alles vorhanden. Sofortiger Hausbau möglich. Hoher Marktwert, schnelle Verkaufschancen.
➤ Grundstück mit Altbestand: Gebäude vorhanden – Abriss oder Renovierung nötig. Wertschwankungen je nach Zustand.
Die Grundstücksart entscheidet über Käuferinteresse und Vermarktung. Planen Sie entsprechend.
3. Wie viel ist Ihr Grundstück wirklich wert? – Schritt für Schritt zur Wertermittlung
Der richtige Preis ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Analyse. Wer ihn kennt, hat klare Vorteile beim Bauland verkaufen.
➤ Start mit dem Bodenrichtwert: In Wehrheim gibt der Bodenrichtwert eine erste Richtung vor. Er basiert auf früheren Verkäufen in ähnlicher Lage – aber individuelle Faktoren zählen.
➤ Vergleichsgrundstücke analysieren: Wenn in der Nähe ähnliche Grundstücke verkauft wurden, lässt sich daraus ein realistischer Wert ableiten. Je mehr Daten, desto besser.
➤ Bebauungsmöglichkeiten einschätzen: Erlaubt der Bebauungsplan ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Diese Info beeinflusst den Preis erheblich.
➤ Lage und Erschließung prüfen: Eine gute Verkehrsanbindung, Nähe zu Schulen und vollständige Erschließung wirken wertsteigernd.
➤ Belastungen und Rechte: Rechte Dritter (z. B. Wegerechte) oder Altlasten wirken preismindernd – prüfen Sie das vor dem Verkauf.
➤ Beratung durch Experten: Anna Gloux Immobilien bietet Ihnen eine unverbindliche Wertermittlung, abgestimmt auf Ihr Grundstück in Wehrheim – direkt im persönlichen Gespräch.
4. Welche Unterlagen Sie für den Bauland verkaufen benötigen – kompakte Übersicht
Bevor ein Grundstück verkauft wird, müssen viele Unterlagen vorliegen – für die Wertermittlung, die Finanzierung und den Kaufvertrag. Wer diese frühzeitig parat hat, signalisiert Seriosität und spart Zeit. Hier die wichtigsten Dokumente auf einen Blick.
✅ Grundbuchauszug: Er dokumentiert Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter. Für Käufer ist das ein zentrales Dokument zur Prüfung. Den Auszug beantragen Sie beim Grundbuchamt – meist gegen eine geringe Gebühr.
✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Der Kartenausschnitt gibt Auskunft über Lage, Grenzen und Flurstücksnummer. Käufer erwarten dieses Dokument als Grundlage für ihre Planungen. Die Karte wird beim Katasteramt beantragt.
✅ Bebauungsplan: Er legt fest, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf – z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Käufer prüfen ihn genau. Das Dokument erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
✅ Baulastenverzeichnis-Auszug: Enthält wichtige Informationen zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen – z. B. Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte. Einsehbar bei der zuständigen Baubehörde.
✅ Grundsteuerbescheid: Der aktuellste Grundsteuerbescheid zeigt, welche laufenden Kosten jährlich für das Grundstück anfallen. Käufer erhalten dadurch einen Überblick über die zu erwartende Steuerlast. Das Dokument kommt vom zuständigen Finanzamt.
✅ Nachweis der Erschließung: Liegt das Grundstück in einem Neubaugebiet oder wurde es bereits erschlossen, ist ein entsprechender Bescheid wichtig. Käufer prüfen so, ob Zusatzkosten auf sie zukommen.
✅ Altlastenauskunft: Dieses Dokument zeigt, ob das Grundstück im Altlastenkataster verzeichnet ist – etwa wegen früherer Industrie- oder Müllnutzung. Käufer achten besonders auf einen sauberen Eintrag. Erhältlich bei der Stadt oder Kommune.
✅ Energieausweis & Pläne: Steht ein Gebäude auf dem Grundstück, sind Energieausweis, Bauunterlagen und Flächenangaben unerlässlich. Sie geben Käufern Sicherheit und sind teils gesetzlich vorgeschrieben.
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen sinnvoll sein – etwa ein Gutachten zur Wertermittlung, falls bereits erstellt, oder Pachtverträge bei verpachteten Grundstücken. Auch Nachweise über Bodenuntersuchungen oder Altlastensanierungen sind hilfreich.
Weitere Dokumente wie Gutachten, Verträge bei Verpachtung oder Bodenuntersuchungen können je nach Grundstücksart ebenfalls erforderlich sein. Unser Rat: Warten Sie nicht bis zur Besichtigung – sondern bereiten Sie alle Unterlagen direkt zu Beginn auf. Anna Gloux Immobilien übernimmt diese Aufgabe gern für Sie – damit keine Fragen offenbleiben und alles von Anfang an reibungslos läuft.
Unterlage | Inhalt | Bezugsquelle |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten | Grundbuchamt |
Flurkarte (Katasterkarte) | Lageplan mit Grundstücksgrenzen | Katasteramt (Vermessungsamt) |
Bebauungsplan | Zulässige Bebauung (Art und Maß) | Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde |
Baulastenauskunft | Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) | Bauordnungsamt (Landratsamt) |
Grundsteuerbescheid | Höhe der jährlichen Grundsteuer | Ihr Finanzamt |
Erschließungsbescheinigung | Nachweis über vorhandene Anschlüsse | Gemeinde / Versorger |
Energieausweis (falls Gebäude) | Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes | Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden |
Mit vollständigen Unterlagen und einem durchdachten Exposé sind Sie Ihrer Konkurrenz immer einen Schritt voraus. Käufer schätzen es, wenn sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen erhalten – von der Flurkarte bis zur Baulastenauskunft. Nutzen Sie diesen Vorsprung zu Ihrem Vorteil.
5. Grundstück erfolgreich vermarkten – passende Zielgruppe ansprechen und überzeugen
Jetzt, da der Preis festgelegt ist und die Unterlagen bereitliegen, geht es um die Vermarktung Ihres Grundstücks. Dieser Schritt ist entscheidend für die Schnelligkeit und den Preis des Verkaufs. Überlegen Sie sich zuerst, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Das hilft Ihnen, zu entscheiden, wo und wie Sie Ihr Grundstück anbieten sollten.
✅ Privatpersonen, insbesondere Familien, die auf der Suche nach einem Baugrundstück sind, erreichen Sie am besten über bekannte Immobilienportale wie Immoscout24 oder über regionale Zeitungen und Aushänge. Achten Sie auf ein emotional ansprechendes Exposé mit guten Fotos (gerne auch mit Luftaufnahmen), einer detaillierten Beschreibung der Umgebung (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung) und einer klaren Darstellung, warum das Grundstück der perfekte Platz für ein Zuhause ist.
✅ Kapitalanleger (Investoren, die bebauen und vermieten/verkaufen wollen): Diese Zielgruppe sucht oft auf Immobilienportalen, aber auch in spezialisierten Netzwerken nach Chancen. Besonders wichtig ist es, das Wertsteigerungspotential des Grundstücks hervorzuheben. Beispiel: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance, da Wohnraum in Wehrheim stark nachgefragt.“ Geben Sie potenziellen Käufern einen klaren Ausblick darauf, was auf dem Grundstück entstehen kann – z. B. „Bebaubar mit ca. 6 Wohneinheiten – Bauvoranfrage positiv“. Zahlen und Fakten sind für Investoren entscheidend: mögliche Wohnfläche, erwartbare Mieteinnahmen und Renditeprognosen.
✅ Bauträger/Projektentwickler: Diese Profis suchen häufig über ihr Netzwerk nach geeigneten Grundstücken. Hier kann ein Makler besonders von Vorteil sein, da er wertvolle Kontakte hat. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie auch Bauträger direkt ansprechen, besonders wenn Ihr Grundstück groß genug für ein Projekt ist. In der Vermarktung sollten Sie die Entwicklungsmöglichkeiten betonen: z. B. die Teilbarkeit des Grundstücks, dass kein Altbestand vorhanden ist (somit sofort bebaubar) oder, umgekehrt: „mit Altbestand – sofortige Mieteinnahmen bis zum Baubeginn möglich“. Bauträger kalkulieren sehr genau – liefern Sie deshalb präzise Informationen, die deren Planung erleichtern (z. B. GFZ, GRZ, vorhandene Pläne).
Exposé erstellen: Ein gut gestaltetes Exposé ist das A und O für den erfolgreichen Verkauf. Es umfasst alle wichtigen Informationen zum Grundstück: Lagebeschreibung, Größe, zulässige Bebauung, Erschließungssituation sowie alle Vorzüge des Grundstücks. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, wichtigen Auszügen (wie dem Bebauungsplan) und ansprechenden Fotos. Besonders bei Grundstücken bieten sich Luftaufnahmen an, um das gesamte Areal und die Umgebung sichtbar zu machen. Beachten Sie dabei rechtliche Aspekte wie Datenschutz und die Notwendigkeit, bei Überflügen Nachbarn zu fragen. Anna Gloux Immobilien setzt auf professionelle Fotografen, um das Grundstück optimal zur Geltung zu bringen. Vergessen Sie nicht, Ihr Grundstück für die Fotos vorzubereiten: Mäharbeiten, Unratbeseitigung – sorgen Sie für ein gepflegtes „Show-Ready“-Ergebnis.
Wenn Sie keine Zeit für die Vermarktung haben oder unsicher sind, wie Sie anfangen sollen, wenden Sie sich an einen Profi. Makler wie Anna Gloux Immobilien haben bewährte Marketingkanäle und umfangreiche Netzwerke. Sie stellen Ihr Angebot auf allen wichtigen Immobilienportalen gleichzeitig ein, nutzen Social Media und greifen auf eine Datenbank von vorgemerkten Interessenten zurück. Dabei sorgen sie dafür, dass Besichtigungstourismus vermieden wird, indem nur ernsthafte Kaufinteressenten besichtigen.
Inserat schalten: Wenn Sie das Grundstück selbst verkaufen möchten, setzen Sie einen angemessenen Mindestpreis oder Verhandlungspreis (bei Bieterverfahren, siehe nächster Abschnitt). Achten Sie darauf, das Inserat klar und ehrlich zu formulieren. Geben Sie vollständige Informationen wie die Lage (mindestens grobe Adresse), Grundstücksgröße, Art des Baulands und Preisvorstellung an. Nutzen Sie den Hinweis „Privatverkauf, keine Provision“, um private Käufer anzusprechen. Rechnen Sie jedoch damit, dass auch Makler bei Ihnen anklopfen werden – viele bieten ihre Dienste an, wenn sie ein attraktives Grundstück entdecken. Entscheiden Sie vorher, ob Sie einen Makler hinzuziehen oder privat verkaufen möchten.
Zielgruppenansprache: Überlegen Sie, was Ihre Käufergruppe anspricht: Familien suchen in der Regel nach einer ruhigen Lage, Sicherheit (z. B. kein Hochwassergebiet) und einer guten Nachbarschaft. Investoren sind dagegen mehr an der Bebaubarkeit und der Rentabilität des Grundstücks interessiert. Richten Sie Ihre Argumente gezielt an die jeweilige Zielgruppe. Wenn nötig, erstellen Sie zwei Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale für Privatpersonen und eine technische für Investoren und Fachleute.
6. Grundstück besichtigen – wie Sie Interessenten richtig ansprechen und gewinnen
{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|
Um das Grundstück optimal zu präsentieren, stellen Sie sicher, dass es gut zugänglich und ordentlich ist. Entfernen Sie Gerümpel, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass das Grundstück gut betreten werden kann. Ein gepflegter Eindruck wirkt vertrauenswürdig. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst einen sonnigen Tag und Tageslicht – gutes Wetter lässt das Grundstück viel einladender wirken als bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit. Das Wetter können Sie zwar nicht beeinflussen, aber Sie können den Zeitpunkt des Termins anpassen. Wenn es beim ersten Termin schlecht ist, bieten Sie einen Ersatztermin an.
{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|
Fragen der Interessenten beantworten: Stellen Sie sich vorab vor, welche Fragen Käufer stellen könnten, und bereiten Sie Ihre Antworten darauf vor. Privatkunden könnten Fragen stellen wie: „Wie sind die Nachbarn?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten oder Schulen in der Nähe?“, „Wie ruhig ist das Grundstück?“, „Sind die Bodenverhältnisse gut für den Bau eines Kellers?“. Investoren oder Bauträger fragen oft nach: „Gibt es eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf gebaut werden?“, „Wie ist die Ausrichtung des Grundstücks (Nord/Süd)?“, „Sind alle Anschlüsse vorhanden?“. Je kompetenter Sie Auskunft geben können, desto vertrauenswürdiger wirken Sie. Falls Sie eine Frage nicht sofort beantworten können, bieten Sie an, die Information nachzureichen, anstatt zu spekulieren.
Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn Familien das Grundstück besichtigen, erwähnen Sie nahegelegene Spielplätze, Schulen oder Parks – Dinge, die das Leben für Familien angenehmer machen. Für ältere Käufer könnten Sie die Nähe zu Ärzten, Apotheken oder Einkaufsmöglichkeiten hervorheben. Kennen Sie die Nachbarschaft gut? Heben Sie positive Aspekte hervor, wie etwa „In der Gegend wohnen viele junge Familien“ oder „Die Nachbarschaft ist ruhig und sicher, mit vielen aktiven Nachbarn“. Das Umfeld ist beim Grundstückskauf von großer Bedeutung, da viele Käufer langfristig planen und oft erst noch bauen werden.
Professionelle Unterstützung: Wenn Ihnen diese Präsentation nicht liegt oder Sie wenig Zeit haben, können Sie die Besichtigung auch delegieren. Anna Gloux Immobilien bietet z. B. an, alle Besichtigungstermine für Sie zu koordinieren und durchzuführen. Als Makler beantworten wir die Fragen der Interessenten fachkundig und wissen, welche Punkte wir hervorheben müssen, um die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen. Sie erhalten im Anschluss Feedback zu jedem Termin und wir übernehmen auch gerne die Gespräche mit unentschlossenen Interessenten. So sparen Sie Aufwand und müssen sich nicht selbst jedem Käufer stellen.
7. Preisverhandlung – wann ist ein Bieterverfahren die richtige Wahl?
{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|
Was versteht man unter einem Bieterverfahren? In diesem Fall wird das Grundstück ohne festen Preis inseriert, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten geben Gebote ab, oft in mehreren Runden. Jeder Interessent erfährt das jeweils höchste Gebot und kann nachlegen. Am Ende haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote sind zunächst unverbindlich, bis der Notarvertrag den Verkauf abschließt.
Ein Bieterverfahren kann dann sinnvoll sein, wenn Ihr Grundstück besonders gefragt ist – z. B. in einer stark nachgefragten Lage, wo Sie mit zahlreichen Interessenten rechnen können. Der Wettbewerb kann den Preis in solchen Fällen anheben. In Gebieten mit weniger Nachfrage oder in normaler Lage kann ein Bieterverfahren jedoch kontraproduktiv sein, da es potenzielle Käufer abschrecken könnte (viele bevorzugen einen klaren Preis).
Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen möchten, gehen Sie strukturiert vor: Setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (unter diesem Preis würden Sie nicht verkaufen) und informieren Sie alle Beteiligten transparent über den Ablauf. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und geben Sie nach jeder Runde den Höchstgebot-Stand bekannt, damit jeder die Möglichkeit hat, nachzubessern. Nach Abschluss prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und können dann den Notartermin einleiten.
Hinweis: Ein Bieterverfahren erfordert Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Überlegen Sie, hierfür einen Profi hinzuzuziehen. Anna Gloux Immobilien hat Erfahrung mit solchen Verkaufsmethoden und kann den Prozess moderieren, sodass er fair und effizient abläuft. Wir schätzen auch im Vorfeld ein, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist – denn wie gesagt, es passt nicht in jedem Fall.
Wenn Sie kein Bieterverfahren machen, laufen Verhandlungen klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, Sie handeln sich eventuell in der Mitte ein. Hier gilt: Gut vorbereitet sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze (vielleicht orientiert am Gutachten oder an Ihrer finanziellen Zielsetzung). Lassen Sie sich aber auch auf reale Angebote ein – ein minimal niedrigerer Preis kann besser sein als monatelang kein Verkauf. Behalten Sie auch die Zeit im Blick: Müssen Sie schnell verkaufen (z. B. weil Sie das Kapital benötigen), sind Sie ggf. zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keinen Druck, können Sie auf Ihr Wunschpreis pochen oder weitere Interessenten suchen.
Makler als Verhandlungsexperte: Die Verhandlungen beim Grundstücksverkauf können oft anstrengend und emotional sein. Ein Makler hat hier einen entscheidenden Vorteil: Er tritt als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer auf, was hilft, hitzige Diskussionen zu vermeiden. Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis erzielen, da er geschult in Verhandlungstaktik ist. Als Privatverkäufer könnte man schnell zu nachgiebig werden oder frustriert auf zu niedrige Gebote reagieren. Ein Makler bleibt ruhig und konzentriert sich darauf, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
8. Der Ablauf des Verkaufs – Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe
Sie haben einen Käufer gefunden und sich auf den Preis geeinigt – Glückwunsch! Aber der Grundstücksverkauf ist erst abgeschlossen, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde und alle nachfolgenden Schritte erledigt sind. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den formalen Ablauf:
➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: Immobilienkäufe müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Wählen Sie einen Notar (oder der Käufer übernimmt diese Aufgabe). Der Notar wird den Kaufvertragsentwurf mit den relevanten Konditionen (Kaufpreis, Objektbeschreibung, Zahlungsfristen etc.) erstellen. Beide Parteien sollten diesen Entwurf sorgfältig prüfen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, und wenn Unklarheiten bestehen, fragen Sie den Notar oder lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen.
➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Parallel sollte geprüft werden, ob der Käufer den Kaufpreis zahlen kann. Oft hat der Käufer schon eine Finanzierungszusage der Bank. Manchmal wird eine sogenannte Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie über einen Makler verkaufen, übernimmt dieser meist die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor es zum Notartermin geht, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Beide Parteien treffen sich beim Notar, der den Vertrag liest und erläutert. Nach der Erläuterung unterschreiben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den Kaufvertrag. Sobald die Unterschrift geleistet ist, ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen, aber noch nicht vollständig vollzogen. Der Notar kümmert sich nun um die notwendigen weiteren Schritte.
➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar veranlasst dieser die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Auch wenn es kompliziert klingt, bedeutet dies nur, dass der Käufer vorgemerkt wird und das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann. Es schützt seinen Anspruch auf das Grundstück.
➤ Kaufpreiszahlung: Nachdem die Auflassungsvormerkung eingetragen und alle anderen Bedingungen wie etwa Genehmigungen oder Dokumentenüberprüfungen erfüllt sind, wird der Käufer durch den Notar zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Der Käufer muss den Kaufpreis dann innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel 4–6 Wochen nach dem Notartermin) überweisen. In dieser Zeit warten Sie als Verkäufer noch auf den Zahlungseingang.
➤ Eigentumsumschreibung: Hat der Notar die Bestätigung erhalten, dass der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde (und eventuelle Nebenbedingungen erfüllt sind, etwa Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer), veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch – der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf final abgeschlossen. Jetzt wechselt rechtlich das Eigentum.
➤ Übergabe: Schließlich erfolgt die Übergabe des Grundstücks an den Käufer, oft formlos, manchmal mit einem Übergabeprotokoll (bei unbebautem Land gibt es ja keine Schlüssel, aber man kann z. B. die Grenzsteine zeigen, Unterlagen übergeben etc.). Spätestens jetzt erhält der Käufer auch die Verfügungsgewalt über das Grundstück.
Als Verkäufer sollten Sie sich bewusst sein, dass die Notarkosten und Grundbuchkosten üblicherweise vom Käufer getragen werden. Auch die Grunderwerbsteuer ist Sache des Käufers (diese beträgt in [Bundesland] [x] % des Kaufpreises). Sie selbst als Verkäufer übernehmen lediglich Ihre eigenen Kosten (z. B. für die Löschung einer Grundschuld, falls notwendig, wie bereits erwähnt). Wenn Sie einen Makler eingeschaltet haben, wird die Provision in der Regel gemäß Gesetz zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (dazu später mehr).
All diese Schritte koordiniert der Notar. Wenn Sie mit Gloux Immobilien verkaufen, können Sie darauf vertrauen, dass wir Sie bis zum Schluss begleiten: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines guten Notars, bereiten alle erforderlichen Unterlagen für den Vertrag vor und stehen Ihnen beim Notartermin zur Seite. Auch nach dem Termin lassen wir Sie nicht allein – wir verfolgen die Zahlung und organisieren auf Wunsch die Übergabe. Dieser After-Sales-Service stellt sicher, dass wirklich alles glatt über die Bühne geht.
Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Besonders bei großen Baugrundstücken Wehrheim sind Bauträger häufig die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis hin zur Übergabe ist hier entscheidend.
9. Welche Kosten und Steuern entstehen beim Bauland verkaufen Verkauf?
Beim Verkauf selbst fallen für Sie als Verkäufer vergleichsweise wenige Kosten an, dennoch sollten Sie diese kennen und einplanen:
➤ Maklerprovision: Wenn Sie über einen Makler verkaufen, fällt eine Provision an, die bei erfolgreichem Verkauf gezahlt wird. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer in den meisten Fällen die Provision bei Wohnimmobilien. In [Ihr Bundesland] beträgt die übliche Maklercourtage z. B. 7,14 % vom Kaufpreis, wovon jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das also 7.140 € für Sie. Diese Provision zahlen Sie nur, wenn der Verkauf zustande kommt – das Prinzip „No-Cure-No-Pay“. Außerdem lässt sich diese Provision oft durch einen höheren Verkaufspreis mehr als ausgleichen, da gute Makler häufig höhere Preise erzielen als Privatverkäufer.
➤ Notar- und Grundbuchkosten: In der Regel übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Als Verkäufer müssen Sie hier normalerweise nicht zahlen. Eine Ausnahme besteht bei den Löschungsgebühren für eine bestehende Grundschuld (ca. 0,2 % des Schuldbetrags für den Notar und nochmals 0,2 % für das Grundbuchamt). Wenn Sie z. B. eine Grundschuld von 100.000 € löschen lassen, entstehen für Sie Kosten in Höhe von etwa 400 €.
➤ Unterlagenbeschaffung: Die meisten notwendigen Dokumente wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen sind mit geringen Gebühren verbunden. In der Regel liegen diese Kosten unter 100 €, abhängig davon, welche Unterlagen erforderlich sind. Diese Kosten werden vom Verkäufer getragen.
➤ Erschließungskosten: Falls Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie vor dem Verkauf die Erschließung durchführen lassen (um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen), fallen dafür Kosten an. Die Gemeinde stellt Erschließungskosten in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. Häufig ist es sinnvoller, diese Kosten vom Käufer übernehmen zu lassen und den Verkaufspreis anzupassen, statt die Erschließung selbst durchzuführen, außer das erschlossene Grundstück erzielt signifikant mehr als die Kosten dafür.
➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Falls auf dem Grundstück noch ein Kredit läuft (z. B. weil es kürzlich finanziert wurde) und dieser durch den Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese richtet sich nach der verbleibenden Restschuld und dem Zinsniveau. Die Faustregel lautet: je höher der Zinssatz des Darlehens, desto niedriger fällt die Entschädigung aus, da der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung weniger Zinsen entgehen. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank, welche Kosten auf Sie zukommen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder bis zum Vertragsende zu behalten.
Steuern: Zwei Steuern sind insbesondere beim Grundstücksverkauf von Bedeutung:
➤ Spekulationssteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn aus privaten Grundstücksverkäufen erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es jedoch Ausnahmen – aber unbebautes Land kann nicht „selbst bewohnt“ werden). Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, muss dieser Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn setzt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- und Verkaufskosten zusammen. Je nach Ihrem Steuersatz müssen bis zu etwa 40 % des Gewinns als Spekulationssteuer abgeführt werden. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, zählt auch die Zeit des Vorbesitzers. Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück erben, das der Vorbesitzer vor 8 Jahren gekauft hat, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei verkaufen zu können, da die Haltefrist des Vorbesitzers angerechnet wird. – Steuerspartipp: Wenn Sie nahe an der 10-Jahres-Marke sind, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, den Verkauf bis zum Fristablauf zu verschieben, um die Steuer zu vermeiden.
➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Wenn Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien veräußern, könnte das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler einstufen, was Gewerbesteuer und möglicherweise Umsatzsteuer zur Folge hätte. In der Praxis betrifft diese „Drei-Objekt-Grenze“ die meisten privaten Verkäufer nicht, da sie selten mehr als drei Objekte innerhalb kurzer Zeit verkaufen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen – dann könnten Sie schnell in diese Kategorie fallen. Die Drei-Objekt-Regel ist eine Faustregel, aber es gibt auch Ausnahmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die als gewerblich eingestuft werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, steuerliche Beratung einzuholen, wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern. Bei einem einmaligen Grundstücksverkauf nach längerer Haltedauer sollten Sie jedoch keine Bedenken haben.
➤ Fazit zu Steuern: Der Verkauf eines Grundstücks nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren ist in den meisten Fällen steuerfrei. Wenn Ihr Grundstück jedoch noch nicht so lange in Ihrem Besitz ist, sollten Sie die Spekulationssteuer berücksichtigen oder nach Möglichkeiten suchen, diese zu umgehen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, den bestmöglichen steuerlichen Vorteil zu erzielen.
Mit oder ohne Makler verkaufen?
Die letzte Frage, die es zu klären gilt: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Diese Überlegung begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Nach den vielen Aspekten, die beim Grundstücksverkauf berücksichtigt werden müssen, haben Sie vielleicht bereits eine Vorstellung, welche Option für Sie sinnvoller ist.
Privatverkauf – Ihre Eigenleistung: Sie behalten die volle Kontrolle, müssen jedoch alle genannten Schritte selbst übernehmen. Dies erfordert viel Zeit und bringt einige Risiken mit sich (z. B. falsche Preisgestaltung, unvollständige Unterlagen, unsicheres Verhandlungsgeschick). Wenn Sie bereits Erfahrung im Immobilienverkauf haben, gut vernetzt sind und Freude an Verhandlungen sowie Bürokratie haben, kann der Verkauf gelingen. Sie sparen sich die Maklerprovision, müssen jedoch möglicherweise mit einem niedrigeren Verkaufspreis rechnen, da Ihnen möglicherweise die Reichweite und Expertise fehlt, den besten Preis zu erzielen.
Verkauf mit Makler – Rundum-Service für Sie: Ein erfahrener Makler übernimmt den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Einschätzung und Beratung bis zur Vermarktung (Exposé, Inserate, Besichtigungen) und der Verhandlung bis zum Notartermin. Die Provision für den Makler liegt in der Regel bei etwa 3,5% des Verkaufspreises (für Sie als Verkäufer). Doch dieser Betrag wird schnell durch den Mehrwert relativiert: Ein Makler erzielt oft 5–10% mehr Verkaufspreis als der Privatverkauf dank größerem Käufernetzwerk und professioneller Marketingstrategie. Makler wie Anna Gloux Immobilien entlasten Sie zudem enorm. Viele unserer Kunden berichten, wie erleichtert sie waren, sich um nichts kümmern zu müssen und trotzdem immer gut informiert zu bleiben. Sie können sich entspannen, während wir alles für Sie organisieren.
Worauf achten bei Maklerwahl? Wenn Sie Wehrheim einen Immobilienmakler beauftragen wollen, achten Sie auf lokale Marktkenntnis (Anna Gloux Immobilien etwa ist auf Taunus/Rhein-Main spezialisiert und kennt die Bodenpreise in jedem Viertel genau). Ein persönliches Kennenlernen ist wichtig: Ein Grundstücksverkauf ist Vertrauenssache. Prüfen Sie Referenzen oder Kundenstimmen. Bei Anna Gloux Immobilien legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung – Sie als Mensch stehen im Fokus, wie unsere Philosophie zeigt. Es gibt keine Massenabfertigung, sondern individuellen Service. So etwas sollte Ihnen ein Makler bieten. Wichtig auch: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wird z. B. klar kommuniziert, welche Leistungen enthalten sind (im Prinzip alles, inkl. After-Sales). Keine versteckten Kosten.
Unser Angebot: Anna Gloux Immobilien Wehrheim bietet Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, um zu prüfen, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück der richtige Schritt ist. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung des Marktpreises und erklären, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Grundstück schnell und sicher zu einem Top-Preis zu verkaufen.
Am Ende haben Sie das letzte Wort – aber denken Sie daran: Ein Grundstück verkauft man oft nur einmal im Leben. Es ist wichtig, diesen Schritt richtig zu gehen.
Fazit: Eine gute Vorbereitung führt zum erfolgreichen Bauland verkaufen Wehrheim – Wer sich Zeit für den Verkauf nimmt, wird den besten Preis erzielen und den Prozess reibungslos gestalten.
Ein Bauland verkaufen Wehrheim kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch mit einer strukturierten Herangehensweise und Unterstützung von Fachleuten können Sie den Verkauf erfolgreich meistern. Zuerst sollten Sie alle relevanten Grundlagen klären (Eigentum, Wert, Unterlagen), dann gezielt eine Vermarktungsstrategie entwickeln und sich auf die Verhandlungen vorbereiten. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Expertenrat für die Wertermittlung, steuerliche Fragen oder rechtliche Details.
Wenn Sie professionelle Hilfe suchen, ist Anna Gloux Immobilien Wehrheim für Sie da. Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauland verkaufen Wehrheim ohne Stress verläuft und Sie das bestmögliche Resultat erzielen. Unser Team kombiniert fundiertes Wissen über den lokalen Markt mit einer großen Leidenschaft für Immobilien und einem persönlichen Engagement für jeden Kunden. So können Sie sicher sein, dass Sie den Verkauf mit einem guten Gefühl abschließen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Bauland verkaufen Wehrheim privat verkaufen oder gemeinsam mit uns – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps gegeben. Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viel Erfolg beim Bauland verkaufen Wehrheim!
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