Ihr Ratgeber für Grundstück verkaufen Eppstein – Erfolgreich und stressfrei


Sie planen Grundstück verkaufen in Eppstein und sind sich unsicher, wie Sie den Prozess am besten angehen? Ein Grundstücksverkauf bringt viele Herausforderungen mit sich – von der genauen Wertermittlung über rechtliche Aspekte bis hin zu steuerlichen Überlegungen. In diesem ausführlichen Ratgeber begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Sie erhalten wertvolle Tipps, worauf Sie achten sollten, wie Sie den optimalen Preis erzielen und wie Anna Gloux Immobilien Sie dabei unterstützt, den Verkauf effizient und sicher abzuwickeln.


Egal, ob Sie ein geerbtes Grundstück besitzen, eine ungenutzte Fläche veräußern möchten oder in ein Grundstück als Kapitalanlage investiert haben – eine fundierte Vorbereitung ist entscheidend. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Ihr Grundstück verkaufen in Eppstein reibungslos gelingt.


Grundstück verkaufen – die wichtigsten Schritte zusammengefasst


➤ Verkauf nur mit Zustimmung aller Eigentümer: Wenn mehrere Personen im Grundbuch eingetragen sind, benötigen Sie deren Zustimmung zum Verkauf des Grundstück verkaufen.

➤ Zu teuer oder zu günstig? Beides kann den Verkauf erschweren. Setzen Sie auf eine fundierte Bewertung Ihres Grundstück verkaufen, um unnötige Risiken und Verzögerungen zu vermeiden.


➤ Frühzeitig planen: Der Erfolg Ihres Grundstücksverkaufs hängt auch von einer guten Vorbereitung ab. Dazu gehört, dass Sie alle nötigen Unterlagen rechtzeitig zusammentragen – eine praktische Übersicht finden Sie weiter unten.

➤ Zielgruppe und Vermarktung bedenken: Je nach Art des Grundstücks (z. B. Bauerwartungsland, erschlossenes Bauland, etc.) kommen unterschiedliche Käuferkreise in Frage – von Privatleuten bis zu Bauträgern. Stimmen Sie Ihr Exposé und Ihre Vermarktungsstrategie auf die passende Zielgruppe ab, um schnell Interessenten zu finden.


➤ Überblick behalten: Beim Grundstücksverkauf gibt es finanzielle Aspekte zu bedenken. Maklerkosten, Gebühren für Unterlagen und ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen können anfallen – mit kluger Vorbereitung lassen sich viele dieser Punkte optimieren.


➤ Unterstützung durch Experten: Ein professioneller Makler begleitet Sie von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Mit Anna Gloux Immobilien Eppstein haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der den Prozess effizient und sicher gestaltet.


So weit die Kurzfassung. Im Folgenden steigen wir nun in jedes Thema tiefer ein.

➤ Ein Grundstück in attraktiver Lage Eppstein: Der Wert hängt von vielen Faktoren ab – mit der richtigen Strategie gelingt ein erfolgreicher Grundstück verkaufen.



1. Gut vorbereitet zum erfolgreichen Grundstück verkaufen – so geht’s los

Bevor Sie mit Inseraten oder der Käufersuche loslegen, sollten einige Grundlagen geklärt sein. An erster Stelle steht die Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, darf über das Grundstück verfügen. Sind Sie alleiniger Eigentümer, können Sie frei entscheiden. Gehört das Grundstück mehreren Personen (z. B. Geschwister in Erbengemeinschaft)? Dann müssen alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen. Prüfen Sie also den aktuellen Grundbuchauszug. Diesen können Sie beim zuständigen Grundbuchamt anfordern (gegen eine geringe Gebühr von etwa 10–20 €).


Für den Grundstück verkaufen ist es wichtig zu wissen, welche Einträge im Grundbuch stehen. Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten wie Wegerechte müssen berücksichtigt werden. Wenn eine Grundschuld z. B. nicht mehr relevant ist, sollte sie vor dem Verkauf gelöscht werden. Ein aktueller Grundbuchauszug schafft Klarheit und erspart unangenehme Überraschungen.


Tipp: Ist die Grundschuld getilgt, aber noch eingetragen? Dann benötigen Sie eine Löschungsbewilligung Ihrer Bank. Die notarielle Löschung kostet rund 0,2 % der eingetragenen Summe. Damit Sie beim Grundstück verkaufen keine Überraschung erleben, sollten Sie diesen Punkt gleich zu Beginn berücksichtigen.


Vor dem Grundstück verkaufen sollten Sie sich nicht nur um Eigentum und Unterlagen kümmern, sondern auch um rechtliche Rahmenbedingungen. Gibt es einen gültigen Bebauungsplan? Gilt ein Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde? Diese Punkte können sich auf die Verkaufsabwicklung auswirken. Holen Sie sich rechtzeitig Auskünfte beim Bauamt oder Liegenschaftsamt.


2. Was für ein Grundstück möchten Sie veräußern? Die Art macht den Unterschied.


Nicht jedes Grundstück ist gleich – je nach Art der Fläche unterscheidet sich nicht nur der Wert, sondern auch die Zielgruppe. Vor dem Grundstück verkaufen sollten Sie genau wissen, welche Nutzung erlaubt ist und wie das Grundstück eingestuft ist.


➤ Brachland oder Ackergrundstücke: Solche Flächen sind nicht als Bauland ausgewiesen. Sie dienen z. B. als Wald oder Wiese und dürfen nur selten bebaut werden. Der Käuferkreis ist klein – oft Nachbarn, Landwirte oder langfristige Investoren. Der Quadratmeterpreis ist niedrig. In vielen Fällen gibt es steuerliche Vorteile beim Verkauf.


➤ Bauerwartungsland: Diese Grundstücke sind laut Gemeinde langfristig zur Bebauung vorgesehen – im Flächennutzungsplan markiert, aber noch nicht im Bebauungsplan freigegeben. Derzeit ist keine Bebauung erlaubt. Käufer sind meist Investoren mit langer Perspektive. Der Preis ist höher als bei Ackerland, aber niedriger als bei erschlossenem Bauland.

➤ Unerschlossenes Baugrundstück (Rohbauland): Diese Flächen sind im Bebauungsplan bereits als Bauland ausgewiesen – es fehlt jedoch noch die technische Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Straße etc.). Ohne diese gibt es meist keine Baugenehmigung. Der Preis liegt über Bauerwartungsland, da das Baurecht grundsätzlich besteht – Käufer müssen aber mit Erschließungskosten und Wartezeit rechnen.


➤ Sofort baubereit: Erschlossenes Bauland bietet maximale Planungssicherheit für Käufer. Die Bebaubarkeit ist gesichert, Genehmigungen lassen sich schnell beantragen. Familien und Investoren bevorzugen diese Grundstücke – auch Banken vergeben leichter Kredite dafür.


➤ Bebaut oder unbebaut? Ein Grundstück mit Gebäude fällt unter Immobilienverkauf. Der Preis richtet sich nach Bodenwert plus Gebäudezustand. Oft zählt in guten Lagen nur das Grundstück – besonders bei alten oder leerstehenden Häusern. Denken Sie auch an Abrisskosten oder mögliche Auflagen durch Denkmalschutz.


Die Art des Grundstücks beeinflusst, wer sich dafür interessiert. Ein erschlossenes Grundstück in Eppstein eignet sich ideal für Familien, die bauen möchten. Ein großes Areal weckt das Interesse von Bauträgern oder Investoren. Und unbebautes Agrarland ist meist für Landwirte interessant. Wer die Zielgruppe kennt, kann das Exposé und die Vermarktung gezielt darauf ausrichten.


3. Grundstück bewerten lassen – so legen Sie den idealen Preis fest


Ein realistischer Preis ist entscheidend für den Erfolg beim Grundstück verkaufen. Liegen Sie zu niedrig, verlieren Sie Geld – fordern Sie zu viel, schreckt das potenzielle Käufer ab. Doch wie kommt man auf einen marktgerechten Wert?


➤ Bodenrichtwert nutzen: Eine erste Einschätzung des Grundstückswerts erhalten Sie über den Bodenrichtwert Ihrer Region – z. B. in Eppstein. Dieser Durchschnittswert basiert auf realen Verkäufen und ist über Online-Portale oder Behörden abrufbar. Denken Sie aber daran: Der individuelle Wert kann je nach Grundstücksmerkmalen um ±20 % abweichen.

➤ Vergleichswert-Verfahren: Diese Methode wird besonders häufig bei Wohnbaugrundstücken angewendet. Hierbei zieht man vergleichbare Grundstücksverkäufe heran – idealerweise mit ähnlicher Lage, Größe und Nutzung. Aus den erzielten Verkaufspreisen ergibt sich ein Näherungswert für Ihr Grundstück. Die Genauigkeit hängt von der Datenlage ab – je mehr passende Vergleichsfälle, desto verlässlicher ist das Ergebnis.


➤ Grundstück bewerten – das zählt: Neben Lage und Quadratmetern sind viele weitere Kriterien entscheidend für den Verkaufspreis. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es ankommt.


➤ Bebauungspotenzial: Je nachdem, was laut Bebauungsplan auf dem Grundstück errichtet werden darf, variiert der Wert. Grundstücke mit hoher Bebauungsdichte (z. B. MFH) sind besonders für Bauträger lukrativ. Die GRZ und GFZ geben hier klare Vorgaben – mehr Fläche = mehr Nutzen = höherer Preis.


➤ Erschließung geprüft? Ist das Grundstück bereits an alle wichtigen Versorgungsnetze angeschlossen, steigt sein Wert. Fehlen diese, müssen Käufer investieren – und werden das im Kaufpreis berücksichtigen.


➤ Bebauungsfreundlichkeit: Gerade Grundstücke mit klarer Form (z. B. rechteckig) lassen sich gut nutzen – Käufer zahlen dafür gerne mehr. Ist das Grundstück unregelmäßig geschnitten oder in Hanglage, sinkt meist der Marktwert.

➤ Altlasten oder Baumbestand: Ein Grundstück ohne Altlasten ist klar im Vorteil. Befinden sich jedoch z. B. kontaminierte Böden oder alte Fundamente auf dem Gelände, kann das den Wert erheblich senken. Auch geschützter Baumbestand kann eine Bebauung erschweren. Im Zweifel lohnt sich eine Altlastenauskunft bei der Behörde.


➤ Grundbuch prüfen: Bestehen Rechte Dritter – z. B. ein Wegerecht oder ein lebenslanges Wohnrecht – kann das den Preis drücken. Solche Eintragungen beeinflussen die Nutzung und wirken sich negativ auf den Verkaufswert aus.


➤ Wie gefragt ist Ihr Grundstück? Die Lage in Eppstein bestimmt maßgeblich das Preisniveau. In angespannten Märkten mit hoher Nachfrage kann der Preis deutlich über dem Richtwert liegen. In weniger nachgefragten Gegenden kann es länger dauern, bis sich ein Käufer findet – und der Preis fällt niedriger aus.


➤ Wer hilft bei der Preisfindung? Ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen liefert exakte Zahlen, kostet aber meist mehrere Tausend Euro. Eine kostenlose Alternative: die Bewertung durch einen regional erfahrenen Makler. Anna Gloux Immobilien in Eppstein bietet Ihnen im Rahmen eines Beratungstermins eine fundierte Einschätzung Ihres Grundstückswerts – ganz ohne Kosten oder Verpflichtung.

4. Unterlagen für den Grundstücksverkauf – Checkliste für Verkäufer


Bevor ein Grundstück verkauft wird, müssen viele Unterlagen vorliegen – für die Wertermittlung, die Finanzierung und den Kaufvertrag. Wer diese frühzeitig parat hat, signalisiert Seriosität und spart Zeit. Hier die wichtigsten Dokumente auf einen Blick.


✅ Grundbuchauszug: Ein Pflichtdokument für jeden Grundstück verkaufen. Es enthält Eigentumsverhältnisse, Hypotheken und Dienstbarkeiten. Den aktuellen Auszug erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder Grundbuchamt.

✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Diese amtliche Karte zeigt den genauen Umriss des Grundstücks, die Flurstücksnummer und angrenzende Flächen. Sie erhalten sie beim zuständigen Katasteramt – ein Standarddokument beim Grundstück verkaufen.


✅ Bebauungsplan: Er legt fest, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf – z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Käufer prüfen ihn genau. Das Dokument erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


✅ Baulastenverzeichnis-Auszug: Enthält wichtige Informationen zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen – z. B. Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte. Einsehbar bei der zuständigen Baubehörde.


✅ Grundsteuerbescheid: Der jüngste Steuerbescheid zeigt dem Käufer, welche Abgaben jährlich anfallen. Ein Pflichtdokument für einen transparenten Grundstück verkaufen. Erhältlich über Ihr zuständiges Finanzamt.


✅ Erschließungsnachweis: Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob das Grundstück voll erschlossen ist. Liegen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen an? Eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde dient als Beleg.


✅ Evtl. Altlasten-Auskunft: Gibt Auskunft darüber, ob das Grundstück im Bodenschutzregister geführt wird. Käufer wollen sicherstellen, dass keine Sanierungspflichten bestehen. Zuständig ist die Umweltbehörde oder das Bauamt.


✅ Gebäude vorhanden? Dann benötigen Sie für den Grundstück verkaufen weitere Dokumente: einen aktuellen Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse und Bauzeichnungen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben.


Je nach Grundstück kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen bereitzuhalten – etwa ein Wertgutachten, falls beauftragt, Verträge bei Verpachtung oder Nachweise zu Bodenbeschaffenheit und Altlastenfreiheit.


Je nach Nutzung oder Historie des Grundstücks können weitere Dokumente notwendig sein: z. B. Wertgutachten, bestehende Pachtverträge oder Bodengutachten. Bereiten Sie diese möglichst vor dem ersten Inserat vor – das spart Zeit und Nerven. Wenn Unterlagen fehlen, kann es schnell hektisch werden. Anna Gloux Immobilien kümmert sich darum für Sie – inklusive Anfragen bei Behörden und Zusammenstellung eines vollständigen Infosets für Interessenten.

Unterlage Inhalt Bezugsquelle
Grundbuchauszug Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten Grundbuchamt
Flurkarte (Katasterkarte) Lageplan mit Grundstücksgrenzen Katasteramt (Vermessungsamt)
Bebauungsplan Zulässige Bebauung (Art und Maß) Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde
Baulastenauskunft Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) Bauordnungsamt (Landratsamt)
Grundsteuerbescheid Höhe der jährlichen Grundsteuer Ihr Finanzamt
Erschließungsbescheinigung Nachweis über vorhandene Anschlüsse Gemeinde / Versorger
Energieausweis (falls Gebäude) Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden


Ein vollständiger Unterlagensatz zeigt Käufern, dass Sie den Verkauf ernst nehmen – und erleichtert die Entscheidung. Viele Verkäufer verschenken hier wertvolles Potenzial. Ein überzeugendes Exposé kombiniert Fakten mit Ästhetik: klare Informationen, gute Bilder, und alle wichtigen Daten auf einen Blick.


5. Grundstück verkaufen – wie Sie den richtigen Käufer erreichen


Jetzt, da der Preis festgelegt ist und die Unterlagen bereitliegen, geht es um die Vermarktung Ihres Grundstücks. Dieser Schritt ist entscheidend für die Schnelligkeit und den Preis des Verkaufs. Überlegen Sie sich zuerst, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Das hilft Ihnen, zu entscheiden, wo und wie Sie Ihr Grundstück anbieten sollten.


✅ Privatpersonen, insbesondere Familien, die auf der Suche nach einem Baugrundstück sind, erreichen Sie am besten über bekannte Immobilienportale wie Immoscout24 oder über regionale Zeitungen und Aushänge. Achten Sie auf ein emotional ansprechendes Exposé mit guten Fotos (gerne auch mit Luftaufnahmen), einer detaillierten Beschreibung der Umgebung (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung) und einer klaren Darstellung, warum das Grundstück der perfekte Platz für ein Zuhause ist.


✅ Kapitalanleger, die Grundstücke für den Neubau und die spätere Vermietung oder den Verkauf suchen, sind ebenfalls auf Immobilienportalen und spezialisierten Netzwerken aktiv. Heben Sie das Wertsteigerungspotential des Grundstücks hervor, indem Sie es als Investmentmöglichkeit präsentieren. Beispiel: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance in Eppstein, da Wohnraum hier stark nachgefragt wird.“ Nennen Sie konkrete Zahlen: etwa mögliche Wohneinheiten, zu erwartende Mieteinnahmen und Renditeprognosen.


✅ Bauträger/Projektentwickler sondieren ihre Grundstücke häufig über ihr Netzwerk. Als Makler können Sie hier durch Ihre Kontakte punkten. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie Bauträger direkt ansprechen, besonders bei größeren Grundstücken mit Potenzial für ein Projekt. Zeigen Sie ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten auf: z. B. Grundstücksteilbarkeit, sofortige Bebauung ohne Altbestand oder „mit Altbestand – sofortige Mieteinnahmen“. Bauträger sind Zahlenmenschen – liefern Sie daher genaue Angaben zu GFZ, GRZ und bestehende Pläne.

Exposé erstellen: Ein überzeugendes Exposé ist Ihr wichtigstes Verkaufsinstrument. Es fasst alle relevanten Informationen zum Grundstück zusammen: Lagebeschreibung, Größe, die erlaubte Bebauung, Erschließungssituation sowie die Vorteile des Grundstücks. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, Auszügen (z. B. Ausschnitten aus dem Bebauungsplan) und hochwertigen Fotos. Bei Grundstücken bieten sich oft Luftaufnahmen an, um die Umgebung anschaulich darzustellen. Beachten Sie jedoch wichtige Regeln, wie Datenschutzvorschriften und die Erlaubnis für Überflüge bei benachbarten Grundstücken. Anna Gloux Immobilien arbeitet beispielsweise mit professionellen Fotografen zusammen, um Ihr Grundstück ins beste Licht zu setzen. Denken Sie auch daran, Ihr Grundstück für das Fotoshooting vorzubereiten: Mähen Sie hohes Gras, entfernen Sie Unrat – und machen Sie es „show-ready“.

Sie haben keine Zeit oder Erfahrung für die Vermarktung Ihres Grundstücks? Dann sollten Sie sich an Profis wenden. Makler wie Anna Gloux Immobilien nutzen bewährte Marketingkanäle und haben ein gutes Netzwerk. Sie stellen Ihr Angebot auf allen relevanten Plattformen online, setzen Social Media gezielt ein und greifen auf eine Datenbank mit vorgemerkten Interessenten zurück. Dabei sorgen sie dafür, dass nur ernsthafte Käufer besichtigen, um unnötigen Besichtigungstourismus zu vermeiden.

Inserat schalten: Wenn Sie das Grundstück selbst inserieren, sollten Sie einen realistischen Mindestpreis (bei Bieterverfahren, siehe nächsten Abschnitt) oder Verhandlungspreis angeben. Achten Sie darauf, dass das Inserat klar und ehrlich formuliert ist. Geben Sie alle relevanten Informationen an: Lage (mindestens grobe Adresse), Grundstücksgröße, Art des Baulands und Ihre Preisvorstellung. Weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen „Privatverkauf, keine Provision“ handelt, um private Käufer zu gewinnen. Erwarten Sie jedoch auch, dass Makler auf Sie zukommen – viele bieten ihre Dienste an, wenn sie ein vielversprechendes Objekt sehen. Entscheiden Sie bereits im Vorfeld, ob Sie einen Makler hinzuziehen oder den Verkauf privat abwickeln möchten.


Zielgruppenansprache: Versetzen Sie sich in den Käufer: Familien legen besonders Wert auf eine ruhige Lage, Sicherheit (z. B. kein Hochwassergebiet) und eine gute Nachbarschaft. Für Investoren sind vor allem die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks ausschlaggebend. Passen Sie Ihre Argumente gezielt an die jeweilige Zielgruppe an. Im Zweifelsfall erstellen Sie zwei Versionen des Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale für Privatpersonen und eine technisch-finanzielle für Investoren.


6. Grundstück besichtigen – wie Sie Interessenten richtig ansprechen und gewinnen

{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|

Um das Grundstück bestmöglich zu präsentieren, sorgen Sie dafür, dass es zugänglich und ordentlich ist. Entfernen Sie eventuell vorhandenes Gerümpel, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass das Grundstück problemlos begehbar ist. Ein gepflegter Eindruck steigert das Vertrauen der Interessenten. Für Besichtigungen sollten Sie möglichst sonniges Wetter und Tageslicht wählen – so wirkt das Grundstück viel ansprechender als bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit. Natürlich haben Sie das Wetter nicht in der Hand, aber Sie können den Zeitpunkt der Besichtigung beeinflussen. Wenn das Wetter nicht mitspielt, bieten Sie einen zweiten Termin an.

{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|

Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie im Vorfeld, welche Fragen Käufer stellen könnten und bereiten Sie Antworten darauf vor. Typische Fragen von Privatkunden: „Wie sind die Nachbarn so?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Wie sind die Bodenverhältnisse – kann man gut einen Keller bauen?“. Fragen von Bauträgern/Investoren könnten sein: „Gibt es bereits eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung, Nord/Süd?“, „Liegen alle Anschlüsse an?“. Je besser Sie Auskunft geben können, desto kompetenter wirken Sie. Wenn Sie etwas nicht sicher wissen, scheuen Sie sich nicht das nachzureichen, statt ins Blaue zu raten.


Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn Familien das Grundstück besichtigen, erwähnen Sie nahegelegene Spielplätze, Schulen oder Parks – Dinge, die das Leben für Familien angenehmer machen. Für ältere Käufer könnten Sie die Nähe zu Ärzten, Apotheken oder Einkaufsmöglichkeiten hervorheben. Kennen Sie die Nachbarschaft gut? Heben Sie positive Aspekte hervor, wie etwa „In der Gegend wohnen viele junge Familien“ oder „Die Nachbarschaft ist ruhig und sicher, mit vielen aktiven Nachbarn“. Das Umfeld ist beim Grundstückskauf von großer Bedeutung, da viele Käufer langfristig planen und oft erst noch bauen werden.

Professionelle Unterstützung: Wenn Sie die Besichtigung nicht selbst durchführen möchten oder keine Zeit haben, können Sie diesen Schritt gerne an Anna Gloux Immobilien abgeben. Wir koordinieren alle Besichtigungstermine und führen sie für Sie durch. Als Makler sind wir bestens darauf vorbereitet, die Fragen der Interessenten fachkundig zu beantworten und die wichtigsten Punkte hervorzuheben, die den Verkaufsprozess positiv beeinflussen. Nach den Terminen erhalten Sie ein detailliertes Feedback und auf Wunsch übernehmen wir auch die Gespräche mit Interessenten, die noch unschlüssig sind. So können Sie den Aufwand deutlich reduzieren und müssen sich nicht mit jedem Käufer auseinandersetzen.

7. Preisverhandlung – braucht man ein Bieterverfahren?

{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|

Was ist ein Bieterverfahren? Bei dieser Methode wird das Grundstück ohne festen Preis angeboten, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten können ihre Gebote abgeben, häufig in mehreren Runden. Jedes Mal erfahren alle Teilnehmer das höchste Gebot und haben die Möglichkeit, ihr Gebot zu erhöhen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote der Käufer sind zunächst unverbindlich – erst der Notarvertrag macht den Verkauf verbindlich.

Das Bieterverfahren kann sinnvoll sein, wenn das Grundstück besonders begehrt ist – z. B. ein knappes Gut in Top-Lage, wo Sie mit sehr vielen Interessenten rechnen. Hier kann der Wettbewerb den Preis nach oben treiben. In normaler Lage mit überschaubarer Nachfrage ist es eher ungeeignet, da es Interessenten abschrecken könnte (viele bevorzugen klare Preise).

Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen möchten, gehen Sie strukturiert vor: Setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (unter diesem Preis würden Sie nicht verkaufen) und informieren Sie alle Beteiligten transparent über den Ablauf. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und geben Sie nach jeder Runde den Höchstgebot-Stand bekannt, damit jeder die Möglichkeit hat, nachzubessern. Nach Abschluss prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und können dann den Notartermin einleiten.

Hinweis: Ein Bieterverfahren erfordert viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Es könnte sinnvoll sein, einen Profi hinzuzuziehen. Anna Gloux Immobilien hat umfangreiche Erfahrung mit dieser Art von Verkauf und kann den Prozess so moderieren, dass er fair und effizient verläuft. Wir analysieren auch im Vorfeld, ob Ihr Grundstück überhaupt für ein Bieterverfahren geeignet ist, denn nicht jedes Grundstück ist dafür geeignet.

Wenn Sie kein Bieterverfahren machen, laufen Verhandlungen klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, Sie handeln sich eventuell in der Mitte ein. Hier gilt: Gut vorbereitet sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze (vielleicht orientiert am Gutachten oder an Ihrer finanziellen Zielsetzung). Lassen Sie sich aber auch auf reale Angebote ein – ein minimal niedrigerer Preis kann besser sein als monatelang kein Verkauf. Behalten Sie auch die Zeit im Blick: Müssen Sie schnell verkaufen (z. B. weil Sie das Kapital benötigen), sind Sie ggf. zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keinen Druck, können Sie auf Ihr Wunschpreis pochen oder weitere Interessenten suchen.

Makler als Verhandlungsexperte: Verhandlungen können schwierig und emotional sein. Ein Makler übernimmt hier die Rolle des neutralen Vermittlers zwischen Ihnen und dem Käufer, was eine entspannendere Gesprächsatmosphäre schafft. Dank seiner Ausbildung in Verhandlungstaktik kann ein guter Makler oft einen besseren Preis erzielen. Privatverkäufer tendieren möglicherweise dazu, zu schnell nachzugeben oder ärgerlich auf niedrig erscheinende Angebote zu reagieren. Ein Makler bleibt jedoch ruhig und fokussiert und arbeitet darauf hin, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

8. Der Verkaufsprozess – Vom Kaufvertrag bis zur Übergabe des Grundstücks

Ein Käufer ist gefunden und der Preis ist verhandelt – herzlichen Glückwunsch! Doch der Verkauf des Grundstücks ist erst nach der Unterschrift des Notarvertrags und der Erledigung aller formalen Schritte abgeschlossen. Hier ist ein kurzer Überblick über den weiteren Ablauf:

➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: In Deutschland müssen Immobilienkäufe notariell beurkundet werden. Suchen Sie also einen Notar (oder der Käufer stellt einen). Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf mit allen vereinbarten Konditionen (Kaufpreis, Objektbeschreibung, eventuelle Vereinbarungen zu Übernahme von Kosten, Zahlungsfristen etc.). Beide Parteien prüfen diesen Entwurf sorgfältig. Nehmen Sie sich Zeit dafür – bei Unklarheiten fragen Sie den Notar oder lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen.

➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Es ist wichtig, vor dem Notartermin zu überprüfen, ob der Käufer in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen. Häufig hat der Käufer bereits eine Finanzierungszusage von seiner Bank. In manchen Fällen wird zusätzlich eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie über einen Makler verkaufen, übernimmt dieser meist die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), um sicherzustellen, dass keine unangenehmen Überraschungen auftreten.

➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Beide Parteien treffen sich beim Notar, der den Vertrag verliest und erläutert. Danach unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Mit dieser Unterschrift ist der Verkauf rechtlich vereinbart, jedoch noch nicht vollständig vollzogen. Der Notar kümmert sich nun um die Abwicklung.

➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar veranlasst dieser die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Auch wenn es kompliziert klingt, bedeutet dies nur, dass der Käufer vorgemerkt wird und das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann. Es schützt seinen Anspruch auf das Grundstück.

➤ Kaufpreiszahlung: Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind (wie etwa die Vorlage von Genehmigungen und Unterlagen), wird der Käufer vom Notar zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Der Käufer muss den Betrag innerhalb der vereinbarten Frist (meist 4–6 Wochen nach dem Notartermin) überweisen. Als Verkäufer warten Sie in dieser Phase noch auf Ihr Geld.

➤ Eigentumsumschreibung: Sobald der Notar die Bestätigung hat, dass der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde und alle weiteren Anforderungen (wie etwa die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird nun offiziell als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf abgeschlossen und das Eigentum geht rechtlich auf den Käufer über.

➤ Übergabe: Die Übergabe des Grundstücks erfolgt schließlich an den Käufer, häufig formlos, manchmal aber auch mit einem Übergabeprotokoll. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Schlüssel, aber Sie können beispielsweise die Grenzsteine zeigen und wichtige Unterlagen übergeben. Ab diesem Punkt hat der Käufer das Grundstück in Besitz und Verfügungsgewalt.

Als Verkäufer sollten Sie wissen, dass die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten in der Regel vom Käufer übernommen werden. Auch die Grunderwerbsteuer, die in [Bundesland] [x] % des Kaufpreises beträgt, zahlt der Käufer. Ihre eigenen Kosten als Verkäufer beschränken sich in der Regel auf die Löschung einer Grundschuld (falls notwendig, wie zuvor beschrieben). Falls Sie einen Makler beauftragt haben, teilen Sie sich die Provision mit dem Käufer gemäß gesetzlicher Regelung in der Regel 50/50 (mehr dazu später).

Der Notar koordiniert alle Schritte. Wenn Sie mit Gloux Immobilien verkaufen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie bis zum Ende unterstützen: Wir helfen Ihnen bei der Wahl eines zuverlässigen Notars, bereiten alle Unterlagen für den Vertrag vor und begleiten Sie beim Notartermin. Nach dem Termin bleiben wir an Ihrer Seite – wir überwachen die Zahlung und kümmern uns auf Wunsch um die Übergabe. Mit unserem After-Sales-Service stellen wir sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos verläuft.

Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Besonders bei großen Baugrundstücken Eppstein sind Bauträger häufig die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis hin zur Übergabe ist hier entscheidend.


9. Was müssen Sie bei den Kosten und Steuern beachten, wenn Sie ein Grundstück verkaufen verkaufen?

Beim Grundstücksverkauf entstehen für Sie als Verkäufer zwar nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese kennen und entsprechend einplanen.

➤ Maklerprovision: Wenn Sie über einen Makler verkaufen, wird bei einem erfolgreichen Verkauf eine Provision fällig. Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision für Wohnimmobilien in der Regel. In [Ihr Bundesland] beträgt die ortsübliche Maklercourtage z. B. insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis, was zu einer Aufteilung von jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer führt. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € ergibt sich eine Provision von 7.140 € für Sie. Wichtig: Sie zahlen diese Provision nur, wenn der Verkauf wirklich zustande kommt (No-Cure-No-Pay). Diese Kosten sind in der Regel durch einen höheren Verkaufspreis mehr als ausgeglichen – Makler erzielen oft 5–10 % höhere Preise, als ein Privatverkäufer es könnte.

➤ Notar- und Grundbuchkosten: Die Notar- und Grundbuchgebühren trägt in der Regel der Käufer. Als Verkäufer müssen Sie dafür normalerweise nichts zahlen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie eine alte Grundschuld löschen müssen, was mit Löschungsgebühren verbunden ist (ca. 0,2 % des Schuldbetrags für den Notar und weitere 0,2 % für das Grundbuchamt). Wenn die Grundschuld bei 100.000 € liegt, würden für Sie etwa 400 € anfallen.

➤ Unterlagenbeschaffung: Die meisten notwendigen Dokumente wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen sind mit geringen Gebühren verbunden. In der Regel liegen diese Kosten unter 100 €, abhängig davon, welche Unterlagen erforderlich sind. Diese Kosten werden vom Verkäufer getragen.

➤ Erschließungskosten: Wenn Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie vor dem Verkauf die Erschließung vornehmen (um einen höheren Preis zu erzielen), müssen Sie mit entsprechenden Kosten rechnen. Die Gemeinde wird Erschließungsbeiträge erheben – abhängig von Größe und Aufwand können diese mehrere Tausend Euro betragen. In vielen Fällen kann es sinnvoller sein, den Käufer die Erschließung übernehmen zu lassen und den Preis entsprechend zu senken, es sei denn, das erschlossene Grundstück ist deutlich mehr wert.

➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn auf dem Grundstück noch ein laufender Kredit existiert (z. B. wegen einer kürzlichen Finanzierung) und dieser durch den Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Restschuld und dem Zinsniveau ab. Grundsätzlich gilt: je höher der Zinssatz des Darlehens, desto geringer fällt die Entschädigung aus, da der Bank weniger Zinsverlust entsteht. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Bank. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder den bestehenden Kredit bis zum Ablauf weiter zu bedienen.

Steuern: Hier gibt es im Wesentlichen zwei, die relevant werden können:

➤ Spekulationssteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn aus privaten Immobilienverkäufen erhoben, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt. Für Grundstücke ohne Wohngebäude gilt keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Immobilien gibt es Ausnahmen – allerdings lässt sich unbebautes Land schwer „selbst bewohnen“). Das bedeutet: Verkaufen Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, müssen Sie den Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuern. Der Gewinn setzt sich aus dem Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Verkaufskosten zusammen. Je nach Einkommenssteuersatz müssen Sie bis zu etwa 40 % des Gewinns als Spekulationssteuer zahlen. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, werden auch die Jahre des Vorbesitzers berücksichtigt. Beispiel: Sie erben ein Grundstück, das der Vorbesitzer vor 8 Jahren gekauft hat. In diesem Fall müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei verkaufen zu können, da die Haltefrist des Vorbesitzers angerechnet wird. – Steuerspartipp: Wenn Sie kurz vor der 10-Jahres-Grenze stehen, prüfen Sie, ob es sinnvoll ist, den Verkauf bis zum Fristablauf hinauszuschieben, um die Steuer zu vermeiden.

➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Wenn Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien verkaufen, wird das Finanzamt Sie möglicherweise als gewerblichen Grundstückshändler einstufen. In diesem Fall sind Gewerbesteuer und eventuell Umsatzsteuer fällig. Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze betrifft jedoch in den meisten Fällen Privatverkäufer nicht, da der Verkauf von mehr als drei Objekten in der Regel selten vorkommt. Wenn Sie jedoch mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen, können Sie diese Grenze schnell überschreiten. Die Drei-Objekt-Regel ist eine Faustregel, jedoch können auch bei weniger als drei Verkäufen gewerbliche Absichten angenommen werden, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Lassen Sie sich in solchen Fällen steuerlich beraten. Bei einem einmaligen Verkauf nach längerer Haltedauer müssen Sie sich hier keine Sorgen machen.

➤ Fazit zu Steuern: Der Verkauf eines Grundstücks nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren ist in den meisten Fällen steuerfrei. Wenn Ihr Grundstück jedoch noch nicht so lange in Ihrem Besitz ist, sollten Sie die Spekulationssteuer berücksichtigen oder nach Möglichkeiten suchen, diese zu umgehen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, den bestmöglichen steuerlichen Vorteil zu erzielen.

Makler oder Privatverkauf: Was ist besser?

Zum Schluss geht es um die entscheidende Frage: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Diese Überlegung begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Wenn Sie nun sehen, wie viel Arbeit und Expertise in einem erfolgreichen Grundstücksverkauf steckt, haben Sie sicherlich schon eine Tendenz entwickelt.

Privatverkauf – Ihre Verantwortung: Sie behalten die komplette Kontrolle, müssen jedoch alle Aufgaben und Schritte selbst bewältigen. Das bedeutet viel Aufwand und birgt gewisse Risiken, wie etwa eine falsche Preisgestaltung, unvollständige Dokumente oder weniger Verhandlungsgeschick. Wenn Sie bereits Erfahrung im Immobilienverkauf haben, gut vernetzt sind und mit den administrativen Aufgaben und Verhandlungen vertraut sind, können Sie erfolgreich verkaufen. Sie sparen die Maklerprovision, laufen jedoch Gefahr, nicht den besten Preis zu erzielen, da es an Expertise und Reichweite mangeln könnte.

Verkauf mit Makler – Ihr Service-Paket: Ein erfahrener Makler übernimmt den gesamten Verkaufsprozess für Sie – angefangen bei der ersten Beratung und Marktanalyse bis hin zur umfassenden Vermarktung (Exposé, Online-Inserate, Besichtigungen) und den Verhandlungen bis zum Notartermin. In der Regel liegt die Maklerprovision bei etwa 3,5% des Kaufpreises (für Sie als Verkäufer). Doch dieser Betrag relativiert sich oft durch den Mehrwert, den ein Makler schafft: Häufig wird ein höherer Verkaufspreis erzielt, etwa 5–10% mehr als ohne Makler, dank professionellem Marketing und einem größeren Käufernetzwerk. Darüber hinaus nehmen Makler wie Anna Gloux Immobilien Ihnen eine Menge Zeit und Stress ab. Viele unserer Kunden schätzen es, sich um nichts kümmern zu müssen und dennoch regelmäßig informiert zu werden. Während Sie sich entspannen können, kümmern wir uns um alles andere.

Worauf achten bei der Maklerwahl? Wenn Sie in Eppstein einen Immobilienmakler beauftragen möchten, ist es entscheidend, dass dieser die lokalen Marktbedingungen genau kennt. Anna Gloux Immobilien ist auf den Taunus/Rhein-Main-Bereich spezialisiert und kennt die Preisentwicklung in jedem Stadtteil. Ein persönliches Kennenlernen ist hierbei unerlässlich: Der Verkauf eines Grundstücks ist eine Vertrauenssache. Überprüfen Sie daher Referenzen oder lesen Sie Kundenbewertungen. Wir bei Anna Gloux Immobilien legen größten Wert auf eine individuelle Betreuung – Sie als Mensch stehen bei uns im Vordergrund, wie unsere Philosophie beweist. Bei uns gibt es keine Massenabfertigung, sondern maßgeschneiderten Service. Und vergessen Sie nicht: Die Transparenz bei den Konditionen ist wichtig. Bei uns ist genau klar, welche Leistungen enthalten sind – das umfasst alles, inklusive After-Sales-Service, ohne versteckte Kosten.

Unser Angebot: Anna Gloux Immobilien Eppstein bietet Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, um zu prüfen, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück der richtige Schritt ist. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung des Marktpreises und erklären, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Grundstück schnell und sicher zu einem Top-Preis zu verkaufen.

Schlussendlich entscheiden Sie – aber denken Sie daran: Der Verkauf eines Grundstücks ist eine seltene Gelegenheit. Es lohnt sich, alles richtig zu machen.

Fazit: Mit durchdachter Vorbereitung zum erfolgreichen Grundstück verkaufen Eppstein – Wer den Verkauf gut vorbereitet, spart Zeit und erzielt in der Regel einen höheren Preis.

Ein Grundstück verkaufen Eppstein mag anfangs komplex wirken, aber mit guter Vorbereitung und Unterstützung lassen sich alle Herausforderungen meistern. Der Schlüssel ist, den Prozess strukturiert zu durchlaufen: Beginnen Sie mit der Klärung aller Grundlagen (Eigentum, Wert, notwendige Unterlagen), gestalten Sie die Vermarktung zielgruppenspezifisch und führen Sie Verhandlungen mit Bedacht. Bei Unsicherheiten holen Sie sich Expertenrat – sei es für die Wertbestimmung, steuerliche Fragen oder rechtliche Aspekte.

Wenn Sie professionelle Hilfe suchen, ist Anna Gloux Immobilien Eppstein für Sie da. Wir sorgen dafür, dass Ihr Grundstück verkaufen Eppstein ohne Stress verläuft und Sie das bestmögliche Resultat erzielen. Unser Team kombiniert fundiertes Wissen über den lokalen Markt mit einer großen Leidenschaft für Immobilien und einem persönlichen Engagement für jeden Kunden. So können Sie sicher sein, dass Sie den Verkauf mit einem guten Gefühl abschließen.

Ganz gleich, ob Sie Ihr Grundstück verkaufen Eppstein privat verkaufen oder den Weg mit uns gehen – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen wertvolle Informationen und Anregungen gegeben. Bei offenen Fragen oder für eine persönliche Beratung sind wir jederzeit für Sie da. Viel Erfolg beim Grundstück verkaufen Eppstein!

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