Ihr Ratgeber für Grundstück verkaufen Königstein im Taunus – Erfolgreich und stressfrei

Sie beabsichtigen Grundstück verkaufen in Königstein im Taunus und fragen sich, welche Schritte erforderlich sind? Ein Grundstücksverkauf wirft zahlreiche Fragen auf – angefangen bei der Bewertung über rechtliche Anforderungen bis hin zu steuerlichen Aspekten. In diesem detaillierten Ratgeber führen wir Sie durch alle Phasen. Sie erfahren, worauf es ankommt, wie Sie den besten Preis erzielen und wie Anna Gloux Immobilien Ihnen dabei hilft, den Verkauf reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

Ob es um ein geerbtes Grundstück, eine nicht mehr benötigte Bauparzelle oder ein Stück Land als Kapitalanlage geht – gut informiert zu sein zahlt sich aus. Lesen Sie weiter und erhalten Sie wertvolle Tipps, damit Ihr Grundstück verkaufen in Königstein im Taunus ein voller Erfolg wird.

Grundstück verkaufen – kompakt & verständlich erklärt

➤ Verkauf nur mit Zustimmung aller Eigentümer: Gemeinschaftlich entscheiden.
➤ Was ist Ihr Grundstück verkaufen wert? Eine realistische Wertermittlung ist zentral.
➤ Frühzeitig planen: Unterlagen wie Flurkarte & Grundbuch rechtzeitig sichern.
➤ Käufer verstehen – besser verkaufen: Kapitalanleger oder Bauherren gezielt ansprechen.
➤ Mit der richtigen Planung Steuern sparen: Verkauf rechtzeitig und strategisch angehen.
➤ Gemeinsam schneller ans Ziel: Ein Profi bringt Struktur und Verhandlungserfahrung mit.


So weit die Kurzfassung. Im Folgenden steigen wir nun in jedes Thema tiefer ein.


➤ Grundstücke in Königstein im Taunus sind gefragt – doch für den maximalen Erfolg beim Grundstück verkaufen braucht es mehr als nur eine gute Lage.


1. Gut vorbereitet zum erfolgreichen Grundstück verkaufen – so geht’s los

Eine gute Vorbereitung ist das A und O für Ihren Grundstück verkaufen. Der erste Schritt: der Grundbuchauszug. Dort ist festgehalten, wer rechtlich über das Grundstück verfügen darf. Sollte das Grundstück mehreren Personen gehören, ist der Verkauf nur mit Zustimmung aller möglich. Der Auszug kostet rund 10–20 € und ist beim Grundbuchamt erhältlich.
Auch mögliche Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Wegerechte sind dort aufgeführt. Diese können sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken oder Nachfragen von Käufern hervorrufen.
Tipp: Alte, bereits getilgte Grundschulden sollten unbedingt gelöscht werden – dafür ist eine notarielle Löschung mithilfe der Bank erforderlich. Die Gebühren liegen bei etwa 0,2 % des eingetragenen Betrags.
Vergessen Sie nicht, auch städtebauliche Rahmenbedingungen zu prüfen: Gilt ein Bebauungsplan? Gibt es Einschränkungen durch die Kommune? Frühzeitige Klärung spart Zeit und sorgt für Sicherheit. Anna Gloux Immobilien Königstein im Taunus begleitet Sie zuverlässig durch diese erste Phase.


2. Art des Grundstücks definieren – ein wichtiger Schritt beim Grundstück verkaufen

Die Art des Grundstücks beeinflusst, wer es kaufen möchte und welchen Preis Sie erzielen können. Informieren Sie sich vor dem Grundstück verkaufen genau, welche Nutzung zulässig ist und wie die Fläche im Bebauungsplan geführt wird.

➤ Land- und Forstwirtschaftsfläche: Eingeschränkte Nutzung. Zielgruppe: Bauern oder Nachbarn. Preislich günstig. Oft steuerlich vorteilhaft.

➤ Bauerwartungsland: Noch kein Baurecht, aber langfristige Perspektive. Geeignet für risikobereite Anleger. Preis über Ackerland.

➤ Nicht erschlossenes Bauland: Baurechtlich okay, technisch noch nicht. Erschließung erforderlich. Mittlerer Preisbereich.

➤ Erschlossenes Bauland: Alles vorhanden. Sofortiger Hausbau möglich. Hoher Marktwert, schnelle Verkaufschancen.

➤ Grundstück mit Altbestand: Gebäude vorhanden – Abriss oder Renovierung nötig. Wertschwankungen je nach Zustand.

Die Grundstücksart entscheidet über Käuferinteresse und Vermarktung. Planen Sie entsprechend.


3. Den richtigen Preis finden – mit Marktkenntnis und Analyse

Ein realistischer Preis bringt Bewegung in Ihren Grundstück verkaufen. Mit einer fundierten Bewertung vermeiden Sie unnötige Verhandlungen oder lange Leerstände.
➤ Bodenrichtwert nutzen: Die erste Orientierung bietet der Bodenrichtwert in Königstein im Taunus. Er liefert Durchschnittswerte vergleichbarer Grundstücke, doch individuelle Faktoren wie Lage und Form sind entscheidend für den echten Wert.
➤ Vergleichswerte beachten: Nutzen Sie vergangene Verkäufe ähnlicher Grundstücke als Basis – je aktueller die Daten, desto verlässlicher die Einschätzung. Ein erfahrener Makler hilft bei der richtigen Einordnung.
➤ Bebauungsplan prüfen: Was darf gebaut werden? Je mehr Möglichkeiten der Bebauung bestehen, desto höher fällt der Grundstückswert aus. GRZ und GFZ geben hier die Richtung vor.
➤ Zustand und Erschließung: Ein voll erschlossenes Grundstück in ebener Lage ist für viele Bauherren besonders attraktiv. Fehlt die Erschließung, sollte das im Preis berücksichtigt werden.
➤ Einflüsse wie Altlasten: Vorhandene Altlasten, rechtliche Belastungen oder Denkmalschutz können den Wert deutlich mindern. Eine Prüfung vorab ist daher ratsam.
➤ Beratung nutzen: Lassen Sie Ihr Grundstück z. B. von Anna Gloux Immobilien einschätzen – auf Wunsch auch mit offizieller Marktanalyse und unverbindlichem Erstgespräch.

4. Unterlagen für den Grundstücksverkauf – Checkliste für Verkäufer


Je strukturierter und vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser wird der Grundstück verkaufen verlaufen. Käufer legen Wert auf Transparenz – und erwarten, dass sie alle nötigen Infos erhalten. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.


✅ Grundbuchauszug: Er dokumentiert Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter. Für Käufer ist das ein zentrales Dokument zur Prüfung. Den Auszug beantragen Sie beim Grundbuchamt – meist gegen eine geringe Gebühr.


✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Sie zeigt die genaue Lage und Abgrenzung Ihres Grundstücks. Für den Grundstück verkaufen ist sie wichtig, um Nachweise über Größe und Zuschnitt zu liefern. Erhältlich ist sie beim Katasteramt.


✅ Bebauungsplan: Er legt fest, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf – z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Käufer prüfen ihn genau. Das Dokument erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


✅ Auszug Baulastenverzeichnis: Hier erfahren Sie, ob Dritte Rechte am Grundstück haben – etwa Zufahrtsrechte oder Abstandsflächen. Solche Baulasten sind öffentlich-rechtlich geregelt und werden beim Bauamt geführt.


✅ Grundsteuerbescheid: Gibt Auskunft über die Höhe der jährlich zu zahlenden Grundsteuer. Für Käufer wichtig, um die laufenden Nebenkosten besser einschätzen zu können. Ausgestellt vom Finanzamt.

✅ Nachweis Erschließung: Wenn das Grundstück bereits erschlossen ist, sollten Sie das belegen können – etwa durch einen Erschließungsbescheid oder Bestätigung der Gemeinde über Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse.


✅ Auskunft über Altlasten: Dieses Dokument bestätigt, ob der Boden des Grundstücks als belastet gilt oder nicht. Ein „unbelastet“-Nachweis ist verkaufsfördernd. Zuständig ist das jeweilige Umweltamt oder Katasteramt.

✅ Bei bebautem Grundstück: Liegt ein Gebäude auf dem Grundstück, sind weitere Unterlagen erforderlich – z. B. ein gültiger Energieausweis (Pflicht beim Verkauf!), Baupläne, Wohnflächenberechnung und ggf. Grundrisse.


Je nach Grundstück kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen bereitzuhalten – etwa ein Wertgutachten, falls beauftragt, Verträge bei Verpachtung oder Nachweise zu Bodenbeschaffenheit und Altlastenfreiheit.


Zusätzlich zu den Standarddokumenten können – je nach Grundstück – weitere Unterlagen relevant sein: etwa ein externes Gutachten, Pachtverträge oder Nachweise zu Bodenanalysen. Unser Tipp: Organisieren Sie alle Unterlagen vor dem Start der Vermarktung. So hinterlassen Sie bei Anfragen einen professionellen Eindruck und vermeiden Stress im Verkaufsprozess. Anna Gloux Immobilien übernimmt auf Wunsch die vollständige Unterlagenbeschaffung – zuverlässig, diskret und vollständig.

Unterlage Inhalt Bezugsquelle
Grundbuchauszug Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten Grundbuchamt
Flurkarte (Katasterkarte) Lageplan mit Grundstücksgrenzen Katasteramt (Vermessungsamt)
Bebauungsplan Zulässige Bebauung (Art und Maß) Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde
Baulastenauskunft Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) Bauordnungsamt (Landratsamt)
Grundsteuerbescheid Höhe der jährlichen Grundsteuer Ihr Finanzamt
Erschließungsbescheinigung Nachweis über vorhandene Anschlüsse Gemeinde / Versorger
Energieausweis (falls Gebäude) Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden


Sind Ihre Unterlagen vollständig und übersichtlich vorbereitet, heben Sie sich von anderen Verkäufern positiv ab. Gerade Privatverkäufer vernachlässigen oft diesen Punkt. Ein hochwertiges Exposé mit klaren Angaben und relevanten Unterlagen schafft Vertrauen und erhöht die Verkaufschancen deutlich.


5. Grundstück erfolgreich vermarkten – passende Zielgruppe ansprechen und überzeugen

Nun, da Preis und Unterlagen bereit sind, geht es an die Vermarktung Ihres Grundstücks. Dieser Schritt ist entscheidend dafür, wie schnell und zu welchem Preis Sie verkaufen werden. Überlegen Sie sich zunächst, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Diese Entscheidung beeinflusst maßgeblich, wo und wie Sie inserieren sollten.


✅ Privatkäufer, vor allem Familien, die ein Grundstück für den Bau ihres Hauses suchen, erreichen Sie effektiv über Immobilienportale (Immoscout24, Immowelt) sowie durch Anzeigen in regionalen Zeitungen und Aushänge. Ein ansprechendes Exposé ist dabei das A und O: Nutzen Sie schöne Fotos (am besten bei gutem Wetter oder auch mit Drohnenaufnahmen), und heben Sie die Vorzüge der Lage hervor – Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung sind für Familien entscheidend.


✅ Kapitalanleger (Investoren, die ein Grundstück bebauen und vermieten oder verkaufen möchten): Diese Käufer suchen ebenfalls auf Immobilienportalen und in spezialisierten Netzwerken nach renditestarken Objekten. Es ist wichtig, das Wertsteigerungspotential hervorzuheben. Beispiel: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance, da Wohnraum in Königstein im Taunus stark nachgefragt.“ Investoren möchten wissen, was auf dem Grundstück möglich ist, z. B. „Bebaubar mit 6 Wohneinheiten – positive Bauvoranfrage“. Wichtige Angaben sind die erwartbare Wohnfläche, mögliche Mieteinnahmen und Renditeprognosen.

✅ Bauträger/Projektentwickler: Diese Profis suchen häufig über ihr Netzwerk nach geeigneten Grundstücken. Hier kann ein Makler besonders von Vorteil sein, da er wertvolle Kontakte hat. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie auch Bauträger direkt ansprechen, besonders wenn Ihr Grundstück groß genug für ein Projekt ist. In der Vermarktung sollten Sie die Entwicklungsmöglichkeiten betonen: z. B. die Teilbarkeit des Grundstücks, dass kein Altbestand vorhanden ist (somit sofort bebaubar) oder, umgekehrt: „mit Altbestand – sofortige Mieteinnahmen bis zum Baubeginn möglich“. Bauträger kalkulieren sehr genau – liefern Sie deshalb präzise Informationen, die deren Planung erleichtern (z. B. GFZ, GRZ, vorhandene Pläne).


Exposé erstellen: Ein gutes Exposé ist entscheidend für den erfolgreichen Verkauf. Es enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Grundstück: Lagebeschreibung, Größe, erlaubte Bebauung, Erschließungssituation und die spezifischen Vorteile. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, relevanten Auszügen (z. B. Bebauungsplan) und qualitativ hochwertigen Fotos. Bei Grundstücken bieten sich auch Luftaufnahmen an, um die Umgebung und das Potenzial zu verdeutlichen. Achten Sie auf Datenschutz und eine eventuell erforderliche Genehmigung für Luftaufnahmen. Anna Gloux Immobilien setzt auf erfahrene Fotografen, die Ihr Grundstück perfekt in Szene setzen. Bereiten Sie Ihr Grundstück gut vor: Mäharbeiten, Unratbeseitigung und ein gepflegtes Erscheinungsbild sind wichtig, um es „show-ready“ zu machen.

Sie haben keine Zeit oder Erfahrung für die Vermarktung Ihres Grundstücks? Dann sollten Sie sich an Profis wenden. Makler wie Anna Gloux Immobilien nutzen bewährte Marketingkanäle und haben ein gutes Netzwerk. Sie stellen Ihr Angebot auf allen relevanten Plattformen online, setzen Social Media gezielt ein und greifen auf eine Datenbank mit vorgemerkten Interessenten zurück. Dabei sorgen sie dafür, dass nur ernsthafte Käufer besichtigen, um unnötigen Besichtigungstourismus zu vermeiden.

Inserat schalten: Wenn Sie selbst inserieren, wählen Sie einen angemessenen Mindestpreis (wenn Bieterverfahren, siehe nächster Abschnitt) bzw. Verhandlungspreis. Formulieren Sie das Inserat prägnant und ehrlich. Wichtig sind vollständige Angaben: Lage (Adresse zumindest grob), Grundstücksfläche, Art des Baulands, Preisvorstellung. Geben Sie am besten an „Privatverkauf, keine Provision“, das zieht private Käufer an. Rechnen Sie aber auch damit, dass sich Makler bei Ihnen melden – viele bieten ihre Dienste an, wenn sie ein interessantes Objekt entdecken. Entscheiden Sie vorab, ob Sie ggf. doch einen Makler einschalten möchten oder strikt privat verkaufen wollen.


Zielgruppenansprache: Denken Sie an die Bedürfnisse des Käufers: Für Familien sind eine ruhige Lage, Sicherheit (z. B. kein Hochwassergebiet) und eine gute Nachbarschaft wichtig. Investoren hingegen interessieren sich vor allem für die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks. Achten Sie darauf, Ihre Argumente entsprechend anzupassen. Falls erforderlich, erstellen Sie zwei verschiedene Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale Version für Privatkäufer und eine technische, die auf die Interessen von Investoren und Fachleuten eingeht.

6. Besichtigung des Grundstücks – so überzeugen Sie Interessenten

{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|

Um das Grundstück optimal zu präsentieren, stellen Sie sicher, dass es gut zugänglich und ordentlich ist. Entfernen Sie Gerümpel, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass das Grundstück gut betreten werden kann. Ein gepflegter Eindruck wirkt vertrauenswürdig. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst einen sonnigen Tag und Tageslicht – gutes Wetter lässt das Grundstück viel einladender wirken als bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit. Das Wetter können Sie zwar nicht beeinflussen, aber Sie können den Zeitpunkt des Termins anpassen. Wenn es beim ersten Termin schlecht ist, bieten Sie einen Ersatztermin an.

{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|

Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie im Vorfeld, welche Fragen Käufer stellen könnten und bereiten Sie Antworten darauf vor. Typische Fragen von Privatkunden: „Wie sind die Nachbarn so?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Wie sind die Bodenverhältnisse – kann man gut einen Keller bauen?“. Fragen von Bauträgern/Investoren könnten sein: „Gibt es bereits eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung, Nord/Süd?“, „Liegen alle Anschlüsse an?“. Je besser Sie Auskunft geben können, desto kompetenter wirken Sie. Wenn Sie etwas nicht sicher wissen, scheuen Sie sich nicht das nachzureichen, statt ins Blaue zu raten.


Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn Familien Ihr Grundstück besichtigen, erwähnen Sie die Nähe zu Spielplätzen, Schulen, und Parks – all das kann für sie wichtig sein. Bei älteren Käufern könnten Sie die Nähe zu Ärzten oder Supermärkten hervorheben. Wenn Sie die Nachbarschaft gut kennen, sprechen Sie ruhig positive Aspekte an, wie „Hier leben viele junge Familien“ oder „Es ist eine sehr sichere Gegend mit aktiver Nachbarschaft“. Das Umfeld spielt beim Grundstückskauf eine wichtige Rolle, da Käufer langfristig denken und oftmals erst bauen wollen.

Professionelle Unterstützung: Wenn Sie sich mit der Präsentation überfordert fühlen oder keine Zeit für die Besichtigungen haben, können Sie diesen Prozess problemlos an Anna Gloux Immobilien delegieren. Wir übernehmen für Sie die Planung und Durchführung der Besichtigungstermine. Als erfahrene Makler beantworten wir alle Fragen der Interessenten mit Expertise und wissen genau, welche Merkmale wir betonen müssen, um das Interesse zu wecken und die Kaufentscheidung zu fördern. Nach jedem Termin erhalten Sie ein ausführliches Feedback, und wir übernehmen gerne die Gespräche mit Interessenten, die noch unschlüssig sind. So können Sie Zeit sparen und müssen sich nicht selbst mit jedem Käufer beschäftigen.

7. Preisverhandlung – wann ist ein Bieterverfahren die richtige Wahl?

{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|

Was versteht man unter einem Bieterverfahren? In diesem Fall wird das Grundstück ohne festen Preis inseriert, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten geben Gebote ab, oft in mehreren Runden. Jeder Interessent erfährt das jeweils höchste Gebot und kann nachlegen. Am Ende haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote sind zunächst unverbindlich, bis der Notarvertrag den Verkauf abschließt.

Das Bieterverfahren kann dann vorteilhaft sein, wenn Ihr Grundstück sehr begehrt ist – z. B. in einer Top-Lage, in der eine hohe Nachfrage besteht. Hier kann der Wettbewerb dazu führen, dass der Preis ansteigt. In Gegenden mit weniger Nachfrage oder in Standardlagen könnte das Verfahren jedoch eher abschreckend wirken, da viele Käufer klare Preise bevorzugen.

Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen, sollten Sie es gut strukturiert angehen: Legen Sie einen realistischen Mindestpreis fest (unter diesem Preis würden Sie das Grundstück nicht verkaufen) und informieren Sie alle Interessenten klar und transparent über den Ablauf. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und geben Sie nach jeder Runde das Höchstgebot bekannt, sodass jeder Teilnehmer die Chance hat, nachzubessern. Zum Schluss prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und leiten den Notartermin ein.

Hinweis: Ein Bieterverfahren erfordert präzises Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Es kann sinnvoll sein, einen Profi zu Rate zu ziehen. Anna Gloux Immobilien hat jahrelange Erfahrung mit dieser Methode und sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess fair und effizient moderiert wird. Wir überprüfen auch vorab, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist, da es nicht immer die beste Wahl ist.

Wenn Sie sich gegen ein Bieterverfahren entscheiden, erfolgt die Preisverhandlung klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, und Sie versuchen, sich in der Mitte zu einigen. Dabei ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze, die sich beispielsweise aus einem Gutachten oder Ihrer finanziellen Zielsetzung ableiten lässt. Gehen Sie aber auch auf reale Angebote ein – ein etwas niedrigerer Preis ist manchmal besser als monatelanges Warten. Denken Sie zudem an den Faktor Zeit: Wenn Sie dringend verkaufen müssen, sind Sie möglicherweise zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keine zeitliche Dringlichkeit, können Sie auf Ihrem Wunschpreis bestehen und weiter nach anderen Interessenten suchen.

Makler als Verhandlungsexperte: Verhandlungen können nervenaufreibend sein. Hier zeigt sich ein großer Vorteil, wenn Sie einen Makler einschalten: Er fungiert als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer. Das verhindert emotional aufgeheizte Gespräche und ein guter Makler kann oft einen besseren Preis erzielen, weil er geschult ist in Verhandlungstaktik. Als Privatverkäufer neigt man eventuell dazu, zu schnell nachzugeben – oder man reagiert ungehalten auf niedrig erscheinende Gebote. Makler behalten einen kühlen Kopf und haben das Ziel vor Augen, für Sie das Optimum herauszuholen.

8. Der Verkaufsprozess – Vom Kaufvertrag bis zur Übergabe des Grundstücks

Ein Käufer ist gefunden und der Preis ist verhandelt – herzlichen Glückwunsch! Doch der Verkauf des Grundstücks ist erst nach der Unterschrift des Notarvertrags und der Erledigung aller formalen Schritte abgeschlossen. Hier ist ein kurzer Überblick über den weiteren Ablauf:

➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: In Deutschland müssen Immobilienkäufe notariell beurkundet werden. Suchen Sie also einen Notar (oder der Käufer stellt einen). Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf mit allen vereinbarten Konditionen (Kaufpreis, Objektbeschreibung, eventuelle Vereinbarungen zu Übernahme von Kosten, Zahlungsfristen etc.). Beide Parteien prüfen diesen Entwurf sorgfältig. Nehmen Sie sich Zeit dafür – bei Unklarheiten fragen Sie den Notar oder lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen.

➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Parallel sollte geprüft werden, ob der Käufer den Kaufpreis zahlen kann. Oft hat der Käufer schon eine Finanzierungszusage der Bank. Manchmal wird eine sogenannte Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie über einen Makler verkaufen, übernimmt dieser meist die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor es zum Notartermin geht, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Beim Notartermin verliest der Notar den Vertrag und erklärt alle wichtigen Details. Nach dieser Erläuterung unterschreiben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den Kaufvertrag. Mit dieser Unterschrift ist der Verkauf rechtlich festgelegt, aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Notar sorgt nun für die Abwicklung des Verkaufs.

➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Unmittelbar nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Das klingt komplex, ist jedoch eine wichtige Sicherheitsmaßnahme: Es stellt sicher, dass das Grundstück nicht an einen anderen Käufer verkauft wird, und schützt so den Anspruch des Käufers.

➤ Kaufpreiszahlung: Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind (wie etwa die Vorlage von Genehmigungen und Unterlagen), wird der Käufer vom Notar zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Der Käufer muss den Betrag innerhalb der vereinbarten Frist (meist 4–6 Wochen nach dem Notartermin) überweisen. Als Verkäufer warten Sie in dieser Phase noch auf Ihr Geld.

➤ Eigentumsumschreibung: Sobald der Notar die Bestätigung hat, dass der gesamte Kaufpreis bezahlt wurde und alle weiteren Bedingungen (z. B. die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird nun als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf endgültig abgeschlossen und das Eigentum geht rechtlich auf den Käufer über.

➤ Übergabe: Die Übergabe des Grundstücks erfolgt schließlich an den Käufer, häufig formlos, manchmal aber auch mit einem Übergabeprotokoll. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Schlüssel, aber Sie können beispielsweise die Grenzsteine zeigen und wichtige Unterlagen übergeben. Ab diesem Punkt hat der Käufer das Grundstück in Besitz und Verfügungsgewalt.

Als Verkäufer sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten meistens vom Käufer getragen werden. Auch die Grunderwerbsteuer (in [Bundesland] beträgt diese [x] % des Kaufpreises) kommt in der Regel dem Käufer zugute. Sie tragen als Verkäufer nur die eigenen Kosten (zum Beispiel für die Löschung einer Grundschuld, falls erforderlich, wie oben erwähnt). Wenn Sie einen Makler beauftragt haben, wird die Provision üblicherweise nach gesetzlicher Regelung zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt (mehr dazu in Kürze).

Alle Schritte werden vom Notar koordiniert. Wenn Sie sich für einen Verkauf mit Gloux Immobilien entscheiden, können Sie sicher sein, dass wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite stehen: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Notars, bereiten alle notwendigen Vertragsunterlagen vor und begleiten Sie zum Notartermin. Auch nach dem Termin sind wir für Sie da – wir überwachen die Zahlung und organisieren auf Wunsch die Übergabe. Unser After-Sales-Service sorgt dafür, dass der Verkauf erfolgreich abgeschlossen wird.

Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Bei großen Baugrundstücken Königstein im Taunus sind Bauträger in der Regel die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis zur Übergabe spielt hier eine wesentliche Rolle.


9. Kosten und Steuern beim Grundstück verkaufen Verkauf – was kommt auf Sie zu?

Beim Grundstück verkaufen Verkauf entstehen für Sie als Verkäufer nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese berücksichtigen und einplanen.

➤ Maklerprovision: Falls Sie über einen Makler verkaufen, wird bei erfolgreichem Verkauf eine Provision fällig. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnimmobilien in den meisten Fällen. In [Ihr Bundesland] beträgt die ortsübliche Maklercourtage z. B. insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis, sodass je 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das also 7.140 € Provision für Sie. Wichtig: Diese Provision zahlen Sie nur, wenn der Verkauf wirklich zustande kommt (No-Cure-No-Pay-Prinzip). Und die Summe ist meist schon durch einen höheren Verkaufspreis mehr als wettgemacht – gute Makler erzielen oft 5–10 % höhere Preise, als es ein Privatverkäufer könnte.

➤ Notar- und Grundbuchkosten: Diese trägt größtenteils der Käufer. Als Verkäufer zahlen Sie hier normalerweise nichts. Eine Ausnahme: Löschungsgebühren für Ihre alte Grundschuld (siehe oben, ca. 0,2 % des Schuldbetrags für Notar und nochmal 0,2 % fürs Grundbuchamt). Wenn Sie also z. B. eine 100.000 € Grundschuld löschen lassen, wären das etwa 400 € Kosten für Sie.

➤ Unterlagenbeschaffung: Die Kosten für die Beschaffung der benötigten Unterlagen (wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen) sind meist gering und belaufen sich insgesamt auf unter 100 €, je nachdem, welche Papiere erforderlich sind. Diese Kosten übernimmt der Verkäufer.

➤ Erschließungskosten: Wenn Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie sich entscheiden, die Erschließung vor dem Verkauf durchzuführen (um einen höheren Preis zu erzielen), kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Die Gemeinde stellt entsprechende Erschließungsgebühren in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, den Käufer mit der Erschließung zu beauftragen und den Preis entsprechend anzupassen, es sei denn, das erschlossene Grundstück ist deutlich teurer.

➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Falls auf dem Grundstück noch ein Kredit läuft (z. B. weil es kürzlich finanziert wurde) und dieser durch den Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese richtet sich nach der verbleibenden Restschuld und dem Zinsniveau. Die Faustregel lautet: je höher der Zinssatz des Darlehens, desto niedriger fällt die Entschädigung aus, da der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung weniger Zinsen entgehen. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank, welche Kosten auf Sie zukommen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder bis zum Vertragsende zu behalten.

Steuern: Zwei Steuern sind insbesondere beim Grundstücksverkauf von Bedeutung:

➤ Spekulationssteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn aus privaten Grundstücksverkäufen erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es jedoch Ausnahmen – aber unbebautes Land kann nicht „selbst bewohnt“ werden). Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, muss dieser Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn setzt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- und Verkaufskosten zusammen. Je nach Ihrem Steuersatz müssen bis zu etwa 40 % des Gewinns als Spekulationssteuer abgeführt werden. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, zählt auch die Zeit des Vorbesitzers. Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück erben, das der Vorbesitzer vor 8 Jahren gekauft hat, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei verkaufen zu können, da die Haltefrist des Vorbesitzers angerechnet wird. – Steuerspartipp: Wenn Sie nahe an der 10-Jahres-Marke sind, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, den Verkauf bis zum Fristablauf zu verschieben, um die Steuer zu vermeiden.

➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Falls Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien verkaufen, könnte das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler betrachten. In diesem Fall wäre Gewerbesteuer und möglicherweise auch Umsatzsteuer zu zahlen. Diese „Drei-Objekt-Grenze“ betrifft jedoch die meisten Privatverkäufer nicht, da der Verkauf von mehr als drei Objekten in der Regel unüblich ist. Achtung: Wenn Sie mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen, könnte diese Grenze schneller überschritten sein. Die Drei-Objekt-Regel dient nur als Faustregel – auch wenn unter 3 Verkäufe liegen, könnte es in besonderen Fällen zu einer Einstufung als gewerblicher Handel kommen. Falls Sie größere Mengen an Immobilien verkaufen, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen. Ein einmaliger Grundstücksverkauf nach langer Haltedauer führt jedoch in der Regel nicht zu Problemen.

➤ Fazit zu Steuern: Der Verkauf eines Grundstücks nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren ist in den meisten Fällen steuerfrei. Wenn Ihr Grundstück jedoch noch nicht so lange in Ihrem Besitz ist, sollten Sie die Spekulationssteuer berücksichtigen oder nach Möglichkeiten suchen, diese zu umgehen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, den bestmöglichen steuerlichen Vorteil zu erzielen.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Zum Schluss geht es um die entscheidende Frage: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Diese Überlegung begleitet Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. Wenn Sie nun sehen, wie viel Arbeit und Expertise in einem erfolgreichen Grundstücksverkauf steckt, haben Sie sicherlich schon eine Tendenz entwickelt.

Privatverkauf – Ihre Entscheidung: Wenn Sie privat verkaufen, behalten Sie die Kontrolle, müssen aber alle Schritte eigenständig übernehmen. Das bedeutet viel Aufwand und birgt einige Risiken, wie etwa eine falsche Preisgestaltung, unvollständige Unterlagen oder weniger Erfahrung bei den Verhandlungen. Wenn Sie sich mit Immobilien auskennen, gut vernetzt sind und Freude an der Bürokratie haben, ist ein erfolgreicher Verkauf möglich. Sie sparen sich die Maklerprovision, müssen aber eventuell mit einem niedrigeren Verkaufspreis rechnen, da Ihnen die nötige Expertise fehlen könnte, um den besten Preis zu erzielen.

Mit Makler verkaufen – Alles aus einer Hand: Ein professioneller Makler wie Anna Gloux Immobilien übernimmt alle Aspekte des Verkaufsprozesses – von der ersten Bewertung und Beratung bis zur gezielten Vermarktung (Erstellung von Exposés, Inseraten, Durchführung von Besichtigungen) und den Verhandlungen mit den Käufern bis zum Notartermin. Die Provision liegt typischerweise bei etwa 3,5% des Verkaufspreises (für den Verkäufer). Doch dieser Preis relativiert sich schnell, da ein Makler oftmals 5–10% mehr erzielen kann, was den Unterschied ausmacht, dank einer breiten Reichweite und professionellem Marketing. Zudem nehmen Makler wie Anna Gloux Immobilien Ihnen jede Menge zeitlichen Aufwand ab, sodass Sie sich zurücklehnen können, während wir für Sie die Arbeit erledigen. Unsere Kunden berichten immer wieder, wie sie es schätzen, sich fast um nichts kümmern zu müssen und trotzdem stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Worauf müssen Sie bei der Maklerwahl achten? Wenn Sie einen Makler für den Verkauf in Königstein im Taunus suchen, stellen Sie sicher, dass dieser mit dem lokalen Markt vertraut ist. Anna Gloux Immobilien ist auf den Taunus und Rhein-Main-Bereich spezialisiert und kennt die Bodenpreise in jedem Teilbereich. Ein persönliches Treffen ist hierbei entscheidend, da der Verkauf von Grundstücken Vertrauenssache ist. Schauen Sie sich Referenzen an und lesen Sie die Kundenstimmen. Wir bei Anna Gloux Immobilien bieten Ihnen persönliche Betreuung – Sie als Mensch sind bei uns wichtig. Unsere Philosophie stellt den individuellen Service in den Mittelpunkt, und es gibt keine Massenabfertigung. Ebenso wichtig: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen enthalten sind – ohne versteckte Kosten, inklusive After-Sales-Service.

Unser Angebot: Bei Anna Gloux Immobilien Königstein im Taunus erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Beratung, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück sinnvoll ist. Wir liefern Ihnen eine realistische Preiseinschätzung und erläutern, wie wir Ihr Grundstück erfolgreich, schnell und zum bestmöglichen Preis verkaufen können.

Am Ende haben Sie das letzte Wort – aber denken Sie daran: Ein Grundstück verkauft man oft nur einmal im Leben. Es ist wichtig, diesen Schritt richtig zu gehen.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zum erfolgreichen Grundstück verkaufen Königstein im Taunus – Wer sich die Mühe macht, alles gründlich vorzubereiten, wird nicht nur einen fairen Preis erzielen, sondern auch den Verkaufsprozess optimieren.

Ein Grundstück verkaufen Königstein im Taunus mag anfangs komplex wirken, aber mit guter Vorbereitung und Unterstützung lassen sich alle Herausforderungen meistern. Der Schlüssel ist, den Prozess strukturiert zu durchlaufen: Beginnen Sie mit der Klärung aller Grundlagen (Eigentum, Wert, notwendige Unterlagen), gestalten Sie die Vermarktung zielgruppenspezifisch und führen Sie Verhandlungen mit Bedacht. Bei Unsicherheiten holen Sie sich Expertenrat – sei es für die Wertbestimmung, steuerliche Fragen oder rechtliche Aspekte.

Wenn Sie professionelle Hilfe suchen, ist Anna Gloux Immobilien Königstein im Taunus für Sie da. Wir sorgen dafür, dass Ihr Grundstück verkaufen Königstein im Taunus ohne Stress verläuft und Sie das bestmögliche Resultat erzielen. Unser Team kombiniert fundiertes Wissen über den lokalen Markt mit einer großen Leidenschaft für Immobilien und einem persönlichen Engagement für jeden Kunden. So können Sie sicher sein, dass Sie den Verkauf mit einem guten Gefühl abschließen.

Ob Sie sich nun für den Verkauf Ihres Grundstück verkaufen Königstein im Taunus allein entscheiden oder mit uns zusammen – wir hoffen, dieser Ratgeber konnte Ihnen nützliche Einblicke und Unterstützung bieten. Für eine persönliche Beratung oder bei weiteren Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Grundstück verkaufen Königstein im Taunus!

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