Grundstück verkaufen Lahnstein – So gelingt der Verkauf Ihrer Immobilie
Sie haben vor, Grundstück verkaufen in Lahnstein, und benötigen Unterstützung bei den nächsten Schritten? Ein Grundstücksverkauf ist ein komplexer Prozess, der viele Fragen aufwirft – von der genauen Wertermittlung über rechtliche Anforderungen bis hin zu steuerlichen Überlegungen. In diesem Ratgeber begleiten wir Sie durch jede Phase. Sie erhalten wertvolle Einblicke, wie Sie den besten Preis erzielen und wie Anna Gloux Immobilien Ihnen dabei hilft, den Verkauf erfolgreich und stressfrei abzuwickeln.
Egal, ob Sie ein geerbtes Grundstück besitzen, eine ungenutzte Fläche veräußern möchten oder in ein Grundstück als Kapitalanlage investiert haben – eine fundierte Vorbereitung ist entscheidend. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Ihr Grundstück verkaufen in Lahnstein reibungslos gelingt.
Grundstück verkaufen – alle Fakten auf einen Blick
➤ Eigentumsrechte klären: Vor dem Verkauf sollten alle Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt sein, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
➤ Zu teuer oder zu günstig? Beides kann den Verkauf erschweren. Setzen Sie auf eine fundierte Bewertung Ihres Grundstück verkaufen, um unnötige Risiken und Verzögerungen zu vermeiden.
➤ Wichtige Papiere griffbereit: Der Grundstücksverkauf erfordert einiges an Vorbereitung. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass alle relevanten Dokumente vollständig und aktuell sind – das erleichtert den Ablauf erheblich.
➤ Passende Vermarktung bringt Tempo: Verschiedene Grundstücke ziehen unterschiedliche Käufer an. Stimmen Sie Exposé, Plattformwahl und Ansprache auf Ihre Zielgruppe ab – das beschleunigt den Grundstücksverkauf.
➤ Steuerfallen vermeiden, Kosten kennen: Beim Grundstück verkaufen kommen einige Kosten auf Sie zu – jedoch meist überschaubar. Klären Sie frühzeitig, ob Sie von der Spekulationssteuer betroffen sind und wie Sie diese vermeiden können. Auch Maklerprovision, Dokumentenbeschaffung oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung gehören zur Planung dazu.
➤ Mit Profi-Hilfe geht’s leichter: Ein Immobilienmakler kann den Prozess erheblich erleichtern. Er verfügt über Marktkenntnis, übernimmt Vermarktung und Verhandlungen und führt Sie sicher durch den Verkaufsablauf bis zum Notartermin. So sparen Sie Zeit und Nerven – und erzielen oft einen höheren Preis. Anna Gloux Immobilien Lahnstein steht Ihnen hierbei gerne zur Seite, von der ersten Beratung bis zur Übergabe.
Ein erster Überblick ist hilfreich – jetzt geht’s an die Details.
➤ Verkaufschancen bei guter Lage: Ob am Ortsrand oder mitten im Grünen – bei einem Grundstück verkaufen in Lahnstein zählt mehr als nur die Fläche.
1. Wie Sie den Grundstück verkaufen richtig starten – Eigentumsverhältnisse klären
Bevor Sie mit Inseraten oder der Käufersuche loslegen, sollten einige Grundlagen geklärt sein. An erster Stelle steht die Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, darf über das Grundstück verfügen. Sind Sie alleiniger Eigentümer, können Sie frei entscheiden. Gehört das Grundstück mehreren Personen (z. B. Geschwister in Erbengemeinschaft)? Dann müssen alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen. Prüfen Sie also den aktuellen Grundbuchauszug. Diesen können Sie beim zuständigen Grundbuchamt anfordern (gegen eine geringe Gebühr von etwa 10–20 €).
Nicht nur der Eigentümer, auch mögliche Belastungen sind im Grundbuch festgehalten. Für den Grundstück verkaufen ist es wichtig zu wissen, ob es Einträge wie Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten gibt – etwa ein Wegerecht für Nachbarn. Solche Belastungen können Einfluss auf den Verkauf nehmen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig prüfen, was noch im Grundbuch steht, und ggf. alte Einträge löschen lassen.
Tipp: Eine alte Grundschuld kann per Löschungsbewilligung der Bank aus dem Grundbuch entfernt werden – dies erfolgt über den Notar. Die Kosten dafür betragen meist etwa 0,2 % des eingetragenen Werts. Da diese in der Regel vom Verkäufer übernommen werden, sollten Sie sie bei Ihrem Grundstück verkaufen von Anfang an einplanen.
Vor dem Grundstück verkaufen sollten Sie sich nicht nur um Eigentum und Unterlagen kümmern, sondern auch um rechtliche Rahmenbedingungen. Gibt es einen gültigen Bebauungsplan? Gilt ein Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde? Diese Punkte können sich auf die Verkaufsabwicklung auswirken. Holen Sie sich rechtzeitig Auskünfte beim Bauamt oder Liegenschaftsamt.
2. Grundstück ist nicht gleich Grundstück – was wollen Sie genau verkaufen?
Beim Grundstück verkaufen ist es wichtig, die Grundstücksart zu kennen. Denn ob Bauland oder Landwirtschaftsfläche: Die Nutzungsmöglichkeiten bestimmen, für wen das Grundstück interessant ist und wie hoch der Preis ausfallen kann.
➤ Landwirtschaftlich genutzte Flächen / Brachland: Diese Grundstücke sind meist keine ausgewiesenen Bauflächen – etwa Wald, Wiese oder Acker. Sie dürfen meist nicht bebaut werden. Die Käufergruppe ist überschaubar: Landwirte, Nachbarn oder Anleger. Der Quadratmeterpreis liegt unter dem von Bauland. Vorteil: Es gelten oft steuerliche Ausnahmen wie keine Spekulationssteuer.
➤ Bauerwartungsfläche: Diese Grundstücke gelten noch nicht als Bauland, sind aber laut Planung mittelfristig dafür vorgesehen. Eine Bebauung ist noch nicht zulässig. Interessant für Investoren – mit dem Risiko, lange auf die Entwicklung warten zu müssen. Preislich zwischen Ackerland und Bauland angesiedelt.
➤ Unerschlossenes Baugrundstück (Rohbauland): Diese Flächen sind im Bebauungsplan bereits als Bauland ausgewiesen – es fehlt jedoch noch die technische Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Straße etc.). Ohne diese gibt es meist keine Baugenehmigung. Der Preis liegt über Bauerwartungsland, da das Baurecht grundsätzlich besteht – Käufer müssen aber mit Erschließungskosten und Wartezeit rechnen.
➤ Komplett erschlossen: Diese Grundstücke erzielen Höchstpreise – kein Wunder, denn sie sind baureif und direkt nutzbar. Anschlüsse und Zufahrten sind vorhanden. Käufer können sofort loslegen. Ideal für Wohnbauprojekte oder private Bauherren.
➤ Bebaut oder unbebaut? Ein Grundstück mit Gebäude fällt unter Immobilienverkauf. Der Preis richtet sich nach Bodenwert plus Gebäudezustand. Oft zählt in guten Lagen nur das Grundstück – besonders bei alten oder leerstehenden Häusern. Denken Sie auch an Abrisskosten oder mögliche Auflagen durch Denkmalschutz.
Warum ist die Grundstücksart so wichtig? Sie entscheidet darüber, welche Käufer infrage kommen. Ein erschlossenes Baugrundstück in Lahnstein spricht meist private Bauherren an – etwa Familien oder Paare, die selbst bauen möchten. Größere Flächen, auf denen ein Mehrfamilienhaus oder Gewerbe entstehen könnte, ziehen dagegen Investoren oder Bauträger an. Und reines Ackerland interessiert eher Landwirte aus der Region. Überlegen Sie also gut, wer Ihre Zielgruppe ist – und passen Sie Ihre Vermarktung entsprechend an (mehr dazu später).
3. Grundstückswert ermitteln – so finden Sie den richtigen Verkaufspreis
Die Preisfindung ist einer der wichtigsten Schritte beim Grundstück verkaufen. Setzen Sie den Preis zu niedrig an, verschenken Sie Geld – ist er zu hoch, bleiben Interessenten aus. Aber wie lässt sich der tatsächliche Grundstückswert zuverlässig ermitteln?
➤ Durchschnittswerte als Grundlage: Der Bodenrichtwert in Lahnstein zeigt, was Käufer zuletzt für vergleichbare Grundstücke gezahlt haben. Er lässt sich über kommunale Systeme oder Internetportale abfragen. Als Orientierung ist er hilfreich, aber er ersetzt keine individuelle Bewertung – Unterschiede von ±20 % sind keine Seltenheit.
➤ Vergleichswert-Methode: Hierbei wird der Wert Ihres Grundstücks anhand tatsächlicher Verkäufe ähnlicher Flächen geschätzt. Wichtig ist eine möglichst große Datenbasis mit vergleichbaren Grundstücken. In Wohnlagen ist diese Methode oft zuverlässig – in Sonderlagen eher eingeschränkt anwendbar.
➤ Faktoren für den Grundstückswert: Neben Lage und Größe gibt es weitere Aspekte, die den Wert maßgeblich beeinflussen – von der Erschließung bis zur Bodenbeschaffenheit. Die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.
➤ Bebauungspotenzial: Je nachdem, was laut Bebauungsplan auf dem Grundstück errichtet werden darf, variiert der Wert. Grundstücke mit hoher Bebauungsdichte (z. B. MFH) sind besonders für Bauträger lukrativ. Die GRZ und GFZ geben hier klare Vorgaben – mehr Fläche = mehr Nutzen = höherer Preis.
➤ Grad der Erschließung: Unerschlossene Grundstücke müssen auf eigene Kosten angebunden werden – das senkt den Verkaufswert. Käufer kalkulieren die Erschließungskosten mit ein und ziehen sie vom Preis ab. Ein erschlossenes Grundstück hat hier klare Vorteile.
➤ Form & Geländeprofil: Ein günstiger Zuschnitt erleichtert die Bebauung und erhöht den Grundstückswert. Ist das Grundstück hingegen schmal, uneben oder liegt in Hanglage, kann das zu höheren Baukosten führen – was sich negativ auf den Preis auswirkt.
➤ Belastungen auf dem Grundstück: Altlasten wie frühere industrielle Nutzung oder alte Fundamentreste führen zu hohen Sanierungskosten – und mindern den Wert. Auch große, geschützte Bäume können Bauvorhaben einschränken. Ein unbelastetes Grundstück ist deutlich attraktiver.
➤ Lasten im Grundbuch: Solche Rechte wirken wertmindernd – etwa wenn ein Dritter das Grundstück mitnutzen darf. Käufer achten genau darauf. Eine Prüfung (und ggf. Löschung) solcher Belastungen vor dem Grundstück verkaufen ist empfehlenswert.
➤ Wie gefragt ist Ihr Grundstück? Die Lage in Lahnstein bestimmt maßgeblich das Preisniveau. In angespannten Märkten mit hoher Nachfrage kann der Preis deutlich über dem Richtwert liegen. In weniger nachgefragten Gegenden kann es länger dauern, bis sich ein Käufer findet – und der Preis fällt niedriger aus.
➤ Sicher in den Grundstück verkaufen starten: Ein Gutachter erstellt Ihnen ein genaues Verkehrswertgutachten – allerdings nicht kostenlos. Deutlich günstiger: Die Einschätzung durch einen Makler vor Ort. Anna Gloux Immobilien Lahnstein bewertet Ihr Grundstück im Rahmen eines Erstgesprächs – fundiert, ehrlich und ohne Verpflichtung.
4. Unterlagen für den Grundstücksverkauf – Checkliste für Verkäufer
Bevor ein Grundstück verkauft wird, müssen viele Unterlagen vorliegen – für die Wertermittlung, die Finanzierung und den Kaufvertrag. Wer diese frühzeitig parat hat, signalisiert Seriosität und spart Zeit. Hier die wichtigsten Dokumente auf einen Blick.
✅ Grundbuchauszug: Dieses Dokument zeigt, wer rechtlich Eigentümer ist und ob das Grundstück mit Rechten oder Lasten belegt ist. Es muss aktuell sein und wird beim Grundbuchamt beantragt.
✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Diese amtliche Karte zeigt den genauen Umriss des Grundstücks, die Flurstücksnummer und angrenzende Flächen. Sie erhalten sie beim zuständigen Katasteramt – ein Standarddokument beim Grundstück verkaufen.
✅ Bebauungsplan: Dieses Dokument gibt vor, welche bauliche Nutzung erlaubt ist – etwa hinsichtlich Gebäudeart, Höhe oder Ausnutzung. Es ist beim Bauamt der Gemeinde erhältlich und besonders für Käufer relevant.
✅ Baulastenverzeichnis: Öffentliche Baubeschränkungen wie Zufahrtsrechte oder Abstandsregelungen werden hier dokumentiert – unabhängig vom Grundbuch. Den Auszug erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
✅ Aktueller Grundsteuerbescheid: Der Bescheid gibt an, wie hoch die laufende Grundsteuer ist – ein wichtiger Punkt für Kaufinteressenten. Das Finanzamt stellt den Bescheid aus.
✅ Erschließungsnachweis: Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob das Grundstück voll erschlossen ist. Liegen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen an? Eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde dient als Beleg.
✅ Altlastenauskunft: Wichtig für die Vertrauensbildung – Käufer möchten wissen, ob Bodenverunreinigungen oder Belastungen vorliegen. Eine offizielle Bestätigung gibt es beim Umweltamt oder der Gemeinde.
✅ Gebäude vorhanden? Dann benötigen Sie für den Grundstück verkaufen weitere Dokumente: einen aktuellen Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse und Bauzeichnungen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht jeder Grundstück verkaufen ist gleich – je nach Nutzung und Vorgeschichte können weitere Dokumente erforderlich sein: z. B. ein bestehendes Gutachten, Pachtverträge oder Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen.
In bestimmten Fällen sollten Sie zusätzliche Unterlagen bereithalten – z. B. ein bereits erstelltes Gutachten, Pachtverträge oder Nachweise über Bodenproben. Tipp: Sorgen Sie frühzeitig für eine vollständige Mappe – das wirkt professionell und erleichtert den Ablauf. Fehlt etwas, kann das in der Schlussphase für Unruhe sorgen. Anna Gloux Immobilien unterstützt Sie dabei umfassend – von der Beschaffung bis zur Übergabe an Kaufinteressenten.
Unterlage | Inhalt | Bezugsquelle |
---|---|---|
Grundbuchauszug | Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten | Grundbuchamt |
Flurkarte (Katasterkarte) | Lageplan mit Grundstücksgrenzen | Katasteramt (Vermessungsamt) |
Bebauungsplan | Zulässige Bebauung (Art und Maß) | Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde |
Baulastenauskunft | Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) | Bauordnungsamt (Landratsamt) |
Grundsteuerbescheid | Höhe der jährlichen Grundsteuer | Ihr Finanzamt |
Erschließungsbescheinigung | Nachweis über vorhandene Anschlüsse | Gemeinde / Versorger |
Energieausweis (falls Gebäude) | Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes | Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden |
Ein vollständiger Unterlagensatz zeigt Käufern, dass Sie den Verkauf ernst nehmen – und erleichtert die Entscheidung. Viele Verkäufer verschenken hier wertvolles Potenzial. Ein überzeugendes Exposé kombiniert Fakten mit Ästhetik: klare Informationen, gute Bilder, und alle wichtigen Daten auf einen Blick.
5. So vermarkten Sie Ihr Grundstück – Schritt für Schritt zum passenden Käufer
Jetzt, da der Preis festgelegt ist und die Unterlagen bereitliegen, geht es um die Vermarktung Ihres Grundstücks. Dieser Schritt ist entscheidend für die Schnelligkeit und den Preis des Verkaufs. Überlegen Sie sich zuerst, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Das hilft Ihnen, zu entscheiden, wo und wie Sie Ihr Grundstück anbieten sollten.
✅ Familien oder Privatpersonen, die selbst bauen möchten, erreichen Sie am besten über Immobilienportale wie Immoscout24 oder Immowelt sowie über Anzeigen in lokalen Zeitungen und Aushänge. Ihr Exposé sollte emotional ansprechen – nutzen Sie ansprechende Fotos (idealerweise bei gutem Wetter oder Luftaufnahmen) und beschreiben Sie die Lage in Bezug auf Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Das macht das Grundstück für Familien interessant.
✅ Kapitalanleger (Investoren, die ein Grundstück bebauen und vermieten oder verkaufen möchten): Diese Käufer suchen ebenfalls auf Immobilienportalen und in spezialisierten Netzwerken nach renditestarken Objekten. Es ist wichtig, das Wertsteigerungspotential hervorzuheben. Beispiel: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance, da Wohnraum in Lahnstein stark nachgefragt.“ Investoren möchten wissen, was auf dem Grundstück möglich ist, z. B. „Bebaubar mit 6 Wohneinheiten – positive Bauvoranfrage“. Wichtige Angaben sind die erwartbare Wohnfläche, mögliche Mieteinnahmen und Renditeprognosen.
✅ Bauträger und Projektentwickler suchen oft nach Grundstücken, die sie weiterentwickeln können. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie diese direkt ansprechen, vor allem bei größeren Grundstücken, die für Projekte geeignet sind. Heben Sie Entwicklungspotenziale hervor: z. B. die Teilbarkeit des Grundstücks, „kein Altbestand – sofort bebaubar“ oder „mit Altbestand – Mieteinnahmen bis zum Baubeginn“. Bauträger brauchen genaue Daten wie GFZ, GRZ und vorhandene Pläne, um eine kalkulierte Entscheidung zu treffen.
Exposé erstellen: Ein professionelles Exposé ist für den Verkauf Ihres Grundstücks unverzichtbar. Es enthält alle wesentlichen Informationen: Lagebeschreibung, Grundstücksgröße, die erlaubte Bebauung, Erschließungssituation sowie die Vorteile des Grundstücks. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, wichtigen Auszügen wie dem Bebauungsplan und aussagekräftigen Fotos. Besonders bei Grundstücken bieten sich Luftaufnahmen an, um die Umgebung und das Grundstück aus der Vogelperspektive zu zeigen. Denken Sie an die rechtlichen Anforderungen, wie Datenschutz und die Erlaubnis zur Durchführung von Überflügen. Anna Gloux Immobilien setzt auf professionelle Fotografen, um Ihre Immobilie perfekt zu präsentieren. Bereiten Sie Ihr Grundstück gut vor: Mähen Sie das Gras, entfernen Sie Unrat und machen Sie es für die Fotos „show-ready“.
Sie haben keine Zeit oder Erfahrung für die Vermarktung Ihres Grundstücks? Dann sollten Sie sich an Profis wenden. Makler wie Anna Gloux Immobilien nutzen bewährte Marketingkanäle und haben ein gutes Netzwerk. Sie stellen Ihr Angebot auf allen relevanten Plattformen online, setzen Social Media gezielt ein und greifen auf eine Datenbank mit vorgemerkten Interessenten zurück. Dabei sorgen sie dafür, dass nur ernsthafte Käufer besichtigen, um unnötigen Besichtigungstourismus zu vermeiden.
Inserat schalten: Wenn Sie selbst inserieren, setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (bei Bieterverfahren, siehe nächster Abschnitt) oder einen Verhandlungspreis. Formulieren Sie das Inserat klar und ehrlich. Geben Sie alle wichtigen Angaben an: Lage (mindestens grobe Adresse), Grundstücksfläche, Art des Baulands und Ihre Preisvorstellung. Erwähnen Sie „Privatverkauf, keine Provision“, um private Käufer anzusprechen. Bedenken Sie jedoch, dass Makler auf Sie zukommen könnten – viele bieten ihre Dienste an, wenn sie ein interessantes Grundstück entdecken. Entscheiden Sie im Voraus, ob Sie eventuell einen Makler einschalten oder strikt privat verkaufen möchten.
Zielgruppenansprache: Versetzen Sie sich in die Perspektive des Käufers: Familien legen Wert auf eine ruhige Lage, Sicherheit (kein Hochwassergebiet), und eine gute Nachbarschaft. Investoren hingegen interessieren sich vor allem für die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks. Passen Sie Ihre Argumente also entsprechend an. Wenn nötig, erstellen Sie zwei Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale, die die private Käuferschaft anspricht, und eine technisch-finanzielle, die auf Profis ausgerichtet ist.
6. Besichtigung des Grundstücks – so gewinnen Sie das Interesse der Käufer
{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|
Um das Grundstück ins richtige Licht zu rücken, sorgen Sie dafür, dass es gut zugänglich und gepflegt aussieht. Entfernen Sie Gerümpel, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass das Gelände gut begehbar ist. Ein ordentlicher Eindruck schafft Vertrauen. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst sonniges Wetter und Tageslicht – ein klarer Tag lässt das Grundstück attraktiver wirken als ein Termin bei schlechtem Wetter oder in der Dämmerung. Das Wetter können Sie nicht immer kontrollieren, aber den Zeitpunkt des Termins können Sie steuern. Wenn das Wetter ungünstig ist, bieten Sie einfach einen zweiten Besichtigungstermin an.
{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|
Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Fragen von Käufern gestellt werden könnten, und bereiten Sie sich gut vor. Typische Fragen von Privatkunden sind: „Wie sind die Nachbarn?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Kann man einen Keller bauen?“. Bauträger und Investoren stellen spezifischere Fragen wie: „Gibt es eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung des Grundstücks (Nord/Süd)?“, „Sind alle notwendigen Anschlüsse vorhanden?“. Je besser Sie auf diese Fragen vorbereitet sind, desto kompetenter und vertrauenswürdiger wirken Sie. Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, sagen Sie, dass Sie diese Information nachreichen werden, statt zu spekulieren.
Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn Familien Ihr Grundstück besichtigen, erwähnen Sie die Nähe zu Spielplätzen, Schulen, und Parks – all das kann für sie wichtig sein. Bei älteren Käufern könnten Sie die Nähe zu Ärzten oder Supermärkten hervorheben. Wenn Sie die Nachbarschaft gut kennen, sprechen Sie ruhig positive Aspekte an, wie „Hier leben viele junge Familien“ oder „Es ist eine sehr sichere Gegend mit aktiver Nachbarschaft“. Das Umfeld spielt beim Grundstückskauf eine wichtige Rolle, da Käufer langfristig denken und oftmals erst bauen wollen.
Professionelle Unterstützung: Wenn Sie sich mit der Präsentation überfordert fühlen oder keine Zeit für die Besichtigungen haben, können Sie diesen Prozess problemlos an Anna Gloux Immobilien delegieren. Wir übernehmen für Sie die Planung und Durchführung der Besichtigungstermine. Als erfahrene Makler beantworten wir alle Fragen der Interessenten mit Expertise und wissen genau, welche Merkmale wir betonen müssen, um das Interesse zu wecken und die Kaufentscheidung zu fördern. Nach jedem Termin erhalten Sie ein ausführliches Feedback, und wir übernehmen gerne die Gespräche mit Interessenten, die noch unschlüssig sind. So können Sie Zeit sparen und müssen sich nicht selbst mit jedem Käufer beschäftigen.
7. Preisverhandlung – braucht man ein Bieterverfahren?
{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|
Was bedeutet ein Bieterverfahren? Bei dieser Methode wird das Grundstück ohne festgelegten Preis angeboten, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten geben Gebote ab, häufig in mehreren Runden. Jedes Gebot wird veröffentlicht, sodass andere Interessenten ihr Angebot gegebenenfalls überbieten können. Am Ende entscheiden Sie, ob eines der Gebote für Sie akzeptabel ist. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen, und die Gebote sind vor der Notarunterzeichnung unverbindlich.
Das Bieterverfahren kann sinnvoll sein, wenn das Grundstück besonders begehrt ist – z. B. ein knappes Gut in Top-Lage, wo Sie mit sehr vielen Interessenten rechnen. Hier kann der Wettbewerb den Preis nach oben treiben. In normaler Lage mit überschaubarer Nachfrage ist es eher ungeeignet, da es Interessenten abschrecken könnte (viele bevorzugen klare Preise).
Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen möchten, gehen Sie strukturiert vor: Setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (unter diesem Preis würden Sie das Grundstück nicht verkaufen) und kommunizieren Sie den Ablauf klar an alle Interessenten. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden und geben Sie nach jeder Runde den aktuellen Höchstgebot-Stand bekannt, damit alle die Chance haben, nachzubessern. Nach dem Verfahren prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und können dann den Notartermin organisieren.
Hinweis: Ein Bieterverfahren benötigt viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, einen Profi wie Anna Gloux Immobilien hinzuzuziehen. Wir haben Erfahrung mit dieser Verkaufsmethode und moderieren den Prozess so, dass er sowohl fair als auch effizient abläuft. Wir prüfen auch vorab, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist, da es nicht für jedes Grundstück der richtige Weg ist.
Wenn Sie sich gegen ein Bieterverfahren entscheiden, erfolgt die Preisverhandlung klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, und Sie versuchen, sich in der Mitte zu einigen. Dabei ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze, die sich beispielsweise aus einem Gutachten oder Ihrer finanziellen Zielsetzung ableiten lässt. Gehen Sie aber auch auf reale Angebote ein – ein etwas niedrigerer Preis ist manchmal besser als monatelanges Warten. Denken Sie zudem an den Faktor Zeit: Wenn Sie dringend verkaufen müssen, sind Sie möglicherweise zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keine zeitliche Dringlichkeit, können Sie auf Ihrem Wunschpreis bestehen und weiter nach anderen Interessenten suchen.
Makler als Verhandlungsexperte: Verhandlungen können schwierig und emotional sein. Ein Makler übernimmt hier die Rolle des neutralen Vermittlers zwischen Ihnen und dem Käufer, was eine entspannendere Gesprächsatmosphäre schafft. Dank seiner Ausbildung in Verhandlungstaktik kann ein guter Makler oft einen besseren Preis erzielen. Privatverkäufer tendieren möglicherweise dazu, zu schnell nachzugeben oder ärgerlich auf niedrig erscheinende Angebote zu reagieren. Ein Makler bleibt jedoch ruhig und fokussiert und arbeitet darauf hin, das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
8. Der Verkaufsablauf – Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe
Sie haben einen Käufer gefunden und sich auf den Preis geeinigt – Glückwunsch! Aber der Grundstücksverkauf ist erst abgeschlossen, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde und alle nachfolgenden Schritte erledigt sind. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den formalen Ablauf:
➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: Immobilienkäufe müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Wählen Sie einen Notar (oder der Käufer übernimmt diese Aufgabe). Der Notar wird den Kaufvertragsentwurf mit den relevanten Konditionen (Kaufpreis, Objektbeschreibung, Zahlungsfristen etc.) erstellen. Beide Parteien sollten diesen Entwurf sorgfältig prüfen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, und wenn Unklarheiten bestehen, fragen Sie den Notar oder lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen.
➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Parallel sollte geprüft werden, ob der Käufer den Kaufpreis zahlen kann. Oft hat der Käufer schon eine Finanzierungszusage der Bank. Manchmal wird eine sogenannte Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie über einen Makler verkaufen, übernimmt dieser meist die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor es zum Notartermin geht, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Zum Notartermin treffen sich beide Parteien beim Notar, der den Vertrag vorliest und erklärt. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Mit der Unterschrift ist der Verkauf rechtlich bindend, jedoch noch nicht endgültig vollzogen. Der Notar übernimmt nun die weiteren Schritte zur Abwicklung.
➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Das klingt kompliziert, bedeutet aber: Der Käufer wird vorgemerkt, damit das Grundstück nicht an jemand anders verkauft werden kann. Es sichert seinen Anspruch.
➤ Kaufpreiszahlung: Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind (wie etwa die Vorlage von Genehmigungen und Unterlagen), wird der Käufer vom Notar zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Der Käufer muss den Betrag innerhalb der vereinbarten Frist (meist 4–6 Wochen nach dem Notartermin) überweisen. Als Verkäufer warten Sie in dieser Phase noch auf Ihr Geld.
➤ Eigentumsumschreibung: Sobald der Notar die Bestätigung hat, dass der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde und alle weiteren Anforderungen (wie etwa die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird nun offiziell als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf abgeschlossen und das Eigentum geht rechtlich auf den Käufer über.
➤ Übergabe: Nach dem Notartermin erfolgt die Übergabe des Grundstücks an den Käufer, in der Regel formlos, manchmal jedoch auch mit einem Übergabeprotokoll. Bei unbebautem Land gibt es keine Schlüssel, aber Sie können z. B. die Grenzsteine zeigen und alle relevanten Unterlagen übergeben. Ab diesem Moment hat der Käufer die vollständige Verfügungsgewalt über das Grundstück.
Als Verkäufer sollten Sie sich bewusst sein, dass die Notarkosten und Grundbuchkosten üblicherweise vom Käufer getragen werden. Auch die Grunderwerbsteuer ist Sache des Käufers (diese beträgt in [Bundesland] [x] % des Kaufpreises). Sie selbst als Verkäufer übernehmen lediglich Ihre eigenen Kosten (z. B. für die Löschung einer Grundschuld, falls notwendig, wie bereits erwähnt). Wenn Sie einen Makler eingeschaltet haben, wird die Provision in der Regel gemäß Gesetz zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt (dazu später mehr).
Der Notar übernimmt die Koordination der Schritte. Bei einem Verkauf mit Gloux Immobilien können Sie darauf vertrauen, dass wir Sie bis zum Ende begleiten: Wir helfen bei der Wahl eines kompetenten Notars, bereiten alle erforderlichen Unterlagen für den Kaufvertrag vor und begleiten Sie beim Notartermin. Auch nach dem Termin lassen wir Sie nicht im Stich – wir verfolgen die Zahlung und kümmern uns auf Wunsch um die Übergabe. Dieser After-Sales-Service stellt sicher, dass alles ordnungsgemäß und stressfrei abgeschlossen wird.
Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Besonders bei großen Baugrundstücken Lahnstein sind Bauträger häufig die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis hin zur Übergabe ist hier entscheidend.
9. Welche Kosten und Steuern kommen beim Grundstück verkaufen auf Sie zu?
Beim Grundstücksverkauf entstehen für Sie als Verkäufer zwar nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese kennen und entsprechend einplanen.
➤ Maklerprovision: Wenn Sie über einen Makler verkaufen, fällt eine Provision an, die bei erfolgreichem Verkauf gezahlt wird. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer in den meisten Fällen die Provision bei Wohnimmobilien. In [Ihr Bundesland] beträgt die übliche Maklercourtage z. B. 7,14 % vom Kaufpreis, wovon jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das also 7.140 € für Sie. Diese Provision zahlen Sie nur, wenn der Verkauf zustande kommt – das Prinzip „No-Cure-No-Pay“. Außerdem lässt sich diese Provision oft durch einen höheren Verkaufspreis mehr als ausgleichen, da gute Makler häufig höhere Preise erzielen als Privatverkäufer.
➤ Notar- und Grundbuchkosten: Diese trägt größtenteils der Käufer. Als Verkäufer zahlen Sie hier normalerweise nichts. Eine Ausnahme: Löschungsgebühren für Ihre alte Grundschuld (siehe oben, ca. 0,2 % des Schuldbetrags für Notar und nochmal 0,2 % fürs Grundbuchamt). Wenn Sie also z. B. eine 100.000 € Grundschuld löschen lassen, wären das etwa 400 € Kosten für Sie.
➤ Unterlagenbeschaffung: Die meisten notwendigen Dokumente wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen sind mit geringen Gebühren verbunden. In der Regel liegen diese Kosten unter 100 €, abhängig davon, welche Unterlagen erforderlich sind. Diese Kosten werden vom Verkäufer getragen.
➤ Erschließungskosten: Falls Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie vor dem Verkauf die Erschließung durchführen lassen (um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen), fallen dafür Kosten an. Die Gemeinde stellt Erschließungskosten in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. Häufig ist es sinnvoller, diese Kosten vom Käufer übernehmen zu lassen und den Verkaufspreis anzupassen, statt die Erschließung selbst durchzuführen, außer das erschlossene Grundstück erzielt signifikant mehr als die Kosten dafür.
➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Läuft auf dem Grundstück noch ein Kredit (z. B. weil Sie es vor Kurzem finanziert haben) und wird dieser durch den Verkauf vorzeitig abgelöst, kann Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese richtet sich nach der Restschuld und dem Zinsniveau. Faustregel: je höher der Zinssatz des Darlehens war, desto niedriger fällt die Entschädigung aus (da der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung weniger Zinsverlust entsteht – bei alten Darlehen mit hohen Zinsen ist die Entschädigung also geringer). Klären Sie mit Ihrer Bank, was auf Sie zukommt. In manchen Fällen lohnt es sich, den Kredit mitzunehmen auf eine andere Immobilie oder bis zum Ablauf zu behalten, wenn vertraglich möglich.
Steuern: Zwei Steuern sind insbesondere beim Grundstücksverkauf von Bedeutung:
➤ Spekulationssteuer: Das ist die Steuer auf den Gewinn aus privaten Immobilienverkäufen, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei Grundstücken ohne Wohnhaus greift keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es Ausnahmen – aber unbebautes Land kann man schlecht „selbst bewohnen“). Bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung gewinnbringend verkaufen, muss der Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn ist grob gesagt Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Verkaufskosten. Je nach Ihrem Einkommensteuersatz gehen dann bis zu ~40 % des Gewinns als Spekulationssteuer ans Finanzamt. Wichtig: Hatten Sie das Grundstück geerbt oder geschenkt bekommen, zählen die Jahre des Vorbesitzers mit. Beispiel: Sie erben ein Grundstück, das der Verstorbene vor 8 Jahren gekauft hatte. Dann müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei zu verkaufen, denn die Haltefrist wird angerechnet. – Steuerspartipp: Liegen Sie knapp unter der 10-Jahres-Grenze, überlegen Sie, ob Sie den Verkauf nicht noch bis zum Fristablauf schieben können, um die Steuer komplett zu vermeiden.
➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Wenn Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien veräußern, könnte das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler einstufen, was Gewerbesteuer und möglicherweise Umsatzsteuer zur Folge hätte. In der Praxis betrifft diese „Drei-Objekt-Grenze“ die meisten privaten Verkäufer nicht, da sie selten mehr als drei Objekte innerhalb kurzer Zeit verkaufen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen – dann könnten Sie schnell in diese Kategorie fallen. Die Drei-Objekt-Regel ist eine Faustregel, aber es gibt auch Ausnahmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die als gewerblich eingestuft werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, steuerliche Beratung einzuholen, wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern. Bei einem einmaligen Grundstücksverkauf nach längerer Haltedauer sollten Sie jedoch keine Bedenken haben.
➤ Fazit zu Steuern: Die meisten privaten Grundstücksverkäufe nach mehr als 10 Jahren Haltedauer sind steuerfrei. Wenn Ihr Kauf noch nicht so lange zurückliegt, sollten Sie die Spekulationssteuer in Ihre Planung einbeziehen oder prüfen, ob Sie diese vermeiden können. Ein steuerlicher Berater kann Ihnen helfen, das Optimum herauszuholen.
Sollten Sie Ihr Grundstück mit oder ohne Makler verkaufen?
Zum Abschluss die wichtige Entscheidung: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Dieser Punkt zieht sich als Überlegung durch den gesamten Verkaufsprozess. Nachdem Sie gesehen haben, wie viel Arbeit und Fachwissen in einem erfolgreichen Grundstücksverkauf steckt, haben Sie vielleicht schon eine Tendenz.
Privatverkauf – Ihre Entscheidung: Wenn Sie privat verkaufen, behalten Sie die Kontrolle, müssen aber alle Schritte eigenständig übernehmen. Das bedeutet viel Aufwand und birgt einige Risiken, wie etwa eine falsche Preisgestaltung, unvollständige Unterlagen oder weniger Erfahrung bei den Verhandlungen. Wenn Sie sich mit Immobilien auskennen, gut vernetzt sind und Freude an der Bürokratie haben, ist ein erfolgreicher Verkauf möglich. Sie sparen sich die Maklerprovision, müssen aber eventuell mit einem niedrigeren Verkaufspreis rechnen, da Ihnen die nötige Expertise fehlen könnte, um den besten Preis zu erzielen.
Verkauf mit Makler – Ihr Rundum-Service: Ein guter Makler übernimmt sämtliche Aufgaben für Sie: von der ersten Beratung und Bewertung, über die Vermarktung (Exposé, Inserate, Besichtigungen) bis hin zur Verhandlungsführung und Begleitung zum Notar. Wie oben beschrieben, liegt die Provision im Erfolgsfall typischerweise bei ~3,5% vom Preis (für Sie). Dieser Betrag relativiert sich jedoch, wenn der Makler es schafft, z. B. 5–10% mehr Kaufpreis zu erzielen, als Sie alleine bekommen hätten – was durchaus häufig vorkommt, dank Profi-Marketing und größerem Käufernetzwerk. Zudem nehmen Makler wie Anna Gloux Immobilien Ihnen enorm viel zeitlichen Aufwand ab. Viele unserer Kunden berichten, wie erleichtert sie waren, sich um fast nichts kümmern zu müssen und trotzdem stets informiert zu sein. Sie können sich zurücklehnen, während wir „die Ärmel hochkrempeln“.
Worauf müssen Sie bei der Maklerwahl achten? Wenn Sie einen Makler für den Verkauf in Lahnstein suchen, stellen Sie sicher, dass dieser mit dem lokalen Markt vertraut ist. Anna Gloux Immobilien ist auf den Taunus und Rhein-Main-Bereich spezialisiert und kennt die Bodenpreise in jedem Teilbereich. Ein persönliches Treffen ist hierbei entscheidend, da der Verkauf von Grundstücken Vertrauenssache ist. Schauen Sie sich Referenzen an und lesen Sie die Kundenstimmen. Wir bei Anna Gloux Immobilien bieten Ihnen persönliche Betreuung – Sie als Mensch sind bei uns wichtig. Unsere Philosophie stellt den individuellen Service in den Mittelpunkt, und es gibt keine Massenabfertigung. Ebenso wichtig: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen enthalten sind – ohne versteckte Kosten, inklusive After-Sales-Service.
Unser Angebot: Bei Anna Gloux Immobilien Lahnstein erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Beratung, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück sinnvoll ist. Wir liefern Ihnen eine realistische Preiseinschätzung und erläutern, wie wir Ihr Grundstück erfolgreich, schnell und zum bestmöglichen Preis verkaufen können.
Am Ende haben Sie das letzte Wort – aber denken Sie daran: Ein Grundstück verkauft man oft nur einmal im Leben. Es ist wichtig, diesen Schritt richtig zu gehen.
Fazit: Mit sorgfältiger Vorbereitung zum erfolgreichen Grundstück verkaufen Lahnstein – Wer sich die nötige Zeit nimmt, den Verkauf richtig vorzubereiten, wird den bestmöglichen Preis erzielen und unnötige Risiken vermeiden.
Ein Grundstück verkaufen Lahnstein mag anfangs komplex wirken, aber mit guter Vorbereitung und Unterstützung lassen sich alle Herausforderungen meistern. Der Schlüssel ist, den Prozess strukturiert zu durchlaufen: Beginnen Sie mit der Klärung aller Grundlagen (Eigentum, Wert, notwendige Unterlagen), gestalten Sie die Vermarktung zielgruppenspezifisch und führen Sie Verhandlungen mit Bedacht. Bei Unsicherheiten holen Sie sich Expertenrat – sei es für die Wertbestimmung, steuerliche Fragen oder rechtliche Aspekte.
Wenn Sie professionelle Hilfe suchen, ist Anna Gloux Immobilien Lahnstein für Sie da. Wir sorgen dafür, dass Ihr Grundstück verkaufen Lahnstein ohne Stress verläuft und Sie das bestmögliche Resultat erzielen. Unser Team kombiniert fundiertes Wissen über den lokalen Markt mit einer großen Leidenschaft für Immobilien und einem persönlichen Engagement für jeden Kunden. So können Sie sicher sein, dass Sie den Verkauf mit einem guten Gefühl abschließen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Grundstück verkaufen Lahnstein privat verkaufen oder gemeinsam mit uns – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps gegeben. Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Viel Erfolg beim Grundstück verkaufen Lahnstein!
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