Grundstück verkaufen Oberursel – Ihr Wegweiser zum erfolgreichen Verkauf

Sie möchten Grundstück verkaufen in Oberursel und fragen sich, wie Sie dabei am besten vorgehen? Ein Grundstücksverkauf kann viele Fragen aufwerfen – von der Wertermittlung über rechtliche Anforderungen bis hin zu Steuern und Kosten. In diesem umfassenden Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, wie Sie den bestmöglichen Preis erzielen und wie Ihnen ein erfahrener Partner wie Anna Gloux Immobilien dabei hilft, stressfrei und sicher zum Verkaufserfolg zu gelangen.


Ob geerbt, ungenutzt oder als Kapitalanlage erworben – ein Grundstück zu verkaufen will gut geplant sein. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie mit dem Grundstück verkaufen in Oberursel den besten Preis erzielen und rechtlich sicher handeln.

Grundstück verkaufen – das Wichtigste im Überblick

➤ Nur Eigentümer dürfen verkaufen: Prüfen Sie die Eintragung im Grundbuch.
➤ Den Grundstückswert realistisch ermitteln: Bodenrichtwert und Marktwert vergleichen.
➤ Unterlagen frühzeitig zusammentragen: Grundbuchauszug, Bebauungsplan & Co.
➤ Zielgruppe und Vermarktung bedenken: Exposé auf Käufergruppe abstimmen.
➤ Steuerfallen vermeiden: Spekulationsfrist beachten, Nebenkosten kalkulieren.
➤ Mit Profi-Hilfe geht’s leichter: Anna Gloux Immobilien begleitet Sie sicher bis zum Notartermin.

So viel zur Übersicht – jetzt schauen wir uns die einzelnen Punkte genauer an.


➤ Standort ist Trumpf: Je besser die Lage, desto höher der erzielbare Preis. Ein durchdachter Plan ist entscheidend für Ihren Grundstück verkaufen in Oberursel.


1. Erste Schritte vor dem Grundstück verkaufen – Eigentumsprüfung & Vorbereitung

Bevor Sie mit Inseraten oder Gesprächen mit Interessenten starten, ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse eindeutig zu klären. Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, darf das Grundstück veräußern. Bei mehreren Eigentümern – etwa in einer Erbengemeinschaft – ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich. Ein aktueller Grundbuchauszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht für rund 10–20 € beantragen können, verschafft Klarheit.
Darüber hinaus enthält das Grundbuch wertvolle Informationen über mögliche Belastungen. Dazu zählen Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte. Solche Einträge können den Verkaufswert beeinflussen oder sogar einen Verkauf erschweren. Klären Sie im Vorfeld, welche Eintragungen bestehen – und ob sie noch relevant sind.
Tipp: Ist eine Grundschuld bereits abbezahlt, aber noch eingetragen, können Sie diese mit einer Löschungsbewilligung der Bank löschen lassen. Die notarielle Löschung kostet etwa 0,2 % des eingetragenen Betrags – in der Regel übernimmt der Verkäufer diese Gebühr.
Ebenso sollten Sie sich frühzeitig bei der Gemeinde erkundigen, ob es einen Bebauungsplan, Auflagen oder ein Vorkaufsrecht gibt. Diese Rahmenbedingungen wirken sich direkt auf die Vermarktung aus. Anna Gloux Immobilien Oberursel unterstützt Sie bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen – vom Grundbuch bis zum Exposé.


2. Welche Art von Grundstück möchten Sie verkaufen?

Grundstück ist nicht gleich Grundstück. Was genau Sie verkaufen, bestimmt maßgeblich den Käuferkreis und den möglichen Preis. Machen Sie sich daher klar, welche Art von Grundstück Sie besitzen und welche Nutzung möglich ist:

➤ Rohes Land / Brachland / Landwirtschaftsfläche: Nicht als Bauland ausgewiesen – z. B. Wälder oder Ackerflächen. Eingeschränkte Bebaubarkeit. Zielgruppe: Landwirte, Investoren, Nachbarn. Geringer Preis, oft keine Spekulationssteuer.

➤ Bauerwartungsland: Im Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland vorgesehen. Derzeit keine Bebauung erlaubt. Preis liegt zwischen Ackerland und Bauland. Zielgruppe: geduldige Investoren.

➤ Unerschlossenes Baugrundstück: Als Bauland ausgewiesen, aber ohne Erschließung (Wasser, Strom, Straße). Käufer müssen in Erschließung investieren. Preis liegt über Bauerwartungsland.

➤ Erschlossenes Baugrundstück: Sofort bebaubar. Alle Anschlüsse vorhanden. Höchster Preis. Ideal für Familien, Bauherren, Investoren.

➤ Bebautes Grundstück: Haus vorhanden – relevant für Bewertung. Oft zählt nur der Bodenwert. Abrisskosten und Denkmalschutz beachten.

Die Grundstücksart entscheidet über Ihre Zielgruppe: Familien suchen erschlossenes Bauland, Landwirte Ackerflächen, Bauträger große Areale. Wer den Typ kennt, vermarktet gezielter.


3. Wie viel ist Ihr Grundstück wirklich wert? – Schritt für Schritt zur Wertermittlung

Der richtige Preis ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Analyse. Wer ihn kennt, hat klare Vorteile beim Grundstück verkaufen.
➤ Start mit dem Bodenrichtwert: In Oberursel gibt der Bodenrichtwert eine erste Richtung vor. Er basiert auf früheren Verkäufen in ähnlicher Lage – aber individuelle Faktoren zählen.
➤ Vergleichsgrundstücke analysieren: Wenn in der Nähe ähnliche Grundstücke verkauft wurden, lässt sich daraus ein realistischer Wert ableiten. Je mehr Daten, desto besser.
➤ Bebauungsmöglichkeiten einschätzen: Erlaubt der Bebauungsplan ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Diese Info beeinflusst den Preis erheblich.
➤ Lage und Erschließung prüfen: Eine gute Verkehrsanbindung, Nähe zu Schulen und vollständige Erschließung wirken wertsteigernd.
➤ Belastungen und Rechte: Rechte Dritter (z. B. Wegerechte) oder Altlasten wirken preismindernd – prüfen Sie das vor dem Verkauf.
➤ Beratung durch Experten: Anna Gloux Immobilien bietet Ihnen eine unverbindliche Wertermittlung, abgestimmt auf Ihr Grundstück in Oberursel – direkt im persönlichen Gespräch.


4. Dokumente für den Grundstück verkaufen – diese Unterlagen sollten Sie bereithalten


Je strukturierter und vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser wird der Grundstück verkaufen verlaufen. Käufer legen Wert auf Transparenz – und erwarten, dass sie alle nötigen Infos erhalten. Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.


✅ Grundbuchauszug: Dieses Dokument zeigt, wer rechtlich Eigentümer ist und ob das Grundstück mit Rechten oder Lasten belegt ist. Es muss aktuell sein und wird beim Grundbuchamt beantragt.


✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Sie zeigt die genaue Lage und Abgrenzung Ihres Grundstücks. Für den Grundstück verkaufen ist sie wichtig, um Nachweise über Größe und Zuschnitt zu liefern. Erhältlich ist sie beim Katasteramt.

✅ Bebauungsplan: Falls vorhanden, regelt der Bebauungsplan, was auf dem Grundstück gebaut werden darf. Er enthält Vorgaben zu Nutzung, Bauweise, Geschosszahl u. v. m. – erhältlich beim Stadtplanungsamt oder Bauamt der Gemeinde.


✅ Baulastenverzeichnis: Öffentliche Baubeschränkungen wie Zufahrtsrechte oder Abstandsregelungen werden hier dokumentiert – unabhängig vom Grundbuch. Den Auszug erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

✅ Grundsteuerbescheid: Der aktuellste Grundsteuerbescheid zeigt, welche laufenden Kosten jährlich für das Grundstück anfallen. Käufer erhalten dadurch einen Überblick über die zu erwartende Steuerlast. Das Dokument kommt vom zuständigen Finanzamt.


✅ Erschließungsnachweis: Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob das Grundstück voll erschlossen ist. Liegen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen an? Eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde dient als Beleg.


✅ Auskunft über Altlasten: Dieses Dokument bestätigt, ob der Boden des Grundstücks als belastet gilt oder nicht. Ein „unbelastet“-Nachweis ist verkaufsfördernd. Zuständig ist das jeweilige Umweltamt oder Katasteramt.


✅ Gebäude vorhanden? Dann benötigen Sie für den Grundstück verkaufen weitere Dokumente: einen aktuellen Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse und Bauzeichnungen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben.


Optional können noch weitere Unterlagen hilfreich sein – z. B. ein externes Gutachten, vorhandene Pachtverträge oder Untersuchungen des Untergrunds. Prüfen Sie, was bei Ihrem Grundstück relevant ist.


Weitere Dokumente wie Gutachten, Verträge bei Verpachtung oder Bodenuntersuchungen können je nach Grundstücksart ebenfalls erforderlich sein. Unser Rat: Warten Sie nicht bis zur Besichtigung – sondern bereiten Sie alle Unterlagen direkt zu Beginn auf. Anna Gloux Immobilien übernimmt diese Aufgabe gern für Sie – damit keine Fragen offenbleiben und alles von Anfang an reibungslos läuft.

Unterlage Inhalt Bezugsquelle
Grundbuchauszug Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten Grundbuchamt
Flurkarte (Katasterkarte) Lageplan mit Grundstücksgrenzen Katasteramt (Vermessungsamt)
Bebauungsplan Zulässige Bebauung (Art und Maß) Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde
Baulastenauskunft Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) Bauordnungsamt (Landratsamt)
Grundsteuerbescheid Höhe der jährlichen Grundsteuer Ihr Finanzamt
Erschließungsbescheinigung Nachweis über vorhandene Anschlüsse Gemeinde / Versorger
Energieausweis (falls Gebäude) Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden


Ein vollständiger Unterlagensatz zeigt Käufern, dass Sie den Verkauf ernst nehmen – und erleichtert die Entscheidung. Viele Verkäufer verschenken hier wertvolles Potenzial. Ein überzeugendes Exposé kombiniert Fakten mit Ästhetik: klare Informationen, gute Bilder, und alle wichtigen Daten auf einen Blick.


5. So vermarkten Sie Ihr Grundstück – Schritt für Schritt zum passenden Käufer


Jetzt, da der Preis festgelegt ist und die Unterlagen bereitliegen, geht es um die Vermarktung Ihres Grundstücks. Dieser Schritt ist entscheidend für die Schnelligkeit und den Preis des Verkaufs. Überlegen Sie sich zuerst, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Das hilft Ihnen, zu entscheiden, wo und wie Sie Ihr Grundstück anbieten sollten.


✅ Für Privatpersonen, insbesondere Familien, die ein eigenes Heim bauen möchten, sind Immobilienportale (wie Immoscout24 und Immowelt) sowie regionale Zeitungsanzeigen und Aushänge ideale Kanäle. Ein ansprechendes Exposé mit tollen Fotos (gerne auch Drohnenaufnahmen) und einer Beschreibung der Wohnlage (mit Blick auf Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung) spricht gezielt diese Zielgruppe an. Familien achten besonders auf die Nachbarschaft und das Entwicklungspotenzial des Grundstücks.


✅ Kapitalanleger, die Grundstücke für den Neubau und die spätere Vermietung oder den Verkauf suchen, sind ebenfalls auf Immobilienportalen und spezialisierten Netzwerken aktiv. Heben Sie das Wertsteigerungspotential des Grundstücks hervor, indem Sie es als Investmentmöglichkeit präsentieren. Beispiel: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance in Oberursel, da Wohnraum hier stark nachgefragt wird.“ Nennen Sie konkrete Zahlen: etwa mögliche Wohneinheiten, zu erwartende Mieteinnahmen und Renditeprognosen.


✅ Bauträger/Projektentwickler sondieren ihre Grundstücke häufig über ihr Netzwerk. Als Makler können Sie hier durch Ihre Kontakte punkten. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie Bauträger direkt ansprechen, besonders bei größeren Grundstücken mit Potenzial für ein Projekt. Zeigen Sie ihnen die Entwicklungsmöglichkeiten auf: z. B. Grundstücksteilbarkeit, sofortige Bebauung ohne Altbestand oder „mit Altbestand – sofortige Mieteinnahmen“. Bauträger sind Zahlenmenschen – liefern Sie daher genaue Angaben zu GFZ, GRZ und bestehende Pläne.


Exposé erstellen: Ein gut gestaltetes Exposé ist das A und O für den erfolgreichen Verkauf. Es umfasst alle wichtigen Informationen zum Grundstück: Lagebeschreibung, Größe, zulässige Bebauung, Erschließungssituation sowie alle Vorzüge des Grundstücks. Ergänzen Sie das Exposé mit Karten, wichtigen Auszügen (wie dem Bebauungsplan) und ansprechenden Fotos. Besonders bei Grundstücken bieten sich Luftaufnahmen an, um das gesamte Areal und die Umgebung sichtbar zu machen. Beachten Sie dabei rechtliche Aspekte wie Datenschutz und die Notwendigkeit, bei Überflügen Nachbarn zu fragen. Anna Gloux Immobilien setzt auf professionelle Fotografen, um das Grundstück optimal zur Geltung zu bringen. Vergessen Sie nicht, Ihr Grundstück für die Fotos vorzubereiten: Mäharbeiten, Unratbeseitigung – sorgen Sie für ein gepflegtes „Show-Ready“-Ergebnis.

Wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, sich selbst um die Vermarktung zu kümmern, überlassen Sie das besser einem Profi. Makler wie Anna Gloux Immobilien setzen erprobte Marketingstrategien ein. Sie platzieren Ihr Angebot gleichzeitig auf allen wichtigen Immobilienportalen, nutzen soziale Netzwerke und haben möglicherweise schon vorgemerkte Interessenten in ihrer Datenbank. Außerdem filtern sie ernsthafte Kaufinteressenten heraus, um Besichtigungstourismus zu vermeiden.

Inserat schalten: Wenn Sie selbst inserieren, setzen Sie einen fairen Mindestpreis (beim Bieterverfahren, siehe nächsten Abschnitt) oder Verhandlungspreis fest. Achten Sie darauf, das Inserat klar und ehrlich zu formulieren. Geben Sie vollständige Informationen an: Lage (mindestens grob die Adresse), Grundstücksgröße, Art des Baulands und Ihre Preisvorstellung. Erwähnen Sie am besten „Privatverkauf, keine Provision“, um private Käufer anzusprechen. Rechnen Sie jedoch damit, dass auch Makler auf Sie zukommen – viele bieten ihre Hilfe an, wenn sie ein vielversprechendes Grundstück entdecken. Überlegen Sie vorab, ob Sie einen Makler hinzuziehen oder privat verkaufen wollen.

Zielgruppenansprache: Versetzen Sie sich in die Perspektive des Käufers: Familien legen Wert auf eine ruhige Lage, Sicherheit (kein Hochwassergebiet), und eine gute Nachbarschaft. Investoren hingegen interessieren sich vor allem für die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks. Passen Sie Ihre Argumente also entsprechend an. Wenn nötig, erstellen Sie zwei Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale, die die private Käuferschaft anspricht, und eine technisch-finanzielle, die auf Profis ausgerichtet ist.


6. Grundstück besichtigen – wie Sie Interessenten richtig ansprechen und gewinnen

{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|

Grundstück ins rechte Licht rücken: Stellen Sie sicher, dass das Grundstück zugänglich und präsentabel ist. Räumen Sie ggf. Gerümpel weg, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass man das Gelände gut begehen kann. Ein gepflegter Eindruck schafft Vertrauen. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst Tageslicht und gutes Wetter – ein Sonnentag lässt jedes Fleckchen Erde schöner wirken als ein Termin in der Dämmerung oder strömendem Regen. Das Wetter haben Sie natürlich nicht in der Hand, aber Sie können zeitlich etwas steuern. Im Zweifelsfall bieten Sie einen zweiten Termin an, sollte das Wetter beim ersten Mal sehr ungünstig sein.

{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|


Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Fragen von Käufern gestellt werden könnten, und bereiten Sie sich gut vor. Typische Fragen von Privatkunden sind: „Wie sind die Nachbarn?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Kann man einen Keller bauen?“. Bauträger und Investoren stellen spezifischere Fragen wie: „Gibt es eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung des Grundstücks (Nord/Süd)?“, „Sind alle notwendigen Anschlüsse vorhanden?“. Je besser Sie auf diese Fragen vorbereitet sind, desto kompetenter und vertrauenswürdiger wirken Sie. Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, sagen Sie, dass Sie diese Information nachreichen werden, statt zu spekulieren.


Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Falls Familien das Grundstück besichtigen, betonen Sie nahegelegene Spielplätze, Schulen und Parks – alles, was für sie von Interesse sein könnte. Bei älteren Interessenten können Sie die Nähe zu Ärzten, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten hervorheben. Wenn Sie die Nachbarschaft gut kennen, teilen Sie positive Aspekte wie „Viele junge Familien wohnen hier“ oder „Die Gegend ist sehr sicher, mit einer aktiven Nachbarschaft“. Beim Grundstückskauf spielt die Umgebung eine wesentliche Rolle, da viele Käufer langfristig planen und häufig noch bauen werden.

Professionelle Unterstützung: Wenn Ihnen diese Präsentation nicht liegt oder Sie wenig Zeit haben, können Sie die Besichtigung auch delegieren. Anna Gloux Immobilien bietet z. B. an, alle Besichtigungstermine für Sie zu koordinieren und durchzuführen. Als Makler beantworten wir die Fragen der Interessenten fachkundig und wissen, welche Punkte wir hervorheben müssen, um die Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen. Sie erhalten im Anschluss Feedback zu jedem Termin und wir übernehmen auch gerne die Gespräche mit unentschlossenen Interessenten. So sparen Sie Aufwand und müssen sich nicht selbst jedem Käufer stellen.

7. Preisverhandlung – braucht man ein Bieterverfahren?

{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|

Was versteht man unter einem Bieterverfahren? In diesem Fall wird das Grundstück ohne festen Preis inseriert, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten geben Gebote ab, oft in mehreren Runden. Jeder Interessent erfährt das jeweils höchste Gebot und kann nachlegen. Am Ende haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote sind zunächst unverbindlich, bis der Notarvertrag den Verkauf abschließt.

Das Bieterverfahren kann dann vorteilhaft sein, wenn Ihr Grundstück sehr begehrt ist – z. B. in einer Top-Lage, in der eine hohe Nachfrage besteht. Hier kann der Wettbewerb dazu führen, dass der Preis ansteigt. In Gegenden mit weniger Nachfrage oder in Standardlagen könnte das Verfahren jedoch eher abschreckend wirken, da viele Käufer klare Preise bevorzugen.

Wenn Sie ein Bieterverfahren durchführen, sollten Sie es gut strukturiert angehen: Legen Sie einen realistischen Mindestpreis fest (unter diesem Preis würden Sie das Grundstück nicht verkaufen) und informieren Sie alle Interessenten klar und transparent über den Ablauf. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und geben Sie nach jeder Runde das Höchstgebot bekannt, sodass jeder Teilnehmer die Chance hat, nachzubessern. Zum Schluss prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und leiten den Notartermin ein.

Hinweis: Ein Bieterverfahren erfordert Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Überlegen Sie, hierfür einen Profi hinzuzuziehen. Anna Gloux Immobilien hat Erfahrung mit solchen Verkaufsmethoden und kann den Prozess moderieren, sodass er fair und effizient abläuft. Wir schätzen auch im Vorfeld ein, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist – denn wie gesagt, es passt nicht in jedem Fall.

Wenn Sie kein Bieterverfahren machen, laufen Verhandlungen klassisch: Ein Interessent macht ein Angebot unter Ihrem Preis, Sie handeln sich eventuell in der Mitte ein. Hier gilt: Gut vorbereitet sein! Kennen Sie Ihre Untergrenze (vielleicht orientiert am Gutachten oder an Ihrer finanziellen Zielsetzung). Lassen Sie sich aber auch auf reale Angebote ein – ein minimal niedrigerer Preis kann besser sein als monatelang kein Verkauf. Behalten Sie auch die Zeit im Blick: Müssen Sie schnell verkaufen (z. B. weil Sie das Kapital benötigen), sind Sie ggf. zu größerem Entgegenkommen bereit. Haben Sie keinen Druck, können Sie auf Ihr Wunschpreis pochen oder weitere Interessenten suchen.

Makler als Verhandlungsexperte: Die Verhandlungen beim Grundstücksverkauf können oft anstrengend und emotional sein. Ein Makler hat hier einen entscheidenden Vorteil: Er tritt als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer auf, was hilft, hitzige Diskussionen zu vermeiden. Ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis erzielen, da er geschult in Verhandlungstaktik ist. Als Privatverkäufer könnte man schnell zu nachgiebig werden oder frustriert auf zu niedrige Gebote reagieren. Ein Makler bleibt ruhig und konzentriert sich darauf, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

8. Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe – Der Ablauf des Verkaufs

Ein Käufer ist gefunden und Sie sind sich handelseinig über den Preis – Glückwunsch! Doch verkauft ist das Grundstück erst, wenn der Notarvertrag unterschrieben und alle Schritte danach erledigt sind. Hier ein kurzer Überblick, wie der formale Ablauf aussieht:

➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: Immobilienkäufe müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Wählen Sie einen Notar (oder der Käufer übernimmt diese Aufgabe). Der Notar wird den Kaufvertragsentwurf mit den relevanten Konditionen (Kaufpreis, Objektbeschreibung, Zahlungsfristen etc.) erstellen. Beide Parteien sollten diesen Entwurf sorgfältig prüfen. Nehmen Sie sich dafür Zeit, und wenn Unklarheiten bestehen, fragen Sie den Notar oder lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen.

➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Eine wichtige Maßnahme ist die Überprüfung, ob der Käufer den Kaufpreis tatsächlich zahlen kann. Viele Käufer haben bereits eine Finanzierungszusage von ihrer Bank, und manchmal wird eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie mit einem Makler verkaufen, übernimmt dieser in der Regel die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor der Notartermin stattfindet, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Zum Notartermin treffen sich beide Parteien beim Notar, der den Vertrag vorliest und erklärt. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Mit der Unterschrift ist der Verkauf rechtlich bindend, jedoch noch nicht endgültig vollzogen. Der Notar übernimmt nun die weiteren Schritte zur Abwicklung.

➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Das klingt kompliziert, bedeutet aber: Der Käufer wird vorgemerkt, damit das Grundstück nicht an jemand anders verkauft werden kann. Es sichert seinen Anspruch.

➤ Kaufpreiszahlung: Nachdem die Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Genehmigungen und Dokumentenprüfung), fordert der Notar den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf. Der Käufer muss den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist überweisen (häufig innerhalb von 4–6 Wochen nach dem Notartermin). Sie als Verkäufer warten in dieser Zeit auf die Zahlung.

➤ Eigentumsumschreibung: Sobald der Notar die Bestätigung hat, dass der gesamte Kaufpreis gezahlt wurde und alle weiteren Anforderungen (wie etwa die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird nun offiziell als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf abgeschlossen und das Eigentum geht rechtlich auf den Käufer über.

➤ Übergabe: Die Übergabe des Grundstücks erfolgt schließlich an den Käufer, häufig formlos, manchmal aber auch mit einem Übergabeprotokoll. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Schlüssel, aber Sie können beispielsweise die Grenzsteine zeigen und wichtige Unterlagen übergeben. Ab diesem Punkt hat der Käufer das Grundstück in Besitz und Verfügungsgewalt.

Als Verkäufer sollten Sie noch wissen: Die Notarkosten und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer. Ebenso zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer (diese fällt in [Bundesland] mit [x] % vom Kaufpreis an). Sie als Verkäufer tragen nur Ihre eigenen Kosten (z. B. die Löschung einer Grundschuld, falls nötig, wie oben erwähnt). Falls Sie einen Makler beauftragt haben, teilen Sie sich mit dem Käufer gemäß Gesetz die Provision meist 50/50 (dazu gleich mehr).

Der Notar übernimmt die Koordination der Schritte. Bei einem Verkauf mit Gloux Immobilien können Sie darauf vertrauen, dass wir Sie bis zum Ende begleiten: Wir helfen bei der Wahl eines kompetenten Notars, bereiten alle erforderlichen Unterlagen für den Kaufvertrag vor und begleiten Sie beim Notartermin. Auch nach dem Termin lassen wir Sie nicht im Stich – wir verfolgen die Zahlung und kümmern uns auf Wunsch um die Übergabe. Dieser After-Sales-Service stellt sicher, dass alles ordnungsgemäß und stressfrei abgeschlossen wird.

Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Besonders bei großen Baugrundstücken Oberursel sind Bauträger häufig die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis hin zur Übergabe ist hier entscheidend.


9. Kosten und Steuern beim Grundstück verkaufen Verkauf – was kommt auf Sie zu?

Beim Grundstücksverkauf entstehen für Sie als Verkäufer zwar nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese kennen und entsprechend einplanen.

➤ Maklerprovision: Bei einem Verkauf über einen Makler fällt eine Provision an, die nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs zu zahlen ist. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in den meisten Fällen. In [Ihr Bundesland] beträgt die übliche Maklercourtage z. B. insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis, was bedeutet, dass jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das 7.140 € Provision für Sie. Diese Provision wird nur gezahlt, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt (No-Cure-No-Pay-Prinzip). Gute Makler erzielen häufig höhere Verkaufspreise von 5–10 %, die die Provision mehr als ausgleichen.

➤ Notar- und Grundbuchkosten: Die Notar- und Grundbuchgebühren trägt in der Regel der Käufer. Als Verkäufer müssen Sie dafür normalerweise nichts zahlen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie eine alte Grundschuld löschen müssen, was mit Löschungsgebühren verbunden ist (ca. 0,2 % des Schuldbetrags für den Notar und weitere 0,2 % für das Grundbuchamt). Wenn die Grundschuld bei 100.000 € liegt, würden für Sie etwa 400 € anfallen.

➤ Unterlagenbeschaffung: Die Kosten für die Beschaffung der benötigten Unterlagen (wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen) sind meist gering und belaufen sich insgesamt auf unter 100 €, je nachdem, welche Papiere erforderlich sind. Diese Kosten übernimmt der Verkäufer.

➤ Erschließungskosten: Wenn Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie sich entscheiden, die Erschließung vor dem Verkauf durchzuführen (um einen höheren Preis zu erzielen), kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Die Gemeinde stellt entsprechende Erschließungsgebühren in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, den Käufer mit der Erschließung zu beauftragen und den Preis entsprechend anzupassen, es sei denn, das erschlossene Grundstück ist deutlich teurer.

➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn auf dem Grundstück noch ein Kredit läuft (z. B. durch eine kürzliche Finanzierung) und dieser beim Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese richtet sich nach der Restschuld und dem aktuellen Zinsniveau. Je höher der Zinssatz des Darlehens war, desto geringer fällt die Entschädigung aus, da die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung weniger Zinsverlust hat. Besprechen Sie mit Ihrer Bank, welche Kosten auf Sie zukommen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder ihn bis zum Vertragsende zu behalten.

Steuern: Im Wesentlichen gibt es zwei Steuern, die beim Grundstücksverkauf eine Rolle spielen können:

➤ Spekulationssteuer: Das ist die Steuer auf den Gewinn aus privaten Immobilienverkäufen, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei Grundstücken ohne Wohnhaus greift keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es Ausnahmen – aber unbebautes Land kann man schlecht „selbst bewohnen“). Bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung gewinnbringend verkaufen, muss der Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn ist grob gesagt Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Verkaufskosten. Je nach Ihrem Einkommensteuersatz gehen dann bis zu ~40 % des Gewinns als Spekulationssteuer ans Finanzamt. Wichtig: Hatten Sie das Grundstück geerbt oder geschenkt bekommen, zählen die Jahre des Vorbesitzers mit. Beispiel: Sie erben ein Grundstück, das der Verstorbene vor 8 Jahren gekauft hatte. Dann müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei zu verkaufen, denn die Haltefrist wird angerechnet. – Steuerspartipp: Liegen Sie knapp unter der 10-Jahres-Grenze, überlegen Sie, ob Sie den Verkauf nicht noch bis zum Fristablauf schieben können, um die Steuer komplett zu vermeiden.

➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Verkaufen Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Immobilien/Grundstücke, betrachtet das Finanzamt Sie ggf. als gewerblicher Grundstückshändler. Dann würde Gewerbesteuer fällig und evtl. auch Umsatzsteuer. Diese sogenannte Drei-Objekt-Grenze greift bei den meisten privaten Verkäufern nicht, da man selten so viele Objekte verkauft. Aber Achtung: Wenn Sie z. B. mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen, können Sie schnell in diesen Bereich kommen. Die Grenze ist eine Faustregel – auch unter 3 Verkäufen könnte gewerblicher Handel angenommen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, aber das ist selten. Im Zweifel lassen Sie sich steuerlich beraten, wenn Sie umfangreich Immobilien veräußern. Für einen einmaligen Grundstücksverkauf nach langer Haltedauer brauchen Sie sich hier keine Sorgen zu machen.

➤ Fazit zu Steuern: Bei den meisten privaten Grundstücksverkäufen, die nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren erfolgen, fällt keine Steuer an. Wenn Ihr Kauf jedoch weniger als 10 Jahre zurückliegt, sollten Sie die Spekulationssteuer einrechnen und überlegen, wie Sie diese unter Umständen vermeiden können. Ein Steuerberater kann Sie hierbei unterstützen und helfen, das Beste aus der Situation herauszuholen.

Sollten Sie Ihr Grundstück mit oder ohne Makler verkaufen?

Zum Abschluss die wichtige Entscheidung: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Dieser Punkt zieht sich als Überlegung durch den gesamten Verkaufsprozess. Nachdem Sie gesehen haben, wie viel Arbeit und Fachwissen in einem erfolgreichen Grundstücksverkauf steckt, haben Sie vielleicht schon eine Tendenz.

Privatverkauf – Ihre Verantwortung: Sie behalten die komplette Kontrolle, müssen jedoch alle Aufgaben und Schritte selbst bewältigen. Das bedeutet viel Aufwand und birgt gewisse Risiken, wie etwa eine falsche Preisgestaltung, unvollständige Dokumente oder weniger Verhandlungsgeschick. Wenn Sie bereits Erfahrung im Immobilienverkauf haben, gut vernetzt sind und mit den administrativen Aufgaben und Verhandlungen vertraut sind, können Sie erfolgreich verkaufen. Sie sparen die Maklerprovision, laufen jedoch Gefahr, nicht den besten Preis zu erzielen, da es an Expertise und Reichweite mangeln könnte.

Mit Makler verkaufen – Alles aus einer Hand: Ein professioneller Makler wie Anna Gloux Immobilien übernimmt alle Aspekte des Verkaufsprozesses – von der ersten Bewertung und Beratung bis zur gezielten Vermarktung (Erstellung von Exposés, Inseraten, Durchführung von Besichtigungen) und den Verhandlungen mit den Käufern bis zum Notartermin. Die Provision liegt typischerweise bei etwa 3,5% des Verkaufspreises (für den Verkäufer). Doch dieser Preis relativiert sich schnell, da ein Makler oftmals 5–10% mehr erzielen kann, was den Unterschied ausmacht, dank einer breiten Reichweite und professionellem Marketing. Zudem nehmen Makler wie Anna Gloux Immobilien Ihnen jede Menge zeitlichen Aufwand ab, sodass Sie sich zurücklehnen können, während wir für Sie die Arbeit erledigen. Unsere Kunden berichten immer wieder, wie sie es schätzen, sich fast um nichts kümmern zu müssen und trotzdem stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Worauf müssen Sie bei der Maklerwahl achten? Wenn Sie einen Makler für den Verkauf in Oberursel suchen, stellen Sie sicher, dass dieser mit dem lokalen Markt vertraut ist. Anna Gloux Immobilien ist auf den Taunus und Rhein-Main-Bereich spezialisiert und kennt die Bodenpreise in jedem Teilbereich. Ein persönliches Treffen ist hierbei entscheidend, da der Verkauf von Grundstücken Vertrauenssache ist. Schauen Sie sich Referenzen an und lesen Sie die Kundenstimmen. Wir bei Anna Gloux Immobilien bieten Ihnen persönliche Betreuung – Sie als Mensch sind bei uns wichtig. Unsere Philosophie stellt den individuellen Service in den Mittelpunkt, und es gibt keine Massenabfertigung. Ebenso wichtig: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen enthalten sind – ohne versteckte Kosten, inklusive After-Sales-Service.

Unser Angebot: Lassen Sie sich von Anna Gloux Immobilien Oberursel kostenlos und unverbindlich beraten, ob der Verkauf über einen Makler für Ihr Grundstück der richtige Weg ist. Wir bieten Ihnen eine realistische Preiseinschätzung und erklären Ihnen, wie wir dafür sorgen können, dass Ihr Grundstück schnell und zu einem Top-Preis verkauft wird.

Schlussendlich entscheiden Sie – aber denken Sie daran: Der Verkauf eines Grundstücks ist eine seltene Gelegenheit. Es lohnt sich, alles richtig zu machen.

Fazit: Mit durchdachter Vorbereitung zum erfolgreichen Grundstück verkaufen Oberursel – Wer den Verkauf gut vorbereitet, spart Zeit und erzielt in der Regel einen höheren Preis.

Ein Grundstück verkaufen Oberursel kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch mit einer strukturierten Herangehensweise und Unterstützung von Fachleuten können Sie den Verkauf erfolgreich meistern. Zuerst sollten Sie alle relevanten Grundlagen klären (Eigentum, Wert, Unterlagen), dann gezielt eine Vermarktungsstrategie entwickeln und sich auf die Verhandlungen vorbereiten. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Expertenrat für die Wertermittlung, steuerliche Fragen oder rechtliche Details.

Wenn Sie professionelle Hilfe suchen, ist Anna Gloux Immobilien Oberursel für Sie da. Wir sorgen dafür, dass Ihr Grundstück verkaufen Oberursel ohne Stress verläuft und Sie das bestmögliche Resultat erzielen. Unser Team kombiniert fundiertes Wissen über den lokalen Markt mit einer großen Leidenschaft für Immobilien und einem persönlichen Engagement für jeden Kunden. So können Sie sicher sein, dass Sie den Verkauf mit einem guten Gefühl abschließen.

Egal, ob Sie sich für den Eigenverkauf entscheiden oder mit uns gemeinsam Ihr Grundstück verkaufen Oberursel verkaufen – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen wertvolle Einblicke und Hilfestellungen gegeben. Für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung können Sie uns jederzeit kontaktieren. Viel Erfolg beim Grundstück verkaufen Oberursel!

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