Grundstück verkaufen Wehrheim – Ihr Wegweiser zum erfolgreichen Verkauf

Sie möchten Grundstück verkaufen in Wehrheim und fragen sich, wie Sie dabei am besten vorgehen? Ein Grundstücksverkauf kann viele Fragen aufwerfen – von der Wertermittlung über rechtliche Anforderungen bis hin zu Steuern und Kosten. In diesem umfassenden Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, wie Sie den bestmöglichen Preis erzielen und wie Ihnen ein erfahrener Partner wie Anna Gloux Immobilien dabei hilft, stressfrei und sicher zum Verkaufserfolg zu gelangen.


Egal, ob Sie ein geerbtes Grundstück besitzen, eine ungenutzte Fläche veräußern möchten oder in ein Grundstück als Kapitalanlage investiert haben – eine fundierte Vorbereitung ist entscheidend. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Ihr Grundstück verkaufen in Wehrheim reibungslos gelingt.

Grundstück verkaufen – das Wichtigste im Überblick

➤ Nur Eigentümer dürfen verkaufen: Prüfen Sie die Eintragung im Grundbuch.
➤ Den Grundstückswert realistisch ermitteln: Bodenrichtwert und Marktwert vergleichen.
➤ Unterlagen frühzeitig zusammentragen: Grundbuchauszug, Bebauungsplan & Co.
➤ Zielgruppe und Vermarktung bedenken: Exposé auf Käufergruppe abstimmen.
➤ Steuerfallen vermeiden: Spekulationsfrist beachten, Nebenkosten kalkulieren.
➤ Mit Profi-Hilfe geht’s leichter: Anna Gloux Immobilien begleitet Sie sicher bis zum Notartermin.


Damit haben Sie die wichtigsten Punkte kennengelernt. Im Anschluss gehen wir weiter in die Tiefe.

➤ Ein Grundstück in attraktiver Lage Wehrheim: Der Wert hängt von vielen Faktoren ab – mit der richtigen Strategie gelingt ein erfolgreicher Grundstück verkaufen.

1. Erste Schritte vor dem Grundstück verkaufen – Eigentumsprüfung & Vorbereitung

Bevor Sie mit Inseraten oder Gesprächen mit Interessenten starten, ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse eindeutig zu klären. Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, darf das Grundstück veräußern. Bei mehreren Eigentümern – etwa in einer Erbengemeinschaft – ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich. Ein aktueller Grundbuchauszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht für rund 10–20 € beantragen können, verschafft Klarheit.
Darüber hinaus enthält das Grundbuch wertvolle Informationen über mögliche Belastungen. Dazu zählen Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte. Solche Einträge können den Verkaufswert beeinflussen oder sogar einen Verkauf erschweren. Klären Sie im Vorfeld, welche Eintragungen bestehen – und ob sie noch relevant sind.
Tipp: Ist eine Grundschuld bereits abbezahlt, aber noch eingetragen, können Sie diese mit einer Löschungsbewilligung der Bank löschen lassen. Die notarielle Löschung kostet etwa 0,2 % des eingetragenen Betrags – in der Regel übernimmt der Verkäufer diese Gebühr.
Ebenso sollten Sie sich frühzeitig bei der Gemeinde erkundigen, ob es einen Bebauungsplan, Auflagen oder ein Vorkaufsrecht gibt. Diese Rahmenbedingungen wirken sich direkt auf die Vermarktung aus. Anna Gloux Immobilien Wehrheim unterstützt Sie bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen – vom Grundbuch bis zum Exposé.


2. Alle Grundstücksarten im Blick – das müssen Sie wissen

Ein erfolgreicher Grundstück verkaufen beginnt mit der Klärung der Grundstücksart. Diese Information ist entscheidend für die Zielgruppenansprache, Preisgestaltung und Verkaufsdauer.

➤ Agrarfläche / Brachland: Eingeschränkt nutzbar. Käufer: Landwirte, Nachbarn. Preis: niedrig. Vorteile bei Steuern.

➤ Bauerwartungsland: Zukünftiges Bauland. Risiko und Potenzial. Zielgruppe: Geduldige Kapitalanleger.

➤ Nicht erschlossenes Bauland: Noch keine Leitungen vorhanden. Käufer müssen Kosten einkalkulieren. Mittlerer Marktwert.

➤ Erschlossenes Bauland: Fertig zur Bebauung. Höchster Preis. Ideale Verkaufschancen.

➤ Grundstück mit Bebauung: Bestehendes Objekt beeinflusst den Preis. Abriss, Denkmalschutz oder Sanierung beachten.

Wer diese Unterschiede kennt, trifft bessere Entscheidungen – und verkauft gezielter.


3. Den richtigen Preis finden – mit Marktkenntnis und Analyse

Ein realistischer Preis bringt Bewegung in Ihren Grundstück verkaufen. Mit einer fundierten Bewertung vermeiden Sie unnötige Verhandlungen oder lange Leerstände.
➤ Bodenrichtwert nutzen: Die erste Orientierung bietet der Bodenrichtwert in Wehrheim. Er liefert Durchschnittswerte vergleichbarer Grundstücke, doch individuelle Faktoren wie Lage und Form sind entscheidend für den echten Wert.
➤ Vergleichswerte beachten: Nutzen Sie vergangene Verkäufe ähnlicher Grundstücke als Basis – je aktueller die Daten, desto verlässlicher die Einschätzung. Ein erfahrener Makler hilft bei der richtigen Einordnung.
➤ Bebauungsplan prüfen: Was darf gebaut werden? Je mehr Möglichkeiten der Bebauung bestehen, desto höher fällt der Grundstückswert aus. GRZ und GFZ geben hier die Richtung vor.
➤ Zustand und Erschließung: Ein voll erschlossenes Grundstück in ebener Lage ist für viele Bauherren besonders attraktiv. Fehlt die Erschließung, sollte das im Preis berücksichtigt werden.
➤ Einflüsse wie Altlasten: Vorhandene Altlasten, rechtliche Belastungen oder Denkmalschutz können den Wert deutlich mindern. Eine Prüfung vorab ist daher ratsam.
➤ Beratung nutzen: Lassen Sie Ihr Grundstück z. B. von Anna Gloux Immobilien einschätzen – auf Wunsch auch mit offizieller Marktanalyse und unverbindlichem Erstgespräch.


4. Wichtige Unterlagen beim Grundstück verkaufen – das gehört in Ihre Mappe


Ein Kaufinteressent möchte Klarheit – und zwar schon vor Vertragsabschluss. Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto größer das Vertrauen und desto zügiger läuft der Verkaufsprozess. Diese Unterlagen sollten auf keinen Fall fehlen.


✅ Grundbuchauszug: Dieses Dokument belegt Ihre Eigentümerstellung und zeigt, ob Rechte Dritter (z. B. Wegerechte) eingetragen sind. Der Auszug sollte aktuell sein und wird vom Grundbuchamt ausgestellt.


✅ Flurkarte / Liegenschaftskarte: Diese Karte visualisiert Grundstücksgrenzen und Nachbarflächen – ein zentrales Dokument für Käufer, Bauämter und Notare. Sie wird vom Katasteramt bereitgestellt.


✅ Bebauungsplan: Er legt fest, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden darf – z. B. Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Käufer prüfen ihn genau. Das Dokument erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


✅ Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Dieses Dokument zeigt, ob das Grundstück mit öffentlich-rechtlichen Pflichten belastet ist, z. B. Stellplatzverpflichtung oder Wegerecht. Zuständig ist das Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde.


✅ Aktueller Grundsteuerbescheid: Der Bescheid gibt an, wie hoch die laufende Grundsteuer ist – ein wichtiger Punkt für Kaufinteressenten. Das Finanzamt stellt den Bescheid aus.


✅ Erschließungsnachweis: Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob das Grundstück voll erschlossen ist. Liegen Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen an? Eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde dient als Beleg.


✅ Altlastenprüfung: Eine schriftliche Auskunft der Gemeinde oder Umweltbehörde gibt Klarheit, ob das Grundstück im Altlastenverzeichnis steht. Für den Grundstück verkaufen schafft das Sicherheit bei Käufer und Verkäufer.


✅ Gebäude vorhanden? Dann benötigen Sie für den Grundstück verkaufen weitere Dokumente: einen aktuellen Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse und Bauzeichnungen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben.


Je nach Grundstück kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen bereitzuhalten – etwa ein Wertgutachten, falls beauftragt, Verträge bei Verpachtung oder Nachweise zu Bodenbeschaffenheit und Altlastenfreiheit.


Weitere Dokumente wie Gutachten, Verträge bei Verpachtung oder Bodenuntersuchungen können je nach Grundstücksart ebenfalls erforderlich sein. Unser Rat: Warten Sie nicht bis zur Besichtigung – sondern bereiten Sie alle Unterlagen direkt zu Beginn auf. Anna Gloux Immobilien übernimmt diese Aufgabe gern für Sie – damit keine Fragen offenbleiben und alles von Anfang an reibungslos läuft.

Unterlage Inhalt Bezugsquelle
Grundbuchauszug Aktuelle Eigentümer und eingetragene Lasten Grundbuchamt
Flurkarte (Katasterkarte) Lageplan mit Grundstücksgrenzen Katasteramt (Vermessungsamt)
Bebauungsplan Zulässige Bebauung (Art und Maß) Bauamt / Stadtplanung der Gemeinde
Baulastenauskunft Evtl. Baulasten (öffentl. Verpflichtungen) Bauordnungsamt (Landratsamt)
Grundsteuerbescheid Höhe der jährlichen Grundsteuer Ihr Finanzamt
Erschließungsbescheinigung Nachweis über vorhandene Anschlüsse Gemeinde / Versorger
Energieausweis (falls Gebäude) Kennwerte zum Energiebedarf eines Gebäudes Aussteller (Architekt, Energieberater) oder Verkäufer vorhanden


Sind Ihre Unterlagen vollständig und übersichtlich vorbereitet, heben Sie sich von anderen Verkäufern positiv ab. Gerade Privatverkäufer vernachlässigen oft diesen Punkt. Ein hochwertiges Exposé mit klaren Angaben und relevanten Unterlagen schafft Vertrauen und erhöht die Verkaufschancen deutlich.


5. Grundstück erfolgreich vermarkten – passende Zielgruppe ansprechen und überzeugen


Preis und Unterlagen sind jetzt bereit – der nächste Schritt ist die Vermarktung Ihres Grundstücks. Hier entscheidet sich, wie schnell und zu welchem Preis Sie verkaufen können. Denken Sie zuerst darüber nach, welche Zielgruppe Sie erreichen möchten (siehe Abschnitt Grundstücksart). Das bestimmt, wo und wie Sie Ihr Grundstück am besten inserieren.


✅ Für Privatpersonen, insbesondere Familien, die ein eigenes Heim bauen möchten, sind Immobilienportale (wie Immoscout24 und Immowelt) sowie regionale Zeitungsanzeigen und Aushänge ideale Kanäle. Ein ansprechendes Exposé mit tollen Fotos (gerne auch Drohnenaufnahmen) und einer Beschreibung der Wohnlage (mit Blick auf Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung) spricht gezielt diese Zielgruppe an. Familien achten besonders auf die Nachbarschaft und das Entwicklungspotenzial des Grundstücks.


✅ Kapitalanleger (Investoren, die in den Neubau von Mehrfamilienhäusern oder die spätere Vermietung/Verkauf investieren wollen) schauen auf Immobilienportalen und in spezialisierten Netzwerken nach profitablen Objekten. Präsentieren Sie das Wertsteigerungspotential klar: „Grundstück für Mehrfamilienhaus – attraktive Renditechance, da in Wehrheim großer Bedarf an Wohnraum besteht.“ Geben Sie konkrete Angaben, wie die potenziellen Wohneinheiten und zu erwartende Renditen, an.


✅ Bauträger und Projektentwickler sind oft auf der Suche nach großen Grundstücken, die Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Ein Makler hat hier einen Vorteil, da er die richtigen Kontakte pflegen kann. Wenn Sie privat verkaufen, können Sie Bauträger direkt ansprechen – insbesondere wenn Ihr Grundstück für ein Projekt geeignet ist. In der Vermarktung sollten Sie Entwicklungspotenziale betonen: z. B. die Teilbarkeit des Grundstücks, „kein Altbestand – sofort bebaubar“ oder umgekehrt „mit Altbestand – Mieteinnahmen bis zum Baubeginn“. Achten Sie darauf, präzise Informationen wie GFZ, GRZ und vorhandene Pläne zu liefern, damit Bauträger besser kalkulieren können.


Exposé erstellen: Ein gutes Exposé ist der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf Ihres Grundstücks. Es sollte alle relevanten Details zusammenfassen: Lage, Grundstücksgröße, erlaubte Bebauung, Erschließungssituation und die Vorteile des Grundstücks. Hinzu kommen Karten, wichtige Auszüge (z. B. Bebauungsplan) und hochwertige Fotos. Für Grundstücke sind Luftaufnahmen oft eine gute Wahl, um die Umgebung zu zeigen. Achten Sie auf rechtliche Aspekte, wie Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen für Luftaufnahmen. Anna Gloux Immobilien arbeitet mit erfahrenen Fotografen zusammen, die Ihr Grundstück ins beste Licht rücken. Bereiten Sie Ihr Grundstück für das Fotoshooting vor: Mähen Sie hohes Gras, beseitigen Sie Unrat und sorgen Sie für ein „show-ready“ Grundstück.

Wenn Sie keine Zeit für die Vermarktung haben oder unsicher sind, wie Sie anfangen sollen, wenden Sie sich an einen Profi. Makler wie Anna Gloux Immobilien haben bewährte Marketingkanäle und umfangreiche Netzwerke. Sie stellen Ihr Angebot auf allen wichtigen Immobilienportalen gleichzeitig ein, nutzen Social Media und greifen auf eine Datenbank von vorgemerkten Interessenten zurück. Dabei sorgen sie dafür, dass Besichtigungstourismus vermieden wird, indem nur ernsthafte Kaufinteressenten besichtigen.

Inserat schalten: Wenn Sie selbst inserieren, setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (bei Bieterverfahren, siehe nächster Abschnitt) oder einen Verhandlungspreis. Formulieren Sie das Inserat klar und ehrlich. Geben Sie alle wichtigen Angaben an: Lage (mindestens grobe Adresse), Grundstücksfläche, Art des Baulands und Ihre Preisvorstellung. Erwähnen Sie „Privatverkauf, keine Provision“, um private Käufer anzusprechen. Bedenken Sie jedoch, dass Makler auf Sie zukommen könnten – viele bieten ihre Dienste an, wenn sie ein interessantes Grundstück entdecken. Entscheiden Sie im Voraus, ob Sie eventuell einen Makler einschalten oder strikt privat verkaufen möchten.


Zielgruppenansprache: Denken Sie an die Bedürfnisse des Käufers: Für Familien sind eine ruhige Lage, Sicherheit (z. B. kein Hochwassergebiet) und eine gute Nachbarschaft wichtig. Investoren hingegen interessieren sich vor allem für die Bebaubarkeit und Rentabilität des Grundstücks. Achten Sie darauf, Ihre Argumente entsprechend anzupassen. Falls erforderlich, erstellen Sie zwei verschiedene Versionen Ihres Exposés oder Anzeigentextes – eine emotionale Version für Privatkäufer und eine technische, die auf die Interessen von Investoren und Fachleuten eingeht.


6. Besichtigung des Grundstücks – so gewinnen Sie das Interesse der Käufer

{Haben sich erste Interessenten gemeldet, steht als nächstes die Besichtigung an. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollten Sie die Besichtigung ernst nehmen und gut vorbereiten – dieser Termin kann entscheidend dafür sein, ob ein Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn sich erste Interessenten gemeldet haben, folgt die Besichtigung. Auch wenn ein Grundstück „nur ein Stück Land“ ist, sollte dieser Termin ernst genommen und sorgfältig vorbereitet werden – schließlich entscheidet oft die Besichtigung, ob der Käufer zusagt oder abspringt.| Wenn Interessenten Interesse zeigen, steht bald die Besichtigung an. Auch wenn es sich nur um ein Stück Land handelt, sollte dieser Termin gut vorbereitet werden, da er maßgeblich dafür entscheidend ist, ob ein Käufer zusagt oder den Verkauf abbricht.| Haben sich erste Interessenten gemeldet, ist es Zeit für die Besichtigung. Auch wenn es sich nur um ein Grundstück handelt, sollten Sie den Besichtigungstermin gut vorbereiten – er kann darüber entscheiden, ob der Käufer zusagt oder abspringt.|

Um das Grundstück optimal zu präsentieren, stellen Sie sicher, dass es gut zugänglich und ordentlich ist. Entfernen Sie Gerümpel, mähen Sie hohes Gras oder Gestrüpp, sodass das Grundstück gut betreten werden kann. Ein gepflegter Eindruck wirkt vertrauenswürdig. Wählen Sie für Besichtigungen möglichst einen sonnigen Tag und Tageslicht – gutes Wetter lässt das Grundstück viel einladender wirken als bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit. Das Wetter können Sie zwar nicht beeinflussen, aber Sie können den Zeitpunkt des Termins anpassen. Wenn es beim ersten Termin schlecht ist, bieten Sie einen Ersatztermin an.

{Unterlagen bereit halten: Nehmen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und vor allem einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten übergeben können. Viele Menschen tun sich leichter, wenn sie Kartenmaterial vor Ort haben, um Grenzen etc. nachzuvollziehen. Zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet sind – das steigert die Seriosität.| Unterlagen bereithalten: Bringen Sie zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen mit (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten zur Verfügung stellen können. Viele Interessenten schätzen es, Kartenmaterial dabei zu haben, um Grenzen und Details besser nachvollziehen zu können. Durch gute Vorbereitung zeigen Sie Ihre Seriosität und steigern das Vertrauen der Käufer.| Unterlagen griffbereit halten: Für die Besichtigung sollten Sie eine Mappe mit allen notwendigen Unterlagen dabei haben (siehe Checkliste oben) und auch einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans, den Sie den Interessenten überreichen können. Kartenmaterial hilft vielen, das Grundstück besser zu verstehen und die Grenzen nachzuvollziehen. Indem Sie gut vorbereitet sind, erhöhen Sie Ihre Seriosität.| Unterlagen mitnehmen: Es ist ratsam, zur Besichtigung eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen (siehe Checkliste oben) und einen Ausdruck des Exposés oder Lageplans dabei zu haben, den Sie den Interessenten übergeben können. Interessenten tun sich oft leichter, wenn sie Kartenmaterial vor sich haben, um die Grenzen und Details nachzuvollziehen. Eine gute Vorbereitung zeugt von Seriosität und steigert das Vertrauen der Käufer.|

Fragen der Interessenten beantworten: Überlegen Sie im Vorfeld, welche Fragen Käufer stellen könnten und bereiten Sie Antworten darauf vor. Typische Fragen von Privatkunden: „Wie sind die Nachbarn so?“, „Gibt es Einkaufsmöglichkeiten/Schulen in der Nähe?“, „Ist das Grundstück ruhig?“, „Wie sind die Bodenverhältnisse – kann man gut einen Keller bauen?“. Fragen von Bauträgern/Investoren könnten sein: „Gibt es bereits eine Bauvoranfrage?“, „Wie hoch darf man bauen?“, „Wie ist die Ausrichtung, Nord/Süd?“, „Liegen alle Anschlüsse an?“. Je besser Sie Auskunft geben können, desto kompetenter wirken Sie. Wenn Sie etwas nicht sicher wissen, scheuen Sie sich nicht das nachzureichen, statt ins Blaue zu raten.


Infrastruktur und Umgebung hervorheben: Wenn Familien Ihr Grundstück besichtigen, erwähnen Sie die Nähe zu Spielplätzen, Schulen, und Parks – all das kann für sie wichtig sein. Bei älteren Käufern könnten Sie die Nähe zu Ärzten oder Supermärkten hervorheben. Wenn Sie die Nachbarschaft gut kennen, sprechen Sie ruhig positive Aspekte an, wie „Hier leben viele junge Familien“ oder „Es ist eine sehr sichere Gegend mit aktiver Nachbarschaft“. Das Umfeld spielt beim Grundstückskauf eine wichtige Rolle, da Käufer langfristig denken und oftmals erst bauen wollen.


Professionelle Unterstützung: Wenn Ihnen die Besichtigung nicht liegt oder Sie einfach keine Zeit haben, können Sie diese Aufgabe ruhig an Anna Gloux Immobilien abgeben. Wir übernehmen die Koordination und Durchführung aller Besichtigungstermine. Mit unserer Expertise als Makler beantworten wir die Fragen der Interessenten kompetent und wissen genau, welche Punkte wir hervorheben müssen, um den Verkaufsprozess zu fördern. Nach jedem Termin erhalten Sie ausführliches Feedback und wir übernehmen auch gerne die Gespräche mit Interessenten, die noch unentschlossen sind. So sparen Sie Zeit und Aufwand und müssen sich nicht mit jedem einzelnen Käufer auseinandersetzen.

7. Preisverhandlung – wie ein Bieterverfahren den Verkauf beeinflussen kann

{Spätestens nach den ersten Besichtigungen wird das Thema Kaufpreisverhandlung konkret. Idealerweise haben Sie mehrere Interessenten – Konkurrenz belebt das Geschäft. Eine Methode, um den bestmöglichen Preis herauszuholen, ist das Bieterverfahren.| Nach den ersten Besichtigungen wird es Zeit, sich mit der Kaufpreisverhandlung zu beschäftigen. Wenn Sie mehrere Interessenten haben, steigert dies die Chance, den besten Preis zu erzielen. Eine der effektivsten Methoden hierfür ist das Bieterverfahren.| Sobald die ersten Besichtigungen abgeschlossen sind, wird es Zeit, über den Kaufpreis zu verhandeln. Idealerweise haben Sie bereits mehrere Interessenten, denn Konkurrenz kann den Preis in die Höhe treiben. Das Bieterverfahren ist eine bewährte Methode, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.| Nachdem die ersten Besichtigungen stattgefunden haben, wird die Kaufpreisverhandlung realistisch. Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind, steigt die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen. Eine Methode, um dies zu erreichen, ist das Bieterverfahren.|

Was ist ein Bieterverfahren? Bei dieser Methode wird das Grundstück ohne festen Preis angeboten, sondern mit einem Hinweis wie „Verkauf gegen Gebot, Mindestpreis XY €“. Interessenten können ihre Gebote abgeben, häufig in mehreren Runden. Jedes Mal erfahren alle Teilnehmer das höchste Gebot und haben die Möglichkeit, ihr Gebot zu erhöhen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie eines der Gebote annehmen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, das höchste Gebot zu akzeptieren, und die Gebote der Käufer sind zunächst unverbindlich – erst der Notarvertrag macht den Verkauf verbindlich.

Das Bieterverfahren kann sinnvoll sein, wenn das Grundstück besonders begehrt ist – z. B. ein knappes Gut in Top-Lage, wo Sie mit sehr vielen Interessenten rechnen. Hier kann der Wettbewerb den Preis nach oben treiben. In normaler Lage mit überschaubarer Nachfrage ist es eher ungeeignet, da es Interessenten abschrecken könnte (viele bevorzugen klare Preise).

Falls Sie ein Bieterverfahren durchführen wollen, sollten Sie es strukturiert angehen: Setzen Sie einen realistischen Mindestpreis (darunter würden Sie nicht verkaufen) und kommunizieren Sie den Ablauf transparent an alle. Planen Sie mindestens zwei Bieterrunden ein und informieren Sie nach jeder Runde alle Beteiligten über das Höchstgebot, damit jeder die Chance hat nachzubessern. Am Ende prüfen Sie die Bonität des Höchstbietenden und können dann zum Notar gehen.

Hinweis: Ein Bieterverfahren erfordert Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Überlegen Sie, hierfür einen Profi hinzuzuziehen. Anna Gloux Immobilien hat Erfahrung mit solchen Verkaufsmethoden und kann den Prozess moderieren, sodass er fair und effizient abläuft. Wir schätzen auch im Vorfeld ein, ob Ihr Grundstück für ein Bieterverfahren geeignet ist – denn wie gesagt, es passt nicht in jedem Fall.

Bei der klassischen Preisverhandlung – ohne Bieterverfahren – macht ein Interessent ein Angebot, das unter Ihrem Preis liegt, und Sie versuchen, einen Mittelweg zu finden. Wichtig ist, gut vorbereitet zu sein! Bestimmen Sie Ihre Untergrenze (zum Beispiel anhand eines Gutachtens oder Ihrer finanziellen Zielvorstellungen). Lassen Sie sich aber auch auf realistische Angebote ein – ein geringfügig niedrigerer Preis kann besser sein als monatelange Verhandlungen ohne Abschluss. Achten Sie zudem auf den Faktor Zeit: Wenn Sie schnell verkaufen müssen (z. B. aufgrund finanzieller Notwendigkeit), sind Sie vielleicht bereit, einen größeren Preisnachlass zu gewähren. Falls kein Zeitdruck besteht, können Sie auf Ihrem Wunschpreis bestehen und nach weiteren Interessenten suchen.

Makler als Verhandlungsexperte: Die Verhandlungen beim Grundstücksverkauf sind nicht immer einfach und können emotional aufgeladen sein. Ein Vorteil, wenn Sie einen Makler einsetzen, ist, dass dieser als neutraler Vermittler agiert. So werden hitzige Diskussionen vermieden, und ein erfahrener Makler kann oft einen besseren Preis erzielen, da er die Kunst der Verhandlung beherrscht. Privatverkäufer könnten versucht sein, schnell nachzugeben oder verärgert auf niedrige Angebote zu reagieren. Ein Makler bleibt ruhig und behält stets das Ziel im Blick, für Sie den bestmöglichen Preis herauszuholen.

8. Der Verkaufsablauf – Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe

Sie haben einen Käufer gefunden und sich auf den Preis geeinigt – Glückwunsch! Aber der Grundstücksverkauf ist erst abgeschlossen, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde und alle nachfolgenden Schritte erledigt sind. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den formalen Ablauf:

➤ Notar beauftragen & Kaufvertragsentwurf: In Deutschland ist ein notarieller Kaufvertrag für Immobilien erforderlich. Beauftragen Sie einen Notar (oder der Käufer stellt einen). Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, der alle wichtigen Informationen wie Kaufpreis, Objektbeschreibung und Zahlungsfristen enthält. Beide Parteien sollten diesen Entwurf aufmerksam durchsehen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem Notar oder Anwalt beraten.

➤ Bonitätsprüfung des Käufers: Eine wichtige Maßnahme ist die Überprüfung, ob der Käufer den Kaufpreis tatsächlich zahlen kann. Viele Käufer haben bereits eine Finanzierungszusage von ihrer Bank, und manchmal wird eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Wenn Sie mit einem Makler verkaufen, übernimmt dieser in der Regel die Bonitätsprüfung (Selbstauskunft, Schufa etc.), bevor der Notartermin stattfindet, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

➤ Notartermin – Vertragsunterzeichnung: Zum Notartermin treffen sich beide Parteien beim Notar, der den Vertrag vorliest und erklärt. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag. Mit der Unterschrift ist der Verkauf rechtlich bindend, jedoch noch nicht endgültig vollzogen. Der Notar übernimmt nun die weiteren Schritte zur Abwicklung.

➤ Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Direkt nach der Vertragsunterzeichnung beim Notar veranlasst dieser die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Auch wenn es kompliziert klingt, bedeutet dies nur, dass der Käufer vorgemerkt wird und das Grundstück nicht mehr an jemand anderen verkauft werden kann. Es schützt seinen Anspruch auf das Grundstück.

➤ Kaufpreiszahlung: Sobald die Vormerkung eingetragen ist und alle sonstigen Bedingungen erfüllt sind (z. B. Genehmigungen, Vorlage aller Unterlagen), stellt der Notar dem Käufer eine Zahlungsaufforderung zu. Nun muss der Käufer den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist überweisen (häufig 4–6 Wochen nach Notartermin). Sie als Verkäufer warten also noch auf Ihr Geld.

➤ Eigentumsumschreibung: Sobald der Notar die Bestätigung hat, dass der gesamte Kaufpreis bezahlt wurde und alle weiteren Bedingungen (z. B. die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer) erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird nun als neuer Eigentümer eingetragen. Damit ist der Verkauf endgültig abgeschlossen und das Eigentum geht rechtlich auf den Käufer über.

➤ Übergabe: Schließlich erfolgt die Übergabe des Grundstücks an den Käufer, oft formlos, manchmal mit einem Übergabeprotokoll (bei unbebautem Land gibt es ja keine Schlüssel, aber man kann z. B. die Grenzsteine zeigen, Unterlagen übergeben etc.). Spätestens jetzt erhält der Käufer auch die Verfügungsgewalt über das Grundstück.

Als Verkäufer sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Notarkosten sowie die Grundbuchkosten meistens vom Käufer getragen werden. Auch die Grunderwerbsteuer (in [Bundesland] beträgt diese [x] % des Kaufpreises) kommt in der Regel dem Käufer zugute. Sie tragen als Verkäufer nur die eigenen Kosten (zum Beispiel für die Löschung einer Grundschuld, falls erforderlich, wie oben erwähnt). Wenn Sie einen Makler beauftragt haben, wird die Provision üblicherweise nach gesetzlicher Regelung zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt (mehr dazu in Kürze).

All diese Schritte koordiniert der Notar. Wenn Sie mit Gloux Immobilien verkaufen, können Sie darauf vertrauen, dass wir Sie bis zum Schluss begleiten: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines guten Notars, bereiten alle erforderlichen Unterlagen für den Vertrag vor und stehen Ihnen beim Notartermin zur Seite. Auch nach dem Termin lassen wir Sie nicht allein – wir verfolgen die Zahlung und organisieren auf Wunsch die Übergabe. Dieser After-Sales-Service stellt sicher, dass wirklich alles glatt über die Bühne geht.

Professionelle Begleitung bis zum Abschluss: Besonders bei großen Baugrundstücken Wehrheim sind Bauträger häufig die Käufer. Ein reibungsloser Ablauf vom Notartermin bis hin zur Übergabe ist hier entscheidend.


9. Welche Kosten und Steuern entstehen beim Grundstück verkaufen Verkauf?

Beim Grundstück verkaufen Verkauf entstehen für Sie als Verkäufer nur wenige Kosten, aber es ist wichtig, dass Sie diese berücksichtigen und einplanen.

➤ Maklerprovision: Bei einem Verkauf über einen Makler fällt eine Provision an, die nach erfolgreichem Abschluss des Verkaufs zu zahlen ist. Laut Gesetz (seit Ende 2020) teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in den meisten Fällen. In [Ihr Bundesland] beträgt die übliche Maklercourtage z. B. insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis, was bedeutet, dass jeweils 3,57 % auf Käufer und Verkäufer entfallen. Bei einem Verkaufspreis von 200.000 € wären das 7.140 € Provision für Sie. Diese Provision wird nur gezahlt, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt (No-Cure-No-Pay-Prinzip). Gute Makler erzielen häufig höhere Verkaufspreise von 5–10 %, die die Provision mehr als ausgleichen.

➤ Notar- und Grundbuchkosten: Diese trägt größtenteils der Käufer. Als Verkäufer zahlen Sie hier normalerweise nichts. Eine Ausnahme: Löschungsgebühren für Ihre alte Grundschuld (siehe oben, ca. 0,2 % des Schuldbetrags für Notar und nochmal 0,2 % fürs Grundbuchamt). Wenn Sie also z. B. eine 100.000 € Grundschuld löschen lassen, wären das etwa 400 € Kosten für Sie.

➤ Unterlagenbeschaffung: Die Kosten für die Beschaffung der benötigten Unterlagen (wie Grundbuchauszug und Katasterunterlagen) sind meist gering und belaufen sich insgesamt auf unter 100 €, je nachdem, welche Papiere erforderlich sind. Diese Kosten übernimmt der Verkäufer.

➤ Erschließungskosten: Wenn Ihr Grundstück noch nicht erschlossen ist und Sie sich entscheiden, die Erschließung vor dem Verkauf durchzuführen (um einen höheren Preis zu erzielen), kommen erhebliche Kosten auf Sie zu. Die Gemeinde stellt entsprechende Erschließungsgebühren in Rechnung, die je nach Größe und Aufwand mehrere Tausend Euro betragen können. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, den Käufer mit der Erschließung zu beauftragen und den Preis entsprechend anzupassen, es sei denn, das erschlossene Grundstück ist deutlich teurer.

➤ Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn auf dem Grundstück noch ein laufender Kredit existiert (z. B. wegen einer kürzlichen Finanzierung) und dieser durch den Verkauf vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Restschuld und dem Zinsniveau ab. Grundsätzlich gilt: je höher der Zinssatz des Darlehens, desto geringer fällt die Entschädigung aus, da der Bank weniger Zinsverlust entsteht. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Bank. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Kredit auf eine andere Immobilie zu übertragen oder den bestehenden Kredit bis zum Ablauf weiter zu bedienen.

Steuern: Zwei Steuern sind insbesondere beim Grundstücksverkauf von Bedeutung:

➤ Spekulationssteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn aus privaten Grundstücksverkäufen erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Sonderregel (bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es jedoch Ausnahmen – aber unbebautes Land kann nicht „selbst bewohnt“ werden). Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Grundstück innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, muss dieser Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Der Gewinn setzt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- und Verkaufskosten zusammen. Je nach Ihrem Steuersatz müssen bis zu etwa 40 % des Gewinns als Spekulationssteuer abgeführt werden. Wurde das Grundstück geerbt oder geschenkt, zählt auch die Zeit des Vorbesitzers. Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück erben, das der Vorbesitzer vor 8 Jahren gekauft hat, müssen Sie nur noch 2 Jahre warten, um steuerfrei verkaufen zu können, da die Haltefrist des Vorbesitzers angerechnet wird. – Steuerspartipp: Wenn Sie nahe an der 10-Jahres-Marke sind, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, den Verkauf bis zum Fristablauf zu verschieben, um die Steuer zu vermeiden.

➤ Gewerbesteuer / „Drei-Objekt-Grenze“: Wenn Sie als Privatperson innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Grundstücke oder Immobilien veräußern, könnte das Finanzamt Sie als gewerblichen Grundstückshändler einstufen, was Gewerbesteuer und möglicherweise Umsatzsteuer zur Folge hätte. In der Praxis betrifft diese „Drei-Objekt-Grenze“ die meisten privaten Verkäufer nicht, da sie selten mehr als drei Objekte innerhalb kurzer Zeit verkaufen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie mehrere Baugrundstücke besitzen und diese einzeln verkaufen – dann könnten Sie schnell in diese Kategorie fallen. Die Drei-Objekt-Regel ist eine Faustregel, aber es gibt auch Ausnahmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die als gewerblich eingestuft werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, steuerliche Beratung einzuholen, wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern. Bei einem einmaligen Grundstücksverkauf nach längerer Haltedauer sollten Sie jedoch keine Bedenken haben.

➤ Fazit zu Steuern: In der Regel sind private Grundstücksverkäufe nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren steuerfrei. Sollte Ihr Kauf noch nicht so lange zurückliegen, müssen Sie möglicherweise die Spekulationssteuer einplanen oder nach Möglichkeiten suchen, diese zu vermeiden. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die beste Lösung zu finden und mögliche Steuern zu optimieren.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Zum Abschluss die wichtige Entscheidung: Verkaufen Sie privat oder mit Makler? Dieser Punkt zieht sich als Überlegung durch den gesamten Verkaufsprozess. Nachdem Sie gesehen haben, wie viel Arbeit und Fachwissen in einem erfolgreichen Grundstücksverkauf steckt, haben Sie vielleicht schon eine Tendenz.

Privatverkauf – Ihre Verantwortung: Sie behalten die komplette Kontrolle, müssen jedoch alle Aufgaben und Schritte selbst bewältigen. Das bedeutet viel Aufwand und birgt gewisse Risiken, wie etwa eine falsche Preisgestaltung, unvollständige Dokumente oder weniger Verhandlungsgeschick. Wenn Sie bereits Erfahrung im Immobilienverkauf haben, gut vernetzt sind und mit den administrativen Aufgaben und Verhandlungen vertraut sind, können Sie erfolgreich verkaufen. Sie sparen die Maklerprovision, laufen jedoch Gefahr, nicht den besten Preis zu erzielen, da es an Expertise und Reichweite mangeln könnte.

Verkauf mit Makler – Rundum-Service für Sie: Ein erfahrener Makler übernimmt den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Einschätzung und Beratung bis zur Vermarktung (Exposé, Inserate, Besichtigungen) und der Verhandlung bis zum Notartermin. Die Provision für den Makler liegt in der Regel bei etwa 3,5% des Verkaufspreises (für Sie als Verkäufer). Doch dieser Betrag wird schnell durch den Mehrwert relativiert: Ein Makler erzielt oft 5–10% mehr Verkaufspreis als der Privatverkauf dank größerem Käufernetzwerk und professioneller Marketingstrategie. Makler wie Anna Gloux Immobilien entlasten Sie zudem enorm. Viele unserer Kunden berichten, wie erleichtert sie waren, sich um nichts kümmern zu müssen und trotzdem immer gut informiert zu bleiben. Sie können sich entspannen, während wir alles für Sie organisieren.

Worauf achten bei Maklerwahl? Wenn Sie Wehrheim einen Immobilienmakler beauftragen wollen, achten Sie auf lokale Marktkenntnis (Anna Gloux Immobilien etwa ist auf Taunus/Rhein-Main spezialisiert und kennt die Bodenpreise in jedem Viertel genau). Ein persönliches Kennenlernen ist wichtig: Ein Grundstücksverkauf ist Vertrauenssache. Prüfen Sie Referenzen oder Kundenstimmen. Bei Anna Gloux Immobilien legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung – Sie als Mensch stehen im Fokus, wie unsere Philosophie zeigt. Es gibt keine Massenabfertigung, sondern individuellen Service. So etwas sollte Ihnen ein Makler bieten. Wichtig auch: Transparenz bei den Konditionen. Bei uns wird z. B. klar kommuniziert, welche Leistungen enthalten sind (im Prinzip alles, inkl. After-Sales). Keine versteckten Kosten.

Unser Angebot: Anna Gloux Immobilien Wehrheim bietet Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, um zu prüfen, ob ein Makler-Verkauf für Ihr Grundstück der richtige Schritt ist. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung des Marktpreises und erklären, wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihr Grundstück schnell und sicher zu einem Top-Preis zu verkaufen.

Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen – aber bedenken Sie: Der Verkauf eines Grundstücks ist in der Regel ein einmaliges Ereignis. Es zahlt sich aus, den richtigen Weg zu gehen.

Fazit: Mit sorgfältiger Vorbereitung zum erfolgreichen Grundstück verkaufen Wehrheim – Wer sich die nötige Zeit nimmt, den Verkauf richtig vorzubereiten, wird den bestmöglichen Preis erzielen und unnötige Risiken vermeiden.

Ein Grundstück verkaufen Wehrheim mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können Sie den Prozess erfolgreich meistern. Wichtig ist, strukturiert vorzugehen: Klären Sie zuerst alle Grundlagen (Eigentum, Wert, Unterlagen), planen Sie dann die Vermarktung zielgruppengerecht und führen Sie Verhandlungen überlegt. Holen Sie bei Unsicherheiten Expertenrat – sei es für die Wertermittlung, steuerliche Fragen oder rechtliche Aspekte.

Wenn Sie professionelle Begleitung wünschen, steht Ihnen Anna Gloux Immobilien Wehrheim gerne als Partner zur Seite. Als erfahrene Makler kümmern wir uns darum, dass Ihr Grundstück verkaufen Wehrheim stressfrei abläuft und Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen. Wir verbinden Fachwissen über den lokalen Markt mit Leidenschaft und Engagement für unsere Kunden. Am Ende sollen Sie zufrieden sein und mit gutem Gefühl auf den Verkauf zurückblicken.

Ganz gleich, ob Sie Ihr Grundstück verkaufen Wehrheim privat verkaufen oder den Weg mit uns gehen – wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen wertvolle Informationen und Anregungen gegeben. Bei offenen Fragen oder für eine persönliche Beratung sind wir jederzeit für Sie da. Viel Erfolg beim Grundstück verkaufen Wehrheim!

Zusätzliche Ressourcen und weiterführende Links

Haus verkaufen – Erfahren Sie, wie Anna Gloux Immobilien Sie beim Hausverkauf unterstützt

Wohnung verkaufen – Erfahren Sie, wie Anna Gloux Immobilien den Verkaufsprozess erleichtert und Sie unterstützt

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